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Ratgeber · Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung am Windpark: Wer profitiert?

Kurz gesagt: Ein Windpark bringt der Standortgemeinde heute spürbares Geld — über die Kommunalabgabe nach § 6 EEG (0,2 ct/kWh) und die Gewerbesteuer, die zu 90 % vor Ort bleibt. Bürger können sich finanziell beteiligen (Genossenschaft, Sparbrief, vergünstigter Strom). Akzeptanz entsteht dort, wo die Wertschöpfung in der Region bleibt.

1. Was die Gemeinde bekommt

QuelleGrößenordnung
§ 6 EEG-Kommunalabgabe0,2 ct je eingespeister kWh — freiwillig anbietbar, steuerfrei für die Kommune
Gewerbesteuerseit 2021 zu 90 % an die Standortgemeinde (Zerlegung)
Pacht auf kommunalen Flächenwenn die Gemeinde selbst Grundeigentümerin ist

Beispiel: Ein Park mit 50 GWh Jahreseinspeisung bringt allein über § 6 EEG rund 100.000 € pro Jahr an die Gemeinde — über die Laufzeit ein Millionenbetrag, planbar und unabhängig vom Haushalt.

2. Wie sich Bürger beteiligen können

  • Bürgerwind-Genossenschaft: Anteile an der Betreibergesellschaft, Stimmrecht und Gewinnausschüttung. Das stärkste Modell für lokale Identifikation — mehr unter Bürgerwind.
  • Sparbrief / Nachrangdarlehen: feste Verzinsung für Anwohner, ohne unternehmerische Mitverantwortung. Niedrige Einstiegssummen.
  • Regionaler Stromtarif: Anwohner beziehen vergünstigten Strom aus „ihrem" Windpark.
  • Bürgerstiftung / Gemeinwohlfonds: ein Teil der Erlöse fließt in lokale Projekte (Kita, Vereine, Dorfgemeinschaft).

3. Warum das über Akzeptanz entscheidet

Studien zur Akzeptanz von Windenergie zeigen denselben Befund: Widerstand sinkt deutlich, wenn die Menschen vor Ort wirtschaftlich teilhaben — statt nur die Anlagen zu sehen, während die Erträge anderswohin fließen. Frühe, ehrliche Beteiligung an Planung und Ertrag ist der wirksamste Akzeptanzfaktor.

Repowering-Bezug: Beim Repowering wird ein bestehender, oft schon akzeptierter Standort modernisiert. Das ist der ideale Moment, ein faires Beteiligungsmodell einzuführen oder nachzubessern — höhere Erträge der Neuanlage schaffen den Spielraum dafür.

Häufige Fragen

Ist die § 6 EEG-Zahlung verpflichtend?

Nein, sie ist ein freiwilliges Angebot des Betreibers an die Gemeinde — wird aber sehr häufig genutzt, weil sie die Genehmigung politisch erleichtert. Sie ist für die Kommune einkommen- und körperschaftsteuerfrei.

Lohnt sich eine Bürgerwind-Beteiligung finanziell?

Sie kann attraktive Renditen bieten, ist aber eine unternehmerische Beteiligung mit Risiko (Wind, Strompreis, Technik). Sparbriefe sind risikoärmer, aber niedriger verzinst. Eine Beteiligung sollte man wie jede Geldanlage prüfen — wir geben keine Anlageberatung.

Bekommen auch Nachbargemeinden etwas ab?

Seit der EEG-Novelle können auch Gemeinden im Umkreis (anteilig) an der § 6-Abgabe beteiligt werden, wenn Anlagen nah an der Gemeindegrenze stehen. Das entschärft Konflikte zwischen Nachbarorten.