Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen
Die Schallimmissionsprognose berechnet, wie laut die geplanten Anlagen an den nächsten Wohngebäuden ankommen — vor dem Bau, prognostisch. Sie ist die Pflicht-Berechnung für jedes BImSchG-Verfahren und Grundlage für die Bewertung nach TA Lärm.
Was ist drin?
- Quelldaten der Anlagen: Schallleistungspegel LWA in dB(A) aus Herstellervermessung nach FGW TR 1 / IEC 61400-11, inkl. Oktav-Spektrum und ±2 σ-Aufschlag
- Immissionsorte: Lage und Schutzwürdigkeit aller relevanten Wohngebäude (Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Dorfgebiet, etc.)
- Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 (alternative Punktquellen-Modelle der LAI), mit Berücksichtigung von Reflexion, Bodenabsorption und Wetter
- Pegeladdition bei mehreren WEA und Vorbelastung anderer Schallquellen
- Vergleich mit den TA-Lärm-Richtwerten Tag/Nacht
- Falls Überschreitung: Vorschlag für Schutzmaßnahmen (schallreduzierter Nachtbetrieb)
Schematische Schallausbreitung einer WEA — Immissionspegel nach Entfernung (Richtwerte)
Schallleistungspegel im Vergleich (Richtwerte)
| Anlagenklasse | LWA Volllast | Nachtmodus typisch |
|---|---|---|
| 2-MW-Anlagen (Altanlagen) | 103–105 dB(A) | 99–101 dB(A) |
| 3–4-MW-Klasse | 104–107 dB(A) | 100–103 dB(A) |
| 5–7-MW-Klasse | 105–109 dB(A) | 101–105 dB(A) |
| moderne Schwachwind-Anlagen mit „Leise-Modus" | 104–106 dB(A) | 96–100 dB(A) |
Wie rechnet DIN ISO 9613-2? — die Dämpfungsglieder
Der Kern der Prognose ist die Ausbreitungsdämpfung zwischen Schallquelle (Gondel) und Immissionsort. DIN ISO 9613-2 rechnet den Immissionspegel aus dem Schallleistungspegel LWA minus einer Summe von Dämpfungstermen, jeweils oktavweise (63 Hz bis 8 kHz):
- Geometrische Ausbreitung (Adiv): der dominierende Term. Bei einer Punktquelle nimmt der Pegel mit dem Abstand ab — rund 6 dB je Abstandsverdopplung. Das erklärt den größten Teil der Pegelminderung von der Gondel bis zum Wohnhaus.
- Luftabsorption (Aatm): frequenzabhängig, in hohen Oktaven deutlich stärker. Sie hängt von Temperatur und Luftfeuchte ab; die Norm gibt Koeffizienten je Oktavband vor.
- Bodendämpfung (Agr): abhängig von Bodenbeschaffenheit (hart/porös) und Höhengeometrie. Bei hohen Nabenhöhen und Mitwind wird sie konservativ klein angesetzt.
- Abschirmung (Abar): durch Geländekanten, Wälle oder Gebäude. Bei WEA in offener Landschaft meist gering.
Weil die Norm für die relevanten Zeiten Mitwind-Bedingungen (worst case) unterstellt, liegt das Ergebnis systematisch auf der sicheren Seite. Genau das macht sie für Behörden akzeptabel: die Prognose überschätzt eher, als dass sie unterschätzt.
Ablauf einer Prognose — vom Datenblatt zum Bericht
- Anlagendaten beschaffen: vermessene Schallleistungspegel (FGW TR 1 / IEC 61400-11) inkl. Oktavspektrum und Serienstreuung, für Volllast und jeden Schallmodus.
- Immissionsorte festlegen: maßgebliche Fenster der schutzbedürftigen Räume nach TA Lärm, 0,5 m vor der Fassade, mit Gebietseinstufung.
- Modell aufbauen: Anlagenkoordinaten, Nabenhöhen, Geländemodell, Bodenfaktor. Vorbelastung anderer Schallquellen wird ergänzt.
- Rechnung + Pegeladdition: energetische Summe aller WEA je Immissionsort, Vergleich mit dem Nacht-Richtwert.
- Modus-Variation: falls der Volllastbetrieb überschreitet, wird der leiseste noch zulässige Betriebsmodus je Anlage gesucht.
