Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) für WEA
Der LBP ist die formelle Darstellung des Eingriffs in Natur und Landschaft durch den WEA-Bau und der dazugehörigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Er erfüllt die Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG und ist Pflicht-Bestandteil jedes BImSchG-Antrags.
Was steht im LBP?
- Bestandsaufnahme: Vegetation, Biotop-Typen, Lebensraumstrukturen am Standort und im erweiterten Wirkbereich
- Eingriffs-Beschreibung: Flächen-/Volumen-Verluste durch Fundament, Kranstellfläche, Zuwegung, Kabeltrasse, Übergangsphase
- Eingriffs-Bilanz nach landesüblicher Methodik (Biotop-Wertverfahren, Punkte-Modell)
- Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (z. B. Bauzeit-Beschränkung, Schutzzäune)
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: ökologische Aufwertung von Flächen außerhalb des Eingriffsorts
- Kompensations-Bilanz: Wertpunkte-Vergleich Eingriff vs. Ausgleich; Ziel mindestens 1:1, oft mit Aufschlag
Typische Eingriffs-Größen pro WEA
| Element | Versiegelung dauerhaft | Temporär (Bauphase) |
|---|---|---|
| Fundament | ca. 400–600 m² | — |
| Kranstellfläche | ca. 1.500–2.500 m² | weitere 1.000–2.000 m² |
| Zuwegung (Neubau) | 200–400 m × 4 m breit | — |
| Kabeltrasse | nur Bau | 3 m Arbeitsstreifen pro 100 m |
| Summe pro WEA | 2.500–4.500 m² | 1.500–3.500 m² |
Eingriff-Ausgleichs-Bilanz im LBP — Kompensation in Biotop-Wertpunkten muss mindestens 1:1 erreichen
Typische Ausgleichsmaßnahmen
- Entsiegelung nicht mehr genutzter Verkehrs- oder Hoffflächen
- Anlage von Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen auf intensiv genutzten Ackerflächen
- Renaturierung von Bachläufen, Auen, Feuchtflächen
- Extensivierung von Ackerflächen zu Magerwiesen oder Brachen
- Habitatsaufwertung für Zielarten (z. B. Lerchenfenster, Kiebitzfenster)
- Ankauf von Ökopunkten aus zertifizierten Ökokonten (wenn keine eigenen Flächen verfügbar)
Was kostet der LBP?
Richtwert 8.000 – 25.000 € für die LBP-Erstellung. Faktoren:
- Anzahl der Anlagen + Größe des Plangebiets
- Komplexität des Standorts (Wald vs. Offenland)
- Erforderliche eigene Ausgleichsflächen-Suche vs. Ökopunkte-Kauf
Zusätzlich die Kompensations-Kosten für die Maßnahmen selbst: typisch 20.000–150.000 € pro Park, abhängig von Eingriffsgröße und Maßnahmen-Wahl.
Wer erstellt das?
Landschafts-/Umweltplanungs-Büros, oft als Gesamtpaket mit UVP-Vorprüfung und ggf. der UVS. Bei knapper Eingriffsbilanz lohnt ein Büro mit eigenem Naturschutz-Flächen-Bestand zur direkten Ausgleichsflächen-Vermittlung.
Das Biotop-Wertverfahren im Detail
Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz beruht in den meisten Bundesländern auf einem Biotop-Wertpunkte-System: Jeder Biotoptyp — von der intensiv genutzten Ackerfläche bis zum artenreichen Feuchtgrünland — erhält einen Punktwert je Quadratmeter, der seine ökologische Wertigkeit abbildet. Der Eingriff wird berechnet, indem die betroffene Fläche mit dem Ausgangswertpunkt multipliziert und der nach dem Bau verbleibende Wert davon abgezogen wird; die Differenz ist der auszugleichende Wertverlust. Ausgleichsmaßnahmen wirken, indem sie eine Fläche von einem niedrigeren in einen höheren Biotopwert überführen — eine intensiv genutzte Ackerfläche, die zu einer artenreichen Magerwiese entwickelt wird, erzeugt so einen positiven Wertpunkte-Saldo, der den Eingriff kompensiert. Die konkreten Wertlisten und Umrechnungsfaktoren unterscheiden sich zwischen den Bundesländern, das Grundprinzip ist aber bundesweit vergleichbar.
Zeitliche Abfolge: wann muss der Ausgleich fertig sein?
Anders als oft angenommen, muss die Ausgleichsmaßnahme nicht zwingend vor Baubeginn abgeschlossen sein — planungsrechtlich reicht es, dass sie im Genehmigungsbescheid rechtlich gesichert ist, etwa durch eine Grunddienstbarkeit oder einen Vertrag mit dem Flächeneigentümer. Die tatsächliche Umsetzung, etwa das Anpflanzen von Hecken oder die Umwandlung von Ackerland in Extensivgrünland, läuft in der Regel parallel oder kurz nach der Bauphase der Anlage. Bei Ökopunkte-Käufen aus einem zertifizierten Ökokonto entfällt diese Frage weitgehend, weil die Kompensationsmaßnahme bereits vorab umgesetzt und im Konto verbucht wurde.
LBP für deinen Park
Wir vermitteln dich an ein Landschaftsplanungs-Büro mit BImSchG-Erfahrung — auf Wunsch mit Ökopunkte-Vermittlung statt Eigen-Flächen-Suche.
Anfrage stellenHäufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Ausgleich und Ersatz?
Ausgleich = gleichartige Wiederherstellung am gleichen Naturraum. Ersatz = gleichwertige Maßnahme an anderem Ort. Bei großen Eingriffen oft Mischung — kleinere Maßnahmen vor Ort, größere Aufwertung im Naturraum.
Können Ökopunkte aus anderen Bundesländern verwendet werden?
Selten — die meisten Bundesländer fordern Ökopunkte aus dem eigenen Naturraum oder dem jeweiligen Bundesland. NRW und Niedersachsen sind etwas flexibler, Bayern und BW strenger.
Wie ist die LBP-Situation beim Repowering?
Beim Repowering muss neu bilanziert werden — die alte Anlage war bereits ein Eingriff, die neue ist ein neuer Eingriff. Allerdings kann der Rückbau der Altanlage in Teilen als Ausgleich gewertet werden (Entsiegelung der alten Fundamentfläche).
Was passiert, wenn der Eingriff nicht ausgleichbar ist?
Dann tritt die Ersatzzahlung nach § 15 Abs. 6 BNatSchG ein — ein Geldbetrag an die Naturschutzbehörde, der für Ausgleichsmaßnahmen verwendet wird. In der Praxis bei WEA selten — der Eingriff ist meist regional ausgleichbar.
Wer kontrolliert, ob die Ausgleichsmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden?
Die Naturschutzbehörde überwacht die Umsetzung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung; in vielen Genehmigungsbescheiden ist dazu ein Monitoring über mehrere Jahre mit Berichtspflicht des Betreibers vorgeschrieben. Werden Ausgleichsmaßnahmen nicht fristgerecht oder nicht dauerhaft umgesetzt, kann die Behörde nachträglich Auflagen verschärfen oder im Extremfall die Genehmigung gefährden — die dauerhafte Pflege der Ausgleichsflächen gehört deshalb ebenso zur Planung wie ihre einmalige Anlage.
Der LBP beim Repowering: Rückbau als teilweiser Ausgleich
Eine Besonderheit des Repowerings ist, dass der Eingriff der neuen Anlage nicht isoliert betrachtet wird. Der Rückbau der Altanlage — Entsiegelung von Fundament, alter Kranstellfläche und nicht mehr benötigter Zuwegung — wird in der Bilanz als teilweiser Ausgleich angerechnet. Da die neuen Anlagen aber in der Regel deutlich größere Fundamente und Kranstellflächen benötigen als die Altanlagen, gleicht diese Anrechnung den zusätzlichen Flächenverbrauch selten vollständig aus; ein Restsaldo an Kompensationsbedarf bleibt in den meisten Repowering-Projekten bestehen.