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Ratgeber · Pacht & Einnahmen

Wie viel Pacht zahlt ein Windrad?

Kurz gesagt: Üblich sind 4–7 % des Stromerlöses als Pacht — für eine moderne Anlage je nach Standort grob 20.000 bis über 100.000 € pro Jahr. Über eine 20–30-jährige Laufzeit summiert sich das auf einen siebenstelligen Betrag je Anlage. Die genaue Höhe hängt von Wind, Strompreis und Verhandlungsmodell ab.

Die gängigen Pachtmodelle

ModellFunktionsweise
Umsatzpacht (Standard)fester Prozentsatz (meist 4–7 %) des jährlichen Stromerlöses
Mindestpacht + Beteiligunggarantierter Sockelbetrag, darüber prozentuale Beteiligung
Fixe Pacht je MW / je Anlagevereinbarter Eurobetrag, oft indexiert
Flächenpool / Verteilungalle Eigentümer im Windpark teilen die Gesamtpacht nach Flächenanteil — auch ohne Anlage auf dem eigenen Grundstück

Das Pool-Modell ist fairer und im Trend: Auch Nachbarn, auf deren Fläche „nur" Wege, Kabeltrassen oder Abstandsbereiche liegen, werden beteiligt. Das vermeidet Streit im Dorf.

Was die Pacht-Höhe bestimmt

  • Windhöffigkeit: mehr Volllaststunden = mehr Ertrag = mehr Pacht. Der größte Hebel.
  • Strompreis / Vergütung: über EEG-Marktprämie oder PPA abgesichert.
  • Anlagengröße: eine 6-MW-Anlage erzeugt ein Vielfaches einer alten 1,5-MW-Anlage — siehe Stromertrag.
  • Verhandlungsposition: Flächen in ausgewiesenen Vorranggebieten sind begehrt, das stärkt den Eigentümer.

Repowering: die Pacht steigt deutlich

Wer schon eine Altanlage auf der Fläche hat, profitiert beim Repowering besonders: Die neue Anlage erzeugt das 2–3-Fache, und damit steigt auch die erlösabhängige Pacht entsprechend. Eine grobe Einnahmen-Abschätzung über den erwarteten Mehrertrag liefert der Repowering-Ertragsrechner.

Worauf im Vertrag achten: erlösabhängige (nicht nur fixe) Komponente, Inflationsanpassung, Rückbaubürgschaft durch den Betreiber, Regelung für Repowering nach EEG-Ende, faire Pool-Verteilung im Park. Vor Unterschrift lohnt eine unabhängige rechtliche Prüfung — das ist kein Standardpachtvertrag.

Häufige Fragen

Muss ich die Pacht versteuern?

Ja. Einnahmen aus der Verpachtung für Windenergie sind steuerpflichtig; je nach Konstellation als Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung oder Gewerbe. Das sollte vorab mit dem Steuerberater geklärt werden — wir geben keine Steuerberatung.

Bekomme ich Pacht, auch wenn die Anlage nicht auf meinem Grund steht?

Im Pool-Modell ja — über den Flächenanteil (Wege, Abstandsflächen, Kabeltrassen). Ob ein Pool besteht, hängt vom Projekt ab und ist Verhandlungssache.

Profitiert auch die Gemeinde?

Ja. Über § 6 EEG können Betreiber Kommunen pauschal an den Erträgen beteiligen, zusätzlich fällt Gewerbesteuer an. Mehr dazu im Ratgeber Bürgerbeteiligung.