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Planung · Förderinstrumente · EEG 2024

Förderung von Windenergieanlagