Wie viel Pacht zahlt ein Windrad?
Kurz gesagt: Üblich sind 4–7 % des Stromerlöses als Pacht — für eine moderne Anlage je nach Standort grob 20.000 bis über 100.000 € pro Jahr. Über eine 20–30-jährige Laufzeit summiert sich das auf einen siebenstelligen Betrag je Anlage. Die genaue Höhe hängt von Wind, Strompreis und Verhandlungsmodell ab.
Die gängigen Pachtmodelle
| Modell | Funktionsweise |
|---|---|
| Umsatzpacht (Standard) | fester Prozentsatz (meist 4–7 %) des jährlichen Stromerlöses |
| Mindestpacht + Beteiligung | garantierter Sockelbetrag, darüber prozentuale Beteiligung |
| Fixe Pacht je MW / je Anlage | vereinbarter Eurobetrag, oft indexiert |
| Flächenpool / Verteilung | alle Eigentümer im Windpark teilen die Gesamtpacht nach Flächenanteil — auch ohne Anlage auf dem eigenen Grundstück |
Das Pool-Modell ist fairer und im Trend: Auch Nachbarn, auf deren Fläche „nur" Wege, Kabeltrassen oder Abstandsbereiche liegen, werden beteiligt. Das vermeidet Streit im Dorf.
Was die Pacht-Höhe bestimmt
- Windhöffigkeit: mehr Volllaststunden = mehr Ertrag = mehr Pacht. Der größte Hebel.
- Strompreis / Vergütung: über EEG-Marktprämie oder PPA abgesichert.
- Anlagengröße: eine 6-MW-Anlage erzeugt ein Vielfaches einer alten 1,5-MW-Anlage — siehe Stromertrag.
- Verhandlungsposition: Flächen in ausgewiesenen Vorranggebieten sind begehrt, das stärkt den Eigentümer.
Repowering: die Pacht steigt deutlich
Wer schon eine Altanlage auf der Fläche hat, profitiert beim Repowering besonders: Die neue Anlage erzeugt das 2–3-Fache, und damit steigt auch die erlösabhängige Pacht entsprechend. Eine grobe Einnahmen-Abschätzung über den erwarteten Mehrertrag liefert der Repowering-Ertragsrechner.
Häufige Fragen
Muss ich die Pacht versteuern?
Ja. Einnahmen aus der Verpachtung für Windenergie sind steuerpflichtig; je nach Konstellation als Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung oder Gewerbe. Das sollte vorab mit dem Steuerberater geklärt werden — wir geben keine Steuerberatung.
Bekomme ich Pacht, auch wenn die Anlage nicht auf meinem Grund steht?
Im Pool-Modell ja — über den Flächenanteil (Wege, Abstandsflächen, Kabeltrassen). Ob ein Pool besteht, hängt vom Projekt ab und ist Verhandlungssache.
Profitiert auch die Gemeinde?
Ja. Über § 6 EEG können Betreiber Kommunen pauschal an den Erträgen beteiligen, zusätzlich fällt Gewerbesteuer an. Mehr dazu im Ratgeber Bürgerbeteiligung.