RepoweringHub
Hub · Repowering · WEA

Repowering von Windenergieanlagen

Tausende deutsche Windenergieanlagen aus den Baujahren 2000–2010 verlieren ihre EEG-Förderung nach 20 Jahren Laufzeit. Für die Betreiber stellt sich die Frage: Weiterbetrieb, Rückbau — oder Repowering? Repowering bedeutet, alte Anlagen durch wenige, deutlich größere und ertragsstärkere zu ersetzen.

Warum gerade jetzt? 2026 läuft die EEG-Förderung der Anlagen aus dem Jahr 2006 aus. Bis 2030 sind in Deutschland über 15 GW installierte Leistung im förderungslosen Bereich — ein Großteil davon Kandidat für Repowering.

Was bedeutet Repowering konkret?

Repowering bezeichnet den vollständigen Ersatz bestehender Windenergieanlagen durch neue, leistungsstärkere am gleichen Standort. Typisches Verhältnis: aus 10 Altanlagen à 1,5 MW werden 4 Neuanlagen à 6 MW — bei verdoppeltem Jahresertrag und reduziertem Flächenverbrauch. Voraussetzung ist immer ein vollständiges neues BImSchG-Genehmigungsverfahren (die alte Genehmigung wird nicht „erweitert").

Wichtige Unterthemen

Schnell-Einordnung: ist dein Park ein Repowering-Kandidat?

KriteriumRepowering-positivEher Weiterbetrieb
Anlagenalter≥ 18 Jahre< 15 Jahre
Anlagengröße≤ 2 MW Nennleistung≥ 3 MW Nennleistung
Standort-Windüberdurchschnittlich (≥ 6 m/s in 100 m)schwächer
Flächen-Reserveverfügbar für größere Anlagenfundamenteknapp
Genehmigungssituationaktuelle Höhenlimits erlauben höhere Anlagenstrikte Höhenbeschränkung
Pachtverträgeverlängerbar / neuverhandelbarfest, kurze Restlaufzeit

Was kostet ein Repowering-Projekt grob?

Investition für moderne 6-MW-Anlagen liegt bei ca. 1.000–1.300 €/kW Nennleistung — also 6–8 Mio. € pro Anlage netto, je nach Standort und Erschließung. Hinzu kommen Genehmigungs- und Gutachterkosten (typisch 80.000–250.000 € pro Park), Rückbau der Altanlagen (50.000–150.000 € je Altanlage) und Netzanschluss.

Eine vollständige Wirtschaftlichkeitsrechnung gehört in die frühe Projektphase. Unser LCOE-Rechner liefert eine erste Größenordnung; eine belastbare Investitionsrechnung erstellt das beauftragte Ingenieurbüro mit Standortdaten und konkreten Anlagentypen.

Häufige Fragen zum Repowering

Verkürzt Repowering das BImSchG-Verfahren?

Nein. Die alte Genehmigung erlischt mit dem Rückbau, die neue Anlage braucht ein vollständiges neues Verfahren (in der Regel mit UVP-Vorprüfung). Das Verfahren dauert typisch 12–24 Monate.

Welche EEG-Vergütung gilt für Repowering-Anlagen?

Repowering-Anlagen müssen sich an den regulären Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen. Ein Repowering-Bonus existiert seit dem EEG-2017 nicht mehr.

Was passiert mit der Altanlage?

Rückbau ist Pflicht (im Genehmigungsbescheid hinterlegt, oft mit Bürgschaft). Der Stahl-Turm und der Generator werden recycelt, die Rotorblätter mussten lange als Sondermüll behandelt werden — es gibt mittlerweile spezialisierte Verwerter (z. B. CarbonConversions, Neowa).

Repowering-Studie für deinen Standort?

Wir vermitteln Anfragen an Ingenieurbüros mit Repowering-Erfahrung (Standortanalyse, BImSchG-Verfahrensbegleitung, Wirtschaftlichkeitsrechnung). Du bleibst frei in der Vergabe-Entscheidung.

Anfrage stellen