BImSchG-Vorprüfung für Windenergieanlagen
4 Fragen, klares Ergebnis: brauchst du ein vereinfachtes BImSchG-Verfahren (Spalte V), ein förmliches Verfahren (Spalte G) — und ist eine UVP-Pflicht oder zumindest eine UVP-Vorprüfung erforderlich?
Ergebnis: Vereinfachtes BImSchG-Verfahren (Spalte V)
Dein Vorhaben fällt nach Anlage 1 der 4. BImSchV in Spalte V (vereinfachtes Verfahren nach § 19 BImSchG). Keine Öffentlichkeitsbeteiligung, Genehmigungsfrist 3 Monate. Standortbezogene UVP-Vorprüfung kann zusätzlich erforderlich sein.
Typischer Zeit-Aufwand: 4–8 Monate inkl. Gutachten und Behördenbearbeitung.
Ergebnis: Förmliches BImSchG-Verfahren (Spalte G)
Dein Vorhaben fällt nach Anlage 1 der 4. BImSchV in Spalte G (förmliches Verfahren nach § 10 BImSchG). Mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenkonferenz, Erörterungstermin. Genehmigungsfrist 7 Monate, real oft 12–24 Monate. UVP-Pflicht oder allgemeine UVP-Vorprüfung kommt hinzu.
Typischer Zeit-Aufwand: 12–30 Monate inkl. Gutachten, UVP, Öffentlichkeit.
Ergebnis: Förmliches Verfahren + UVP-Pflicht
Dein Vorhaben fällt zwingend in das förmliche BImSchG-Verfahren mit obligatorischer UVP nach UVPG (ab 20 WEA oder bei Schutzgebiet-Lage). Vollständige Umweltverträglichkeitsstudie + Öffentlichkeitsbeteiligung + Erörterung.
Typischer Zeit-Aufwand: 18–36 Monate inkl. UVP, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzgutachten in voller Tiefe, Erörterungstermin.
Was bedeuten die Verfahrens-Typen?
| Aspekt | Vereinfacht (§ 19) | Förmlich (§ 10) |
|---|---|---|
| Genehmigungsfrist | 3 Monate | 7 Monate (real 12–24) |
| Öffentlichkeitsbeteiligung | nein | ja, mit Erörterungstermin |
| UVP | standortbezogene Vorprüfung | allgemeine Vorprüfung oder volle UVP |
| Antragsunterlagen | kompakt | umfangreich (UVS, FFH-VP, Artenschutz) |
| Klage-Risiko | gering | höher (BUND/NABU klagen häufig) |
Was steht in welchem Gesetz?
- 4. BImSchV Anlage 1 Nr. 1.6: Spalte V für 1–19 WEA (Gesamthöhe > 50 m), Spalte G ab 20 WEA
- UVPG Anlage 1 Nr. 1.6: X-Prüfung (UVP-Pflicht) ab 20 WEA; A-Prüfung (allgemein) 6–19; S-Prüfung (standortbezogen) 3–5
- BNatSchG § 34: FFH-Verträglichkeitsprüfung in Schutzgebieten zwingend
- UVPG § 7: bei Schutzgebiet-Lage hebt sich die Vorprüfung in der Regel zur vollen UVP
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