Glossar Windenergie
A-Z-Übersicht der wichtigsten Begriffe und Abkürzungen aus der Onshore-Windenergie — von
Genehmigungs-Recht über Anlagentechnik bis zur Wirtschaftlichkeit. Mit Links zu den
Detailseiten, wenn ein Begriff seine eigene Tiefe hat.
- Anzulegender Wert
- Der vom EEG garantierte Mindestpreis für die erzeugte kWh, ermittelt im Ausschreibungs-Verfahren. Differenz zum Monatsmarktwert = Marktprämie.
- Artenschutzgutachten
- Pflicht-Gutachten im BImSchG-Verfahren mit avifaunistischer und Fledermaus-Erfassung über mind. eine Brutsaison. → Detail
- ASP / Antikollisionssystem (ABS)
- Technisches System zur Vermeidung von Vogelschlag durch automatische Abschaltung bei Annäherung kollisionsgefährdeter Vögel. Alternative zu Tabu-Radien.
- BImSchG — Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Bundesgesetz, regelt die Anlagengenehmigung. WEA > 50 m Gesamthöhe sind nach 4. BImSchV genehmigungspflichtig. → Detail
- BNK — Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
- Anti-Blink-System: die rote Anlagen-Befeuerung schaltet sich nur ein, wenn ein Flugzeug nahe ist. Pflicht für Neuanlagen, Nachrüstung Bestand bis 2027 in den meisten Bundesländern.
- BNatSchG — Bundesnaturschutzgesetz
- Regelt u. a. Artenschutz (§ 44 Tötungs-/Störungsverbot), FFH-Verträglichkeitsprüfung (§ 34) und Eingriffsregelung (§§ 13–17). § 45b regelt seit WaLG die WEA-Ausnahmen.
- Bürgerwind
- Beteiligungsmodelle für Anwohner und Gemeinden — Pflicht in MV, Brandenburg, NRW (seit 2025), oft Genossenschaft oder GmbH & Co. KG.
- Direktvermarktung
- Seit EEG 2014 Pflicht für alle WEA > 100 kW: der Betreiber bringt seinen Strom über einen Vermarkter an der Strombörse, bekommt Marktprämie + Marktwert.
- EEG — Erneuerbare-Energien-Gesetz
- Bundesgesetz, regelt Vergütung von erneuerbar erzeugtem Strom. Aktuell EEG 2024 in Kraft. § 2 deklariert WEA als „überragendes öffentliches Interesse".
- Eisansatz-Erkennung
- Sensorik (Schwingungsanalyse, Wärmebild, Blatt-Sensoren), die Eisansatz erkennt und die Anlage automatisch abschaltet. Pflicht-Auflage bei Verkehrswegen in Wurfweite.
- Eisfallgutachten
- Prüft Wurfweiten für Eisstücke (Faustformel Seifert), bewertet Gefahr für Verkehrswege/Wohnbebauung. → Detail
- Erörterungstermin
- Öffentliche Verhandlung im förmlichen BImSchG-Verfahren, in der Einwendungen mit Antragsteller und Behörde diskutiert werden. Im vereinfachten Verfahren entfällt er.
- FFH-Verträglichkeitsprüfung
- Nach § 34 BNatSchG: Prüfung der Verträglichkeit eines Vorhabens mit den Erhaltungszielen eines FFH- oder Vogelschutzgebiets. Pflicht bei Lage in oder nahe Schutzgebieten.
- Gesamthöhe
- Nabenhöhe + halber Rotor-Durchmesser. Maßgeblich für: BImSchG-Pflicht (> 50 m), Anflug-Befeuerung (> 100 m), Tageskennzeichnung (> 150 m).
- Immissionsort (IO)
- Schutzwürdiger Punkt (in der Regel Wohngebäude), an dem die Schall- oder Schattenwirkung der Anlage bewertet wird. Wird im Schall- und Schattenwurfgutachten kartiert.
- Infraschall
- Schall < 20 Hz. Wird in TA-Lärm-Beurteilungen nicht erfasst (Frequenzbereich > 16 Hz). Studien zeigen keine gesundheitlichen Effekte unterhalb der Wahrnehmungsschwelle.
- LAI — Hinweise
- „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von WEA" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz — die „30/30/8-Regel" für Schattenwurf.
- LBP — Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz nach § 15 BNatSchG, Pflicht-Bestandteil jedes BImSchG-Antrags. Beschreibt Eingriff in Natur und Landschaft + Ausgleichsmaßnahmen.
- LCOE — Levelized Cost of Energy
- Stromgestehungskosten in €/MWh über Lebensdauer. Zentrale Wirtschaftlichkeits-Kennzahl. Onshore-Wind aktuell typisch 50–80 €/MWh.
- LWA — Schallleistungspegel
- Der von der Anlage abgegebene Schall in dB(A), gemessen nach FGW TR 1 oder IEC 61400-11. Quelldaten-Wert für jede Schallimmissionsprognose.
- Marktprämie
- EEG-Förderinstrument: anzulegender Wert minus Monatsmarktwert. Wird vom Übertragungsnetzbetreiber gezahlt.
- Nabenhöhe
- Höhe der Rotor-Nabe über Boden. Moderne Onshore-Anlagen typisch 130–180 m, in waldreichen Standorten bis 200 m.
- Nachtmodus
- Schallreduzierter Betriebsmodus, oft 22–06 h aktiv. Hersteller-zertifizierter Mode (z. B. „Mode 3") mit definiertem LWA. Ertragsverlust 1–4 % p. a.
- Onshore vs. Offshore
- Onshore = an Land, Offshore = im Meer. Repowering Hub behandelt nur Onshore — Offshore hat andere rechtliche und technische Rahmenbedingungen.
- PPA — Power Purchase Agreement
- Langfristiger Stromliefervertrag zwischen Betreiber und Endabnehmer (Industrie), umgeht die EEG-Vermarktung. Standard nach Auslauf der EEG-Förderung.
- Repowering
- Ersatz alter WEA durch neue, leistungsstärkere Anlagen am gleichen Standort. Typisch: 8 × 1,5 MW → 3 × 6 MW, Ertrag verdreifacht sich. → Detail
- Rotmilan-Tabu
- Nach § 45b BNatSchG: 1.500 m Nahbereich (i. d. R. nicht genehmigungsfähig), 1.500–4.000 m Prüfbereich. Wichtigster Konflikt-Faktor in vielen Regionen.
- Schallimmissionsprognose
- Berechnung der Schallpegel an Wohnbebauung nach DIN ISO 9613-2. Pflicht-Bestandteil jedes BImSchG-Verfahrens. → Detail
- Schallschutzgutachten
- Erweiterter Bericht zur Prognose + Schutzkonzept (Nachtmodus, Maßnahmen). → Detail
- Schattenwurf
- Bewegter Rotor-Schatten an Wohnbebauung. LAI-Grenzwerte: 30 h/a astronomisch, 30 min/Tag, 8 h/a real. → Detail
- Schwachwind-Anlagen
- Anlagentyp mit großem Rotor und vergleichsweise niedriger Nennleistung — optimiert für Binnenland-Standorte mit geringer mittlerer Windgeschwindigkeit.
- TA Lärm
- Sechste Allg. Verwaltungsvorschrift zum BImSchG — der verbindliche Beurteilungsmaßstab für Anlagengeräusche. Richtwerte je Gebietstyp. → Detail
- UVP — Umweltverträglichkeitsprüfung
- Verfahren nach UVPG: X-Prüfung (Pflicht ab 20 WEA), A-Prüfung (allgemeine Vorprüfung, 6–19), S-Prüfung (standortbezogen, 3–5). Resultat: UVS oder Negativ-Attest.
- UVS — Umweltverträglichkeitsstudie
- Das Hauptdokument einer vollen UVP — beschreibt Umweltauswirkungen über alle Schutzgüter (Mensch, Tier, Pflanze, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kulturgüter).
- Vtip — Blattspitzengeschwindigkeit
- Geschwindigkeit der Rotorblatt-Spitze. Moderne Onshore-WEA typisch 70–90 m/s. Maßgeblich für Schallemission und Eiswurf-Wurfweite.
- Volllaststunden (VLh)
- Rechnerische Stunden pro Jahr, in denen die Anlage mit Nennleistung laufen müsste, um den realen Jahresertrag zu erreichen. Onshore-Wind: 1.500–3.500 VLh, moderne Schwachwind 2.500–3.500.
- Wind-an-Land-Gesetz (WaLG)
- 2022 in Kraft — verpflichtet die Bundesländer, 2 % ihrer Landesfläche bis 2032 für Wind auszuweisen (Zwischenziel 1,4 % bis 2027). Bei Untererfüllung: WEA im Außenbereich privilegiert.
- Windhöffigkeit
- Mittlere Windgeschwindigkeit am Standort in m/s (Höhe meist 100 m). Onshore-Mindestschwelle für wirtschaftlichen Betrieb: ca. 5,5 m/s in Nabenhöhe.
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