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Glossar Windenergie

A-Z-Übersicht der wichtigsten Begriffe und Abkürzungen aus der Onshore-Windenergie — von Genehmigungs-Recht über Anlagentechnik bis zur Wirtschaftlichkeit. Mit Links zu den Detailseiten, wenn ein Begriff seine eigene Tiefe hat.

ABDEF GILMN OPRST UVW
Anzulegender Wert
Der vom EEG garantierte Mindestpreis für die erzeugte kWh, ermittelt im Ausschreibungs-Verfahren. Differenz zum Monatsmarktwert = Marktprämie.
Artenschutzgutachten
Pflicht-Gutachten im BImSchG-Verfahren mit avifaunistischer und Fledermaus-Erfassung über mind. eine Brutsaison. → Detail
ASP / Antikollisionssystem (ABS)
Technisches System zur Vermeidung von Vogelschlag durch automatische Abschaltung bei Annäherung kollisionsgefährdeter Vögel. Alternative zu Tabu-Radien.
BImSchG — Bundes-Immissionsschutzgesetz
Bundesgesetz, regelt die Anlagengenehmigung. WEA > 50 m Gesamthöhe sind nach 4. BImSchV genehmigungspflichtig. → Detail
BNK — Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
Anti-Blink-System: die rote Anlagen-Befeuerung schaltet sich nur ein, wenn ein Flugzeug nahe ist. Pflicht für Neuanlagen, Nachrüstung Bestand bis 2027 in den meisten Bundesländern.
BNatSchG — Bundesnaturschutzgesetz
Regelt u. a. Artenschutz (§ 44 Tötungs-/Störungsverbot), FFH-Verträglichkeitsprüfung (§ 34) und Eingriffsregelung (§§ 13–17). § 45b regelt seit WaLG die WEA-Ausnahmen.
Bürgerwind
Beteiligungsmodelle für Anwohner und Gemeinden — Pflicht in MV, Brandenburg, NRW (seit 2025), oft Genossenschaft oder GmbH & Co. KG.
Direktvermarktung
Seit EEG 2014 Pflicht für alle WEA > 100 kW: der Betreiber bringt seinen Strom über einen Vermarkter an der Strombörse, bekommt Marktprämie + Marktwert.
EEG — Erneuerbare-Energien-Gesetz
Bundesgesetz, regelt Vergütung von erneuerbar erzeugtem Strom. Aktuell EEG 2024 in Kraft. § 2 deklariert WEA als „überragendes öffentliches Interesse".
Eisansatz-Erkennung
Sensorik (Schwingungsanalyse, Wärmebild, Blatt-Sensoren), die Eisansatz erkennt und die Anlage automatisch abschaltet. Pflicht-Auflage bei Verkehrswegen in Wurfweite.
Eisfallgutachten
Prüft Wurfweiten für Eisstücke (Faustformel Seifert), bewertet Gefahr für Verkehrswege/Wohnbebauung. → Detail
Erörterungstermin
Öffentliche Verhandlung im förmlichen BImSchG-Verfahren, in der Einwendungen mit Antragsteller und Behörde diskutiert werden. Im vereinfachten Verfahren entfällt er.
FFH-Verträglichkeitsprüfung
Nach § 34 BNatSchG: Prüfung der Verträglichkeit eines Vorhabens mit den Erhaltungszielen eines FFH- oder Vogelschutzgebiets. Pflicht bei Lage in oder nahe Schutzgebieten.
Gesamthöhe
Nabenhöhe + halber Rotor-Durchmesser. Maßgeblich für: BImSchG-Pflicht (> 50 m), Anflug-Befeuerung (> 100 m), Tageskennzeichnung (> 150 m).
Immissionsort (IO)
Schutzwürdiger Punkt (in der Regel Wohngebäude), an dem die Schall- oder Schattenwirkung der Anlage bewertet wird. Wird im Schall- und Schattenwurfgutachten kartiert.
Infraschall
Schall < 20 Hz. Wird in TA-Lärm-Beurteilungen nicht erfasst (Frequenzbereich > 16 Hz). Studien zeigen keine gesundheitlichen Effekte unterhalb der Wahrnehmungsschwelle.
LAI — Hinweise
„Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von WEA" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz — die „30/30/8-Regel" für Schattenwurf.
LBP — Landschaftspflegerischer Begleitplan
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz nach § 15 BNatSchG, Pflicht-Bestandteil jedes BImSchG-Antrags. Beschreibt Eingriff in Natur und Landschaft + Ausgleichsmaßnahmen.
LCOE — Levelized Cost of Energy
Stromgestehungskosten in €/MWh über Lebensdauer. Zentrale Wirtschaftlichkeits-Kennzahl. Onshore-Wind aktuell typisch 50–80 €/MWh.
LWA — Schallleistungspegel
Der von der Anlage abgegebene Schall in dB(A), gemessen nach FGW TR 1 oder IEC 61400-11. Quelldaten-Wert für jede Schallimmissionsprognose.
Marktprämie
EEG-Förderinstrument: anzulegender Wert minus Monatsmarktwert. Wird vom Übertragungsnetzbetreiber gezahlt.
Nabenhöhe
Höhe der Rotor-Nabe über Boden. Moderne Onshore-Anlagen typisch 130–180 m, in waldreichen Standorten bis 200 m.
Nachtmodus
Schallreduzierter Betriebsmodus, oft 22–06 h aktiv. Hersteller-zertifizierter Mode (z. B. „Mode 3") mit definiertem LWA. Ertragsverlust 1–4 % p. a.
Onshore vs. Offshore
Onshore = an Land, Offshore = im Meer. Repowering Hub behandelt nur Onshore — Offshore hat andere rechtliche und technische Rahmenbedingungen.
PPA — Power Purchase Agreement
Langfristiger Stromliefervertrag zwischen Betreiber und Endabnehmer (Industrie), umgeht die EEG-Vermarktung. Standard nach Auslauf der EEG-Förderung.
Repowering
Ersatz alter WEA durch neue, leistungsstärkere Anlagen am gleichen Standort. Typisch: 8 × 1,5 MW → 3 × 6 MW, Ertrag verdreifacht sich. → Detail
Rotmilan-Tabu
Nach § 45b BNatSchG: 1.500 m Nahbereich (i. d. R. nicht genehmigungsfähig), 1.500–4.000 m Prüfbereich. Wichtigster Konflikt-Faktor in vielen Regionen.
Schallimmissionsprognose
Berechnung der Schallpegel an Wohnbebauung nach DIN ISO 9613-2. Pflicht-Bestandteil jedes BImSchG-Verfahrens. → Detail
Schallschutzgutachten
Erweiterter Bericht zur Prognose + Schutzkonzept (Nachtmodus, Maßnahmen). → Detail
Schattenwurf
Bewegter Rotor-Schatten an Wohnbebauung. LAI-Grenzwerte: 30 h/a astronomisch, 30 min/Tag, 8 h/a real. → Detail
Schwachwind-Anlagen
Anlagentyp mit großem Rotor und vergleichsweise niedriger Nennleistung — optimiert für Binnenland-Standorte mit geringer mittlerer Windgeschwindigkeit.
TA Lärm
Sechste Allg. Verwaltungsvorschrift zum BImSchG — der verbindliche Beurteilungsmaßstab für Anlagengeräusche. Richtwerte je Gebietstyp. → Detail
UVP — Umweltverträglichkeitsprüfung
Verfahren nach UVPG: X-Prüfung (Pflicht ab 20 WEA), A-Prüfung (allgemeine Vorprüfung, 6–19), S-Prüfung (standortbezogen, 3–5). Resultat: UVS oder Negativ-Attest.
UVS — Umweltverträglichkeitsstudie
Das Hauptdokument einer vollen UVP — beschreibt Umweltauswirkungen über alle Schutzgüter (Mensch, Tier, Pflanze, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kulturgüter).
Vtip — Blattspitzengeschwindigkeit
Geschwindigkeit der Rotorblatt-Spitze. Moderne Onshore-WEA typisch 70–90 m/s. Maßgeblich für Schallemission und Eiswurf-Wurfweite.
Volllaststunden (VLh)
Rechnerische Stunden pro Jahr, in denen die Anlage mit Nennleistung laufen müsste, um den realen Jahresertrag zu erreichen. Onshore-Wind: 1.500–3.500 VLh, moderne Schwachwind 2.500–3.500.
Wind-an-Land-Gesetz (WaLG)
2022 in Kraft — verpflichtet die Bundesländer, 2 % ihrer Landesfläche bis 2032 für Wind auszuweisen (Zwischenziel 1,4 % bis 2027). Bei Untererfüllung: WEA im Außenbereich privilegiert.
Windhöffigkeit
Mittlere Windgeschwindigkeit am Standort in m/s (Höhe meist 100 m). Onshore-Mindestschwelle für wirtschaftlichen Betrieb: ca. 5,5 m/s in Nabenhöhe.

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