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Tool · Verfahrens-Check · 4. BImSchV + UVPG

BImSchG-Vorprüfung für Windenergieanlagen

4 Fragen, klares Ergebnis: brauchst du ein vereinfachtes BImSchG-Verfahren (Spalte V), ein förmliches Verfahren (Spalte G) — und ist eine UVP-Pflicht oder zumindest eine UVP-Vorprüfung erforderlich?

Frage 1 — Anlagen-Höhe

Welche Gesamthöhe (Nabe + halber Rotor) haben die geplanten Anlagen?

Frage 2 — Anzahl Anlagen am Standort

Wie viele WEA werden am gleichen Standort errichtet (inkl. bereits bestehender innerhalb 500 m)?

Frage 3 — Schutzgebiete in der Nähe

Liegt der Standort in oder unmittelbar an einem FFH-, Vogelschutz-, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet?

Frage 4 — Repowering oder Neubau?

Werden bestehende WEA durch neue ersetzt (Repowering) — und kommt es zu einer wesentlichen Erweiterung?

Ergebnis: Vereinfachtes BImSchG-Verfahren (Spalte V)

Dein Vorhaben fällt nach Anlage 1 der 4. BImSchV in Spalte V (vereinfachtes Verfahren nach § 19 BImSchG). Keine Öffentlichkeitsbeteiligung, Genehmigungsfrist 3 Monate. Standortbezogene UVP-Vorprüfung kann zusätzlich erforderlich sein.

Typischer Zeit-Aufwand: 4–8 Monate inkl. Gutachten und Behördenbearbeitung.

Ergebnis: Förmliches BImSchG-Verfahren (Spalte G)

Dein Vorhaben fällt nach Anlage 1 der 4. BImSchV in Spalte G (förmliches Verfahren nach § 10 BImSchG). Mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenkonferenz, Erörterungstermin. Genehmigungsfrist 7 Monate, real oft 12–24 Monate. UVP-Pflicht oder allgemeine UVP-Vorprüfung kommt hinzu.

Typischer Zeit-Aufwand: 12–30 Monate inkl. Gutachten, UVP, Öffentlichkeit.

Ergebnis: Förmliches Verfahren + UVP-Pflicht

Dein Vorhaben fällt zwingend in das förmliche BImSchG-Verfahren mit obligatorischer UVP nach UVPG (ab 20 WEA oder bei Schutzgebiet-Lage). Vollständige Umweltverträglichkeitsstudie + Öffentlichkeitsbeteiligung + Erörterung.

Typischer Zeit-Aufwand: 18–36 Monate inkl. UVP, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzgutachten in voller Tiefe, Erörterungstermin.

Was bedeuten die Verfahrens-Typen?

AspektVereinfacht (§ 19)Förmlich (§ 10)
Genehmigungsfrist3 Monate7 Monate (real 12–24)
Öffentlichkeitsbeteiligungneinja, mit Erörterungstermin
UVPstandortbezogene Vorprüfungallgemeine Vorprüfung oder volle UVP
Antragsunterlagenkompaktumfangreich (UVS, FFH-VP, Artenschutz)
Klage-Risikogeringhöher (BUND/NABU klagen häufig)
Wichtig: Diese Vorprüfung ist eine erste Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die endgültige Verfahrensart legt die Genehmigungsbehörde (LANUV, LfU, Bezirksregierung je nach Bundesland) im konkreten Antragsverfahren fest.

Was steht in welchem Gesetz?

  • 4. BImSchV Anlage 1 Nr. 1.6: Spalte V für 1–19 WEA (Gesamthöhe > 50 m), Spalte G ab 20 WEA
  • UVPG Anlage 1 Nr. 1.6: X-Prüfung (UVP-Pflicht) ab 20 WEA; A-Prüfung (allgemein) 6–19; S-Prüfung (standortbezogen) 3–5
  • BNatSchG § 34: FFH-Verträglichkeitsprüfung in Schutzgebieten zwingend
  • UVPG § 7: bei Schutzgebiet-Lage hebt sich die Vorprüfung in der Regel zur vollen UVP

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