Die Genehmigung einer WEA durchläuft typisch vier ineinandergreifende Rechtsbereiche: Bundes-Immissionsschutzrecht (BImSchG + TA Lärm + LAI-Hinweise), Bauplanungsrecht, Umweltverträglichkeit (UVPG) und Naturschutz (BNatSchG). Hier findest du die wichtigsten Themen — kompakt erklärt, untereinander verlinkt.
Vereinfachtes Verfahren (§ 19) vs. förmliches Verfahren (§ 10) — wann was, welche Fristen, welche Antragsunterlagen.
Immissionsrichtwerte Tag/Nacht, Gebietstypen, Sondersituationen — Beurteilungs-Maßstab für jedes Schallschutzgutachten.
Die „30/30/8-Regel" für Schattenwurf, Lärm-Beurteilung, optische Immissionen — bundeseinheitliche Beurteilungsbasis.
X-Prüfung, A-Prüfung, S-Prüfung — wann muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden und was steht drin.
Anti-Blink-Verordnung — wann ist BNK Pflicht, welche Systeme gibt es, was kostet die Nachrüstung.
§ 34 BNatSchG: WEA in oder nahe FFH-/Vogelschutzgebieten — wann zwingend, was muss geprüft werden.
§ 35 BauGB — Außenbereich-Privilegierung für WEA, Konzentrationszonen, Ausschlussgebiete der Regionalplanung.
§ 2 EEG: WEA dienen „überragendem öffentlichem Interesse" — was bedeutet das für die Abwägung im Genehmigungsverfahren.
Wenn du am Anfang stehst: starte mit der BImSchG-Vorprüfung (4-Fragen-Tool), um den Verfahrenstyp zu klären. Danach: lies das Detail zum BImSchG-Verfahren und plane die Pflicht-Gutachten rückwärts in deinen Zeitplan ein.
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