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Gutachten · Eingriffsregelung · § 15 BNatSchG

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) für WEA

Der LBP ist die formelle Darstellung des Eingriffs in Natur und Landschaft durch den WEA-Bau und der dazugehörigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Er erfüllt die Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG und ist Pflicht-Bestandteil jedes BImSchG-Antrags.

Was steht im LBP?

  1. Bestandsaufnahme: Vegetation, Biotop-Typen, Lebensraumstrukturen am Standort und im erweiterten Wirkbereich
  2. Eingriffs-Beschreibung: Flächen-/Volumen-Verluste durch Fundament, Kranstellfläche, Zuwegung, Kabeltrasse, Übergangsphase
  3. Eingriffs-Bilanz nach landesüblicher Methodik (Biotop-Wertverfahren, Punkte-Modell)
  4. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (z. B. Bauzeit-Beschränkung, Schutzzäune)
  5. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: ökologische Aufwertung von Flächen außerhalb des Eingriffsorts
  6. Kompensations-Bilanz: Wertpunkte-Vergleich Eingriff vs. Ausgleich; Ziel mindestens 1:1, oft mit Aufschlag

Typische Eingriffs-Größen pro WEA

ElementVersiegelung dauerhaftTemporär (Bauphase)
Fundamentca. 400–600 m²
Kranstellflächeca. 1.500–2.500 m²weitere 1.000–2.000 m²
Zuwegung (Neubau)200–400 m × 4 m breit
Kabeltrassenur Bau3 m Arbeitsstreifen pro 100 m
Summe pro WEA2.500–4.500 m²1.500–3.500 m²
LBP Eingriff-Ausgleichs-Bilanz: Eingriff (Fundament, Kranstellfläche, Zuwegung — 2.500–4.500 m² dauerhaft) vs. Ausgleich (Hecken, Renaturierung, Extensivierung) — Verhältnis ≥ 1:1 in Biotop-Wertpunkten

Eingriff-Ausgleichs-Bilanz im LBP — Kompensation in Biotop-Wertpunkten muss mindestens 1:1 erreichen

Typische Ausgleichsmaßnahmen

  • Entsiegelung nicht mehr genutzter Verkehrs- oder Hoffflächen
  • Anlage von Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen auf intensiv genutzten Ackerflächen
  • Renaturierung von Bachläufen, Auen, Feuchtflächen
  • Extensivierung von Ackerflächen zu Magerwiesen oder Brachen
  • Habitatsaufwertung für Zielarten (z. B. Lerchenfenster, Kiebitzfenster)
  • Ankauf von Ökopunkten aus zertifizierten Ökokonten (wenn keine eigenen Flächen verfügbar)
Ökokonto-Lösung: Statt eigene Ausgleichsflächen zu suchen, kann man Ökopunkte aus einem zertifizierten Ökokonto kaufen — typisch 0,80–2,00 €/Punkt, gesamt oft 20.000–80.000 € pro Park. Ökokonten gibt es regional (BW), bundesweit (Stiftung Naturlandschaften) oder über kommerzielle Anbieter.

Was kostet der LBP?

Richtwert 8.000 – 25.000 € für die LBP-Erstellung. Faktoren:

  • Anzahl der Anlagen + Größe des Plangebiets
  • Komplexität des Standorts (Wald vs. Offenland)
  • Erforderliche eigene Ausgleichsflächen-Suche vs. Ökopunkte-Kauf

Zusätzlich die Kompensations-Kosten für die Maßnahmen selbst: typisch 20.000–150.000 € pro Park, abhängig von Eingriffsgröße und Maßnahmen-Wahl.

Wer erstellt das?

Landschafts-/Umweltplanungs-Büros, oft als Gesamtpaket mit UVP-Vorprüfung und ggf. der UVS. Bei knapper Eingriffsbilanz lohnt ein Büro mit eigenem Naturschutz-Flächen-Bestand zur direkten Ausgleichsflächen-Vermittlung.

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Wir vermitteln dich an ein Landschaftsplanungs-Büro mit BImSchG-Erfahrung — auf Wunsch mit Ökopunkte-Vermittlung statt Eigen-Flächen-Suche.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Ausgleich und Ersatz?

Ausgleich = gleichartige Wiederherstellung am gleichen Naturraum. Ersatz = gleichwertige Maßnahme an anderem Ort. Bei großen Eingriffen oft Mischung — kleinere Maßnahmen vor Ort, größere Aufwertung im Naturraum.

Können Ökopunkte aus anderen Bundesländern verwendet werden?

Selten — die meisten Bundesländer fordern Ökopunkte aus dem eigenen Naturraum oder dem jeweiligen Bundesland. NRW und Niedersachsen sind etwas flexibler, Bayern und BW strenger.

Wie ist die LBP-Situation beim Repowering?

Beim Repowering muss neu bilanziert werden — die alte Anlage war bereits ein Eingriff, die neue ist ein neuer Eingriff. Allerdings kann der Rückbau der Altanlage in Teilen als Ausgleich gewertet werden (Entsiegelung der alten Fundamentfläche).

Was passiert, wenn der Eingriff nicht ausgleichbar ist?

Dann tritt die Ersatzzahlung nach § 15 Abs. 6 BNatSchG ein — ein Geldbetrag an die Naturschutzbehörde, der für Ausgleichsmaßnahmen verwendet wird. In der Praxis bei WEA selten — der Eingriff ist meist regional ausgleichbar.