Repowering von Windenergieanlagen
Tausende deutsche Windenergieanlagen aus den Baujahren 2000–2010 verlieren ihre EEG-Förderung nach 20 Jahren Laufzeit. Für die Betreiber stellt sich die Frage: Weiterbetrieb, Rückbau — oder Repowering? Repowering bedeutet, alte Anlagen durch wenige, deutlich größere und ertragsstärkere zu ersetzen.
Was bedeutet Repowering konkret?
Repowering bezeichnet den vollständigen Ersatz bestehender Windenergieanlagen durch neue, leistungsstärkere am gleichen Standort. Typisches Verhältnis: aus 10 Altanlagen à 1,5 MW werden 4 Neuanlagen à 6 MW — bei verdoppeltem Jahresertrag und reduziertem Flächenverbrauch. Voraussetzung ist immer ein vollständiges neues BImSchG-Genehmigungsverfahren (die alte Genehmigung wird nicht „erweitert").
Wichtige Unterthemen
- Wann lohnt sich Repowering wirtschaftlich?
- Ablauf eines Repowering-Projekts (Phasenplan)
- Weiterbetrieb nach 20 Jahren vs. Repowering
- EEG-Förderung & Ausschreibungs-Regeln für Repowering
- Rückbau der Altanlage: Fundament, Recycling, Kosten
- Genehmigung beim Repowering: vereinfachtes Verfahren möglich?
- Pachtverträge beim Repowering anpassen
- Repowering im Bürgerwindpark
Schnell-Einordnung: ist dein Park ein Repowering-Kandidat?
| Kriterium | Repowering-positiv | Eher Weiterbetrieb |
|---|---|---|
| Anlagenalter | ≥ 18 Jahre | < 15 Jahre |
| Anlagengröße | ≤ 2 MW Nennleistung | ≥ 3 MW Nennleistung |
| Standort-Wind | überdurchschnittlich (≥ 6 m/s in 100 m) | schwächer |
| Flächen-Reserve | verfügbar für größere Anlagenfundamente | knapp |
| Genehmigungssituation | aktuelle Höhenlimits erlauben höhere Anlagen | strikte Höhenbeschränkung |
| Pachtverträge | verlängerbar / neuverhandelbar | fest, kurze Restlaufzeit |
Was kostet ein Repowering-Projekt grob?
Investition für moderne 6-MW-Anlagen liegt bei ca. 1.000–1.300 €/kW Nennleistung — also 6–8 Mio. € pro Anlage netto, je nach Standort und Erschließung. Hinzu kommen Genehmigungs- und Gutachterkosten (typisch 80.000–250.000 € pro Park), Rückbau der Altanlagen (50.000–150.000 € je Altanlage) und Netzanschluss.
Häufige Fragen zum Repowering
Verkürzt Repowering das BImSchG-Verfahren?
Nein. Die alte Genehmigung erlischt mit dem Rückbau, die neue Anlage braucht ein vollständiges neues Verfahren (in der Regel mit UVP-Vorprüfung). Das Verfahren dauert typisch 12–24 Monate.
Welche EEG-Vergütung gilt für Repowering-Anlagen?
Repowering-Anlagen müssen sich an den regulären Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen. Ein Repowering-Bonus existiert seit dem EEG-2017 nicht mehr.
Was passiert mit der Altanlage?
Rückbau ist Pflicht (im Genehmigungsbescheid hinterlegt, oft mit Bürgschaft). Der Stahl-Turm und der Generator werden recycelt, die Rotorblätter mussten lange als Sondermüll behandelt werden — es gibt mittlerweile spezialisierte Verwerter (z. B. CarbonConversions, Neowa).
Repowering-Studie für deinen Standort?
Wir vermitteln Anfragen an Ingenieurbüros mit Repowering-Erfahrung (Standortanalyse, BImSchG-Verfahrensbegleitung, Wirtschaftlichkeitsrechnung). Du bleibst frei in der Vergabe-Entscheidung.
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