- Bericht: Eingangsdaten, Rechenannahmen, Ergebnistabelle je IO und die resultierende Betriebseinschränkung.
Repowering: was sich gegenüber dem Bestand ändert
Beim Repowering ersetzen wenige große Anlagen viele kleine. Die neue Anlage hat einen höheren absoluten Schallleistungspegel, steht aber oft weiter von der Wohnbebauung entfernt und verfügt über abgestufte, zertifizierte Schallmodi. Für die Prognose zählt allein das Ergebnis am Immissionsort — nicht der Quellpegel. Häufig lässt sich durch Standortwahl und Nachtmodus der Nacht-Richtwert einhalten, obwohl die Einzelanlage lauter ist. Der Betriebsmodus, den die Prognose ableitet, wird später als Nebenbestimmung Teil der Genehmigung.
Abgrenzung zu den Nachbargutachten
Die Prognose ist die reine Pegelrechnung. Das übergeordnete Schallschutzgutachten bettet sie in ein Schutzkonzept ein. Der Beurteilungsmaßstab kommt aus der TA Lärm. Für optische Immissionen ist getrennt das Schattenwurfgutachten zuständig — beide werden im BImSchG-Verfahren zusammen eingereicht.
Was kostet eine Schallimmissionsprognose?
Richtwert 5.000 – 20.000 € für einen Park mit 3–6 Anlagen. Bei hoher Komplexität (viele Immissionsorte, hohe Vorbelastung, Schutzkonzept-Entwicklung) bis 25.000 €. Bei Repowering oft einfacher, weil die Geometrie der bestehenden Anlagen ähnelt.
Wer darf das erstellen?
Nur nach § 29b BImSchG anerkannte Messstellen oder akkreditierte Akustik-Ingenieurbüros (DIN EN ISO/IEC 17025). Etablierte Anbieter im Onshore-WEA-Bereich: Deutsche WindGuard, TÜV Süd, ITAP, Wölfel, KÖTTER, Müller-BBM sowie regionale Akustik-Büros.
Schallimmissionsprognose für deinen Park
Wir leiten deine Anfrage an ein akkreditiertes Akustik-Ingenieurbüro weiter und holen ein Angebot ein — passend zu Anlagenanzahl, Standort und Verfahrensstadium.
Angebot anfragenHäufige Fragen
Was ist der Unterschied zur Schallschutzgutachten-Erstellung?
Die Schallschutzgutachten-Erstellung ist der erweiterte Bericht, der zusätzlich zur Prognose ein konkretes Schutzkonzept beschreibt (Maßnahmen, Wirkungsnachweis). In der Praxis werden beide oft im gleichen Dokument geliefert.
Wie genau sind die Prognosen?
Sehr genau — Realmessungen liegen typisch 0,5–2 dB unter der Prognose, weil das Modell konservativ rechnet. Behörden akzeptieren DIN ISO 9613-2 ohne Diskussion.
Was ist mit Infraschall?
Wird in Standard-Prognosen nach TA Lärm nicht erfasst (Frequenzbereich > 16 Hz). Für tieffrequente Anteile (8–100 Hz) gibt es Sondergutachten nach DIN 45680, in der Praxis selten gefordert.
Wie geht die Prognose mit mehreren geplanten Anlagen gleichzeitig um?
Sie rechnet alle Anlagen des Parks gemeinsam und addiert die Einzelbeiträge energetisch am jeweiligen Immissionsort — nicht linear, sondern logarithmisch nach DIN ISO 9613-2. Zusätzlich fließt eine bereits vorhandene Vorbelastung durch andere Schallquellen in der Umgebung ein. Das Ergebnis ist der maßgebliche Gesamtpegel, gegen den der Immissionsrichtwert geprüft wird — nicht die isolierte Wirkung einer einzelnen Anlage. Diese Systematik erklärt, warum ein größerer Windpark schalltechnisch nicht zwangsläufig ungünstiger abschneidet als wenige Einzelanlagen. Für die Standortplanung folgt daraus ein praktischer Grundsatz: Die Gesamtanordnung der Anlagen zueinander und zu den Immissionsorten beeinflusst das Ergebnis oft stärker als die Wahl eines einzelnen, besonders leisen Anlagentyps.