Befeuerung von Windrädern: Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK)
Die Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung ist eine Anti-Blink-Vorschrift: die rote Nacht-Befeuerung der Anlage leuchtet nur dann, wenn ein Flugzeug in der Nähe ist — statt durchgängig zu blinken. Damit reduziert sich die nächtliche Lichtbelastung der Umgebung um über 95 %.
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 8 EEG: Vergütungs-Sanktion, wenn BNK nicht installiert ist
- Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO): technische Vorgaben für die Hindernis-Kennzeichnung
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV-Kennzeichnung): Detailregelungen, zuletzt 2020 novelliert
- Pflicht für Anlagen mit Gesamthöhe > 100 m (= praktisch alle modernen Onshore-WEA)
Funktionsweise — drei Technologie-Linien
| Technologie | Wie funktioniert das? | Vorteile | Anbieter |
|---|---|---|---|
| Primärradar | Boden-/Mast-Radar erkennt anfliegende Luftfahrzeuge im Radius | Erkennt jedes Flugzeug (auch ohne Transponder) | Lanthan Safe Sky, Dark Sky, Reetec |
| Transponder-basiert | Auswertung der ADS-B-Signale gewerblicher Luftfahrzeuge | Geringere Hardware-Kosten, keine Radar-Genehmigung | Quantec Networks, ENERTRAG |
| Sekundärradar / Hybrid | Kombiniert Primär- und Sekundärradar-Daten | Maximale Erkennungsleistung | AvioSafe, Air Avionics |
BNK-Systeme im Vergleich — Primärradar vs. Transponder vs. Passiv/Kamera (Pflicht seit 2024 für WEA > 100 m)
Kosten der Nachrüstung
Pro Anlage (Bestand-Nachrüstung) typisch 25.000–40.000 €, abhängig von:
- Technologie-Wahl (Radar deutlich teurer als ADS-B-Auswertung)
- Park-Größe (Radar lohnt sich für 1 Anlage selten, ab 3–5 Anlagen wirtschaftlich)
- Gemeinschafts-Lösung mit benachbarten Parks (Shared-Radar reduziert Kosten pro Anlage deutlich)
- Genehmigungs-Aufwand für die BNK-Anlage selbst (eigenes Verfahren bei der Bundesnetzagentur und ggf. Luftverkehrsbehörde)
Hinzu kommen laufende Kosten ca. 1.000–3.000 € pro Anlage und Jahr für Wartung, Software-Updates und ADS-B-Signal-Lizenz.
Bestand-Nachrüstung — der Status
Ursprüngliche Frist 31.12.2022 wurde wegen Lieferengpässen mehrfach verlängert. Aktueller Stand: verbindliche Nachrüstung bis 31.12.2024, mit Ausnahmen für Anlagen, bei denen ein Gemeinschafts-BNK-System mit Nachbarparks in Vorbereitung ist.
Was zeigen die typischen Lichtsignale?
- Tag (Sichtweite gut): typischerweise keine Befeuerung nötig oder weiße Tagesfeuer (bei Anlagen > 150 m)
- Nacht ohne Flugzeug: Befeuerung aus (das ist der Effekt der BNK)
- Nacht mit Flugzeug im Detektionsradius: rote Befeuerung aktiv (Dauer typisch 4–8 Minuten, dann Re-Check)
- Schlecht-Sicht-Phasen: BNK-System wechselt auf permanente Befeuerung als Sicherheits-Standard
BNK beim Repowering: nicht vergessen
Beim Repowering wird die BNK-Frage oft zu spät gestellt, weil sie im BImSchG-Genehmigungsverfahren nicht als eigener Prüfpunkt auffällt. Neue Anlagen sind fast immer höher als 100 m Gesamthöhe und damit von Anfang an kennzeichnungspflichtig — ein bestehendes BNK-System der Altanlagen lässt sich in der Regel nicht einfach übernehmen, weil sich Anlagenzahl, -position und Erkennungsradius ändern. Sinnvoll ist, die BNK-Planung parallel zur Netzanschluss- und Gutachtenplanung anzustoßen, damit die Anlage nicht ohne funktionsfähige Kennzeichnung ans Netz geht.
Genehmigungsverfahren für das BNK-System selbst
Die Nachtkennzeichnung ist kein reines Zubehörteil, sondern durchläuft ein eigenes, der WEA-Genehmigung nachgelagertes Verfahren: Der BNK-Anbieter meldet das System bei der Bundesnetzagentur an und stimmt bei Radar-Systemen die Frequenznutzung sowie mögliche Störwirkungen auf andere Funkanwendungen mit der zuständigen Luftverkehrsbehörde ab. Bei Primärradar-Lösungen prüft die Behörde zusätzlich, ob benachbarte Windparks im Erkennungsradius liegen und sich eine gemeinsame Anlage anbietet. Dieser Abstimmungsprozess dauert erfahrungsgemäß mehrere Monate und sollte daher deutlich vor der geplanten Inbetriebnahme angestoßen werden.
Wer macht die Planung?
Die BNK-Anbieter (Lanthan, AvioSafe etc.) übernehmen typisch die komplette Planung + Genehmigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur + Luftaufsicht. Eigenständige Ingenieurbüro-Planung ist möglich, aber selten wirtschaftlich.
BNK-Nachrüstung für deinen Park?
Wir vermitteln dich an einen zertifizierten BNK-Anbieter — auf Wunsch mit Vergleich mehrerer Technologie-Optionen und Shared-Radar-Lösungen mit Nachbarparks.
Anfrage stellenHäufige Fragen
Funktioniert BNK auch bei sehr kleinen Flugzeugen oder Drohnen?
ADS-B-basierte Systeme erkennen nur Luftfahrzeuge mit aktivem Transponder (alle gewerblichen Flugzeuge, viele Privatpiloten). Radar-Systeme erfassen alle Objekte ab einer bestimmten Mindestgröße. Drohnen sind technisch schwer erfassbar — bei dichtem Drohnenverkehr (selten) ist Radar überlegen.
Was passiert bei Anlagen, die schon vor 2017 gebaut wurden?
Auch diese müssen nachrüsten — die Frist gilt für den gesamten Anlagenbestand. Ausnahme: Anlagen, die in den nächsten 5 Jahren ohnehin durch Repowering ersetzt werden, können einen begründeten Aufschub beantragen.
Können mehrere Parks ein gemeinsames BNK-System nutzen?
Ja — das ist sogar der wirtschaftlich optimale Weg. Ein Primärradar kann bis zu 10–15 km Umkreis abdecken. Bei Park-Clustern in Nordd. häufig praktiziert; Kosten pro Anlage reduzieren sich auf 10.000–15.000 €.
Wie ist der Stand der BNK-Forschung?
Die AVV-Kennzeichnung wird laufend angepasst. Aktuell in Diskussion: Erweiterung um Tageskennzeichnung-Bedarfssteuerung (Tag-BNK) und automatische Sichtweite-Erfassung für reduzierte Tagesblitze.
Muss die BNK vor Inbetriebnahme funktionsfähig sein?
Ja. Ohne funktionierende Nachtkennzeichnung darf die Anlage nicht ans Netz gehen — die Genehmigung knüpft die Inbetriebnahme an den Nachweis der funktionsfähigen Befeuerung. Ein nachträglicher Probebetrieb ohne BNK ist nicht zulässig.
Wie zuverlässig sind die Erkennungssysteme in der Praxis?
Zertifizierte Systeme müssen definierte Erkennungsraten und maximale Reaktionszeiten einhalten, die im Zulassungsverfahren geprüft werden. In der Betriebspraxis melden Anbieter hohe Verfügbarkeiten; Ausfälle einzelner Komponenten lösen in der Regel automatisch den Rückfall auf permanente Befeuerung als Sicherheits-Standard aus, sodass die Luftverkehrssicherheit auch bei einer Störung des BNK-Systems gewährleistet bleibt. Dieser Fail-Safe-Mechanismus ist ein zentraler Prüfpunkt bei der behördlichen Zulassung des Systems und wird bei der Abnahme des BNK-Systems gesondert geprüft und dokumentiert.