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Repowering von Windkraftanlagen (WEA)

Abstrakte geometrische Darstellung einer Windenergie-Landschaft mit Windturbinen-Silhouetten

Repowering von Windkraft heißt: alte Windkraftanlagen durch wenige, deutlich größere und ertragsstärkere ersetzen. Tausende deutsche Windräder aus den Baujahren 2000–2010 verlieren ihre EEG-Förderung nach 20 Jahren Laufzeit. Für die Betreiber stellt sich damit die Frage: Weiterbetrieb, Rückbau — oder Repowering? Fachsprachlich heißen die Anlagen Windenergieanlagen (WEA) — gemeint ist dasselbe.

Warum gerade jetzt? 2026 läuft die EEG-Förderung der Anlagen aus dem Jahr 2006 aus. Bis 2030 sind in Deutschland über 15 GW installierte Leistung im förderungslosen Bereich — ein Großteil davon Kandidat für Repowering.

Was bedeutet Repowering konkret?

Repowering bezeichnet den vollständigen Ersatz bestehender Windenergieanlagen durch neue, leistungsstärkere am gleichen Standort. Typisches Verhältnis: aus 10 Altanlagen à 1,5 MW werden 4 Neuanlagen à 6 MW — bei verdoppeltem Jahresertrag und reduziertem Flächenverbrauch. Voraussetzung ist immer ein vollständiges neues BImSchG-Genehmigungsverfahren (die alte Genehmigung wird nicht „erweitert").

Repowering-Prozess in 5 Phasen: Bestandsanalyse, Standort und Anlagenwahl, BImSchG-Genehmigung, Rückbau Altanlage, Neubau und Inbetriebnahme

Typischer Ablauf eines WEA-Repowering-Vorhabens — von der Analyse bis zum Netzbetrieb

Wichtige Unterthemen

Schnell-Einordnung: ist dein Park ein Repowering-Kandidat?

KriteriumRepowering-positivEher Weiterbetrieb
Anlagenalter≥ 18 Jahre< 15 Jahre
Anlagengröße≤ 2 MW Nennleistung≥ 3 MW Nennleistung
Standort-Windüberdurchschnittlich (≥ 6 m/s in 100 m)schwächer
Flächen-Reserveverfügbar für größere Anlagenfundamenteknapp
Genehmigungssituationaktuelle Höhenlimits erlauben höhere Anlagenstrikte Höhenbeschränkung
Pachtverträgeverlängerbar / neuverhandelbarfest, kurze Restlaufzeit

Was kostet ein Repowering-Projekt grob?

Investition für moderne 6-MW-Anlagen liegt bei ca. 1.000–1.300 €/kW Nennleistung — also 6–8 Mio. € pro Anlage netto, je nach Standort und Erschließung. Hinzu kommen Genehmigungs- und Gutachterkosten (typisch 80.000–250.000 € pro Park), Rückbau der Altanlagen (50.000–150.000 € je Altanlage) und Netzanschluss.

Investitionskosten einer 6-MW-Onshore-WEA: Turbine 68 %, Fundament 8 %, Netzanbindung 7 %, Zuwegung 5 %, Planung 5 %, Kompensation 3 %, Sonstiges 4 %

Investitionskosten-Aufschlüsselung einer 6-MW-Onshore-WEA (Richtwerte 2024/2025)

Eine vollständige Wirtschaftlichkeitsrechnung gehört in die frühe Projektphase. Unser LCOE-Rechner liefert eine erste Größenordnung; eine belastbare Investitionsrechnung erstellt das beauftragte Ingenieurbüro mit Standortdaten und konkreten Anlagentypen.

Repowering, Weiterbetrieb oder Neubau — die drei Wege

Nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderdauer (§ 25 EEG 2023/2024) fällt eine Anlage in den förderungslosen Weiterbetrieb. Betreiber haben dann drei Optionen, die sich wirtschaftlich und genehmigungsrechtlich klar unterscheiden. Der Weiterbetrieb nutzt die vorhandene Technik weiter und vermarktet den Strom über einen PPA oder am Spotmarkt; er verlangt jedoch ein Weiterbetriebsgutachten zur Standsicherheit (nach DIBt-Richtlinie), das die Reststandzeit der tragenden Bauteile nachweist. Der Rückbau ohne Ersatz ist die Ausnahme und meist nur sinnvoll, wenn Standort oder Pacht endgültig wegfallen. Das Repowering ersetzt die Altanlagen durch wenige moderne WEA und ist bei windhöffigen Standorten mit Flächenreserve fast immer die ertragreichste Variante. Die Detailabwägung Weiterbetrieb gegen Repowering behandelt die Seite Weiterbetrieb vs. Repowering; die reine Investitionsrechnung liegt auf Wirtschaftlichkeit.

Rechtsrahmen: WaLG, § 35 BauGB und EEG 2024

Windenergieanlagen sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Außenbereich privilegiert. Das Wind-an-Land-Gesetz (WaLG, in Kraft seit Februar 2023) verpflichtet die Länder, bis 2032 insgesamt 2 % der Bundesfläche als Windflächen auszuweisen (Flächenbeitragswerte je Land in Anlage 1 WindBG). Für Repowering im räumlichen Zusammenhang mit Bestandsanlagen sieht § 16b BImSchG ein beschleunigtes Verfahren vor, bei dem die Umweltprüfung auf die durch das Vorhaben verursachten zusätzlichen Auswirkungen beschränkt werden kann. Das entbindet nicht von einer vollständigen neuen Genehmigung, verkürzt aber Prüfumfang und Bearbeitungszeit, wenn die Altanlagen zurückgebaut werden. Die Details des Verfahrens stehen unter BImSchG-Verfahren, die Förderlogik unter EEG 2024 und die bauplanungsrechtliche Einordnung unter § 35 BauGB.

Wichtig für die Terminplanung: Die BImSchG-Genehmigung muss vor der Gebotsabgabe in der Ausschreibung der Bundesnetzagentur vorliegen. Erst der Zuschlag legt den anzulegenden Wert für 20 Jahre fest. Wer die Reihenfolge Genehmigung → Ausschreibung → Zuschlag → Bau nicht sauber staffelt, riskiert Leerlauf. Eine erste Größenordnung für Ertrag und Stromgestehungs- kosten liefern der Repowering-Ertragsrechner und der LCOE-Rechner; die formale Verfahrensart lässt sich mit der BImSchG-Vorprüfung abschätzen.

Häufige Fragen zum Repowering

Verkürzt Repowering das BImSchG-Verfahren?

Nein. Die alte Genehmigung erlischt mit dem Rückbau, die neue Anlage braucht ein vollständiges neues Verfahren (in der Regel mit UVP-Vorprüfung). Das Verfahren dauert typisch 12–24 Monate.

Welche EEG-Vergütung gilt für Repowering-Anlagen?

Repowering-Anlagen müssen sich an den regulären Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen. Ein Repowering-Bonus existiert seit dem EEG-2017 nicht mehr.

Was passiert mit der Altanlage?

Rückbau ist Pflicht (im Genehmigungsbescheid hinterlegt, oft mit Bürgschaft). Der Stahl-Turm und der Generator werden recycelt, die Rotorblätter mussten lange als Sondermüll behandelt werden — es gibt mittlerweile spezialisierte Verwerter (z. B. CarbonConversions, Neowa), sodass die Entsorgung heute deutlich seltener als früher an fehlenden Verwertungswegen scheitert.

Muss die Zahl der Anlagen beim Repowering gleich bleiben?

Nein. Das häufigste Muster reduziert die Anlagenzahl deutlich (etwa 10 alte auf 3 neue WEA) bei gleichzeitig höherer Gesamtleistung. Ein 1:1-Tausch mit gleicher Anlagenzahl vereinfacht allerdings das Verfahren, weil sich der genehmigungsrechtliche Vergleich zum Bestand leichter führen lässt.

Welche Rolle spielt der Netzanschluss beim Repowering?

Der bestehende Netzverknüpfungspunkt reicht für die höhere Einspeiseleistung oft nicht aus. Der Netzbetreiber prüft nach § 8 EEG die technisch und wirtschaftlich günstigste Anschluss- variante; teils ist ein neuer Anschlusspunkt oder eine Umspannwerks-Ertüchtigung nötig. Diese Prüfung gehört früh in die Projektplanung, da sie die Kosten spürbar verschieben kann.

Repowering-Studie für deinen Standort?

Wir vermitteln Anfragen an Ingenieurbüros mit Repowering-Erfahrung (Standortanalyse, BImSchG-Verfahrensbegleitung, Wirtschaftlichkeitsrechnung). Du bleibst frei in der Vergabe-Entscheidung.

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