Agri-PV — Strom & Landwirtschaft auf derselben Fläche
Kurz gesagt: Agri-PV (Agri-Photovoltaik) bezeichnet Solaranlagen, unter denen die Fläche landwirtschaftlich weiter genutzt wird — als Ackerbau, Sonderkultur (Beerenobst, Hopfen) oder Grünland. Im EEG 2024 sind Agri-PV-Anlagen als „besondere Solaranlagen" eingestuft und erhalten 9,36 ct/kWh (6,86 Basis + 2,50 Zuschlag). Anlagen unter 1 MWp sind ohne Ausschreibung förderfähig.
Die EEG-Vergütung im Detail
| Kategorie | Vergütung / Mechanik |
|---|---|
| Agri-PV < 1 MWp | 9,36 ct/kWh (6,86 Basis + 2,50 Zuschlag), 20 Jahre fest, ohne Ausschreibung |
| Agri-PV > 1 MWp | Sub-Segment „besondere Solaranlagen" in der PV-Ausschreibung, Höchstwert 9,50 ct/kWh |
| Innovationsausschreibung | Höchstwert 9,00 ct/kWh (Spezial-Segment) |
Quellen: agripv-solutions.com, top agrar / BNetzA. Die Privilegierung wird vom Deutschen Bauernverband (DBV) und vom Fraunhofer ISE ausdrücklich begrüßt (DBV-Position).
Bauformen
- Hochaufständerung („Kategorie I"): Module ≥ 2,10 m über der Fläche — Befahrbarkeit mit landwirtschaftlichem Gerät bleibt erhalten, geeignet für Sonderkulturen.
- Bodennahe Reihen mit großem Abstand („Kategorie II"): klassische Aufständerung, aber mit so großen Abständen, dass die landwirtschaftliche Nutzung dauerhaft möglich bleibt (Ackerbau, Grünland).
- Vertikale Bifacial-Reihen: Module senkrecht (Ost-West-Ausrichtung), zwischen den Reihen volle Nutzfläche — beliebt bei Acker.
- Tracker-Anlagen über Sonderkulturen: nachgeführte Module mit hoher Aufständerung.
Was Agri-PV gegenüber Standard-FFPV bietet
- Flächenpotenzial: Die Doppelnutzung erschließt landwirtschaftliche Flächen, die für klassische FFPV gesellschaftlich oder politisch schwer durchsetzbar wären.
- Schutz der Kulturen: Module wirken als Hagel-, Sonnen- und Verdunstungsschutz — relevant für Obst, Wein und sensible Sonderkulturen.
- Doppelter Erlös für die Fläche: Strom + landwirtschaftliches Produkt.
- EU-Agrarförderung bleibt möglich bei korrekter Ausgestaltung — die Fläche zählt weiter als landwirtschaftliche Nutzfläche.
4 Agri-PV Bauformen — von Hochaufständerung bis Tracker, alle nach DIN SPEC 91434
DIN SPEC 91434 — was die Norm konkret verlangt
DIN SPEC 91434 („Agri-Photovoltaik-Anlagen — Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung") ist die technische Referenznorm, auf die das EEG 2024 bei der Definition der „besonderen Solaranlagen" verweist. Sie unterscheidet die zwei oben genannten Kategorien (I: hochaufgeständert, II: bodennah mit Reihenabstand) und legt für beide Mindestanforderungen fest:
- Landwirtschaftliche Nutzung bleibt Hauptnutzung. Die Norm verlangt, dass mindestens 66 % der Fläche weiterhin landwirtschaftlich bewirtschaftbar bleiben (bei Kategorie I i. d. R. nahezu 100 %, bei Kategorie II abhängig vom Reihenabstand).
- Ernteertrag-Nachweis. Der Anlagenbetreiber muss dokumentieren, dass auf der Fläche tatsächlich Landwirtschaft stattfindet — reine Beweidung mit symbolischem Tierbesatz reicht nicht.
- Zugänglichkeit für Betriebsmittel. Bei Kategorie I muss Standard-Landmaschinentechnik (Traktor mit Anbaugerät) unter den Modulreihen durchfahren können — daraus resultiert die Mindesthöhe von rund 2,10 m Durchfahrtshöhe.
- Zertifizierung durch akkreditierte Stelle. Ohne das DIN-SPEC-91434-Zertifikat eines dafür akkreditierten Prüfers erkennt die Bundesnetzagentur die Anlage nicht als „besondere Solaranlage" an — sie fällt dann auf die reguläre FFPV-Vergütung zurück.
Das Zertifikat ist Fördervoraussetzung, kein Bonus-Extra: Ohne DIN-SPEC-91434-Nachweis gibt es keinen 2,50-ct/kWh-Zuschlag (Quelle: top agrar / BNetzA).
Landwirtschaftliche Nutzung unter den Modulen
Welche Nutzungsform passt, hängt von der Bauform ab:
- Ackerbau (Getreide, Kartoffeln, Mais): braucht durchgängige Befahrbarkeit mit Erntemaschinen — funktioniert primär mit Kategorie I (Hochaufständerung) oder vertikalen Bifacial-Reihen mit ausreichendem Reihenabstand für Mähdrescher-Schnittbreiten.
- Sonderkulturen (Beerenobst, Wein, Hopfen): historisch der erste Agri-PV-Anwendungsfall in Deutschland, weil die Module gleichzeitig als Hagel- und Sonnenschutz dienen — der Zusatznutzen kompensiert einen Teil der Mehrkosten gegenüber separaten Hagelnetzen.
- Grünland und Beweidung (Schafe, teils Rinder): funktioniert unter bodennaher Aufständerung (Kategorie II), solange Zaunführung und Tiertränken die Modulreihen nicht beschädigen. Schafbeweidung wird zusätzlich oft als Vegetationsmanagement der Anlage selbst genutzt — ersetzt teilweise das maschinelle Mähen unter den Modulen.
- Gemüsebau: möglich, aber wegen der häufigen Bodenbearbeitung (Pflügen, Fräsen) anspruchsvoller bei der Kabelführung — Erdkabel müssen tiefer verlegt werden als bei Dauerkultur oder Grünland.
Flächeneffizienz: Land Equivalent Ratio
Der international gebräuchliche Kennwert für die Doppelnutzung ist der Land Equivalent Ratio (LER): die Summe aus (Ernteertrag unter Agri-PV ÷ Ernteertrag ohne PV) und (Stromertrag der Fläche ÷ Referenz-Stromertrag einer vergleichbaren Freiflächen-PV ohne landwirtschaftliche Einschränkung). Ein LER über 1,0 bedeutet, dass die Doppelnutzung pro Hektar mehr Gesamtnutzen erzeugt als getrennte Flächen für Landwirtschaft und PV. Das Fraunhofer ISE hat in Feldversuchen (Projekt APV-Resola, Hettingen) für Kartoffeln, Sellerie und Weizen unter Agri-PV LER-Werte deutlich über 1,0 gemessen, bei gleichzeitig 15–20 % geringerem Ernteertrag der Ackerkultur selbst gegenüber der ungestörten Referenzfläche (Quelle: Fraunhofer ISE). Der Minderertrag der Kultur variiert stark nach Pflanzenart, Modulanordnung und Verschattungsgrad — pauschale Prozentwerte für alle Kulturen gibt es nicht.
Technische Herausforderungen
- Verschattung und Lichtverteilung: Je nach Reihenabstand und Ausrichtung entsteht ein Verschattungsmuster, das sich über den Tag verschiebt. Lichthungrige Kulturen (Getreide, Mais) reagieren empfindlicher auf Verschattung als schattentolerante Kulturen (bestimmte Beerenobstsorten, Salate).
- Bodendruck durch Fundamente: Die Stützen der Hochaufständerung müssen so platziert und gegründet werden, dass sie den Einsatz von Landmaschinen nicht behindern und keine dauerhafte Bodenverdichtung an den Fahrgassen verursachen — das schränkt die zulässigen Gründungsraster ein.
- Wartungszugänge: Reinigung und Reparatur der Module müssen so organisiert werden, dass sie sich mit den landwirtschaftlichen Arbeitsfenstern (Aussaat, Ernte) nicht überschneiden — in der Praxis ein Planungsthema zwischen Anlagenbetreiber und Bewirtschafter, besonders wenn beide unterschiedliche Personen sind.
- Kabelführung im Baugrund: Erdverlegte Kabel müssen unterhalb der üblichen Bodenbearbeitungstiefe liegen — bei Tiefpflügung oder Drainagearbeiten ein zusätzlicher Planungsaufwand gegenüber Standard-FFPV auf Grünland.
- Statik bei Hochaufständerung: Größere Bauhöhe bedeutet höhere Windlasten auf die Tragkonstruktion — das Standsicherheitsnachweis-Gutachten fällt entsprechend aufwendiger aus als bei niedrig aufgeständerter Standard-FFPV.
Wirtschaftlichkeit im Vergleich
Die höhere Vergütung (9,36 ct/kWh) gleicht den Mehraufwand für Aufständerung und Statik teilweise aus. Reine Wirtschaftlichkeit gegenüber Standard-FFPV (4–6 ct/kWh aus der Ausschreibung) hängt vom Anlagentyp, der Kultur und der konkreten Kostensituation ab. Grob gilt: Kategorie I (Hochaufständerung) hat die höchsten Investitionskosten je installiertem MWp, aber auch den geringsten landwirtschaftlichen Ertragsverlust; Kategorie II (bodennah) ist günstiger in der Errichtung, schränkt aber die Kulturwahl stärker ein. Für eine grobe Orientierung: LCOE-Rechner und Flächenplaner Solarpark zur Ertragsabschätzung nach Flächenzuschnitt.
Genehmigung und Flächensicherung bei Agri-PV
Das Genehmigungsverfahren für Agri-PV läuft grundsätzlich über dieselben Bahnen wie Standard-Freiflächen-PV — Details dazu unter Genehmigung Freiflächen-PV. Ein Unterschied betrifft die Flächenkulisse nach § 35 BauGB: Weil die Fläche landwirtschaftliche Hauptnutzung bleibt, lassen sich Agri-PV-Vorhaben in manchen Bundesländern leichter in den Flächennutzungsplan integrieren als reine FFPV auf Ackerland, weil der Eingriff in die Landnutzung geringer bewertet wird. Das ersetzt aber nicht das reguläre Verfahren nach BImSchG/BauGB. Bei der Pacht-Gestaltung empfiehlt sich eine klare vertragliche Trennung zwischen Verpächter (Landwirt) und Anlagenbetreiber, wenn beide Rollen nicht in einer Hand liegen — insbesondere zur Regelung von Wartungszugängen und Haftung bei Ernteschäden durch die Anlage.
Häufige Fragen
Verliere ich die EU-Direktzahlungen, wenn ich Agri-PV mache?
Bei korrekter Ausgestaltung als „landwirtschaftliche Nutzfläche unter Agri-PV" bleiben die Direktzahlungen erhalten — Voraussetzung ist die fortgesetzte landwirtschaftliche Nutzung mit nachweisbarem Ertrag. Details sind agrarpolitisch und länderspezifisch — das ist Steuer-/Agrarberater-Thema.
Wer baut und betreibt Agri-PV in Deutschland?
Spezialisierte Projektierer mit landwirtschaftlichem Background, daneben einige große FFPV-Projektierer mit eigener Agri-PV-Sparte. Auf Anfrage vermitteln wir.
Was kostet Agri-PV im Vergleich zu Standard-FFPV?
Die Investitionskosten je MWp liegen wegen der höheren Aufständerung und der Statik typisch über Standard-FFPV. Die genaue Mehrkosten-Quote schwankt stark — eine seriöse Aussage gibt es nur projektbezogen.
Welche Kultur eignet sich am besten für den Einstieg?
Grünland mit Schafbeweidung gilt als der planerisch einfachste Einstieg, weil Kategorie II (bodennahe Aufständerung) ausreicht und keine Erntemaschinen-Durchfahrt sichergestellt werden muss. Ackerbau unter Hochaufständerung ist technisch anspruchsvoller, aber langfristig flexibler in der Kulturwahl.
Ist Agri-PV auch ohne EEG-Förderung wirtschaftlich sinnvoll?
Bei Sonderkulturen mit hohem Hagelrisiko (Wein, Beerenobst) kann sich Agri-PV bereits über den ersparten Hagelnetz-/Schutzaufwand plus Eigenverbrauch rechnen, unabhängig von der EEG-Vergütung. Bei Ackerbau ohne Sonderkultur-Schutzfunktion ist die EEG-Vergütung in der Praxis der entscheidende Wirtschaftlichkeitsfaktor.