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Freiflächen-PV · Sonderform

Agri-PV — Strom & Landwirtschaft auf derselben Fläche

Kurz gesagt: Agri-PV (Agri-Photovoltaik) bezeichnet Solaranlagen, unter denen die Fläche landwirtschaftlich weiter genutzt wird — als Ackerbau, Sonderkultur (Beerenobst, Hopfen) oder Grünland. Im EEG 2024 sind Agri-PV-Anlagen als „besondere Solaranlagen" eingestuft und erhalten 9,36 ct/kWh (6,86 Basis + 2,50 Zuschlag). Anlagen unter 1 MWp sind ohne Ausschreibung förderfähig.

Die EEG-Vergütung im Detail

KategorieVergütung / Mechanik
Agri-PV < 1 MWp9,36 ct/kWh (6,86 Basis + 2,50 Zuschlag), 20 Jahre fest, ohne Ausschreibung
Agri-PV > 1 MWpSub-Segment „besondere Solaranlagen" in der PV-Ausschreibung, Höchstwert 9,50 ct/kWh
InnovationsausschreibungHöchstwert 9,00 ct/kWh (Spezial-Segment)

Quellen: agripv-solutions.com, top agrar / BNetzA. Die Privilegierung wird vom Deutschen Bauernverband (DBV) und vom Fraunhofer ISE ausdrücklich begrüßt (DBV-Position).

Bauformen

  • Hochaufständerung („Kategorie I"): Module ≥ 2,10 m über der Fläche — Befahrbarkeit mit landwirtschaftlichem Gerät bleibt erhalten, geeignet für Sonderkulturen.
  • Bodennahe Reihen mit großem Abstand („Kategorie II"): klassische Aufständerung, aber mit so großen Abständen, dass die landwirtschaftliche Nutzung dauerhaft möglich bleibt (Ackerbau, Grünland).
  • Vertikale Bifacial-Reihen: Module senkrecht (Ost-West-Ausrichtung), zwischen den Reihen volle Nutzfläche — beliebt bei Acker.
  • Tracker-Anlagen über Sonderkulturen: nachgeführte Module mit hoher Aufständerung.

Was Agri-PV gegenüber Standard-FFPV bietet

  • Flächenpotenzial: Die Doppelnutzung erschließt landwirtschaftliche Flächen, die für klassische FFPV gesellschaftlich oder politisch schwer durchsetzbar wären.
  • Schutz der Kulturen: Module wirken als Hagel-, Sonnen- und Verdunstungs­schutz — relevant für Obst, Wein und sensible Sonderkulturen.
  • Doppelter Erlös für die Fläche: Strom + landwirtschaftliches Produkt.
  • EU-Agrarförderung bleibt möglich bei korrekter Ausgestaltung — die Fläche zählt weiter als landwirtschaftliche Nutzfläche.
Voraussetzungen für die Anerkennung als „besondere Solaranlage": Es muss eine technische Norm wie die DIN SPEC 91434 eingehalten werden, die Mindest­standards für die landwirtschaftliche Nutzbarkeit definiert (Lichtdurchlässigkeit, Aufständerungshöhe, befahrbare Bereiche). Ohne diese Anerkennung gilt die Anlage als reguläre Freiflächen-PV ohne Sonderzuschlag.

Wirtschaftlichkeit im Vergleich

Die höhere Vergütung (9,36 ct/kWh) gleicht den Mehraufwand für Aufständerung und Statik teilweise aus. Reine Wirtschaftlichkeit gegenüber Standard-FFPV (4–6 ct/kWh aus der Ausschreibung) hängt vom Anlagentyp, der Kultur und der konkreten Kostensituation ab. Für eine grobe Orientierung: LCOE-Rechner.

Häufige Fragen

Verliere ich die EU-Direktzahlungen, wenn ich Agri-PV mache?

Bei korrekter Ausgestaltung als „landwirtschaftliche Nutzfläche unter Agri-PV" bleiben die Direktzahlungen erhalten — Voraussetzung ist die fortgesetzte landwirtschaftliche Nutzung mit nachweisbarem Ertrag. Details sind agrarpolitisch und länderspezifisch — das ist Steuer-/Agrarberater-Thema.

Wer baut und betreibt Agri-PV in Deutschland?

Spezialisierte Projektierer mit landwirtschaftlichem Background, daneben einige große FFPV-Projektierer mit eigener Agri-PV-Sparte. Auf Anfrage vermitteln wir.

Was kostet Agri-PV im Vergleich zu Standard-FFPV?

Die Investitionskosten je MWp liegen wegen der höheren Aufständerung und der Statik typisch über Standard-FFPV. Die genaue Mehrkosten-Quote schwankt stark — eine seriöse Aussage gibt es nur projektbezogen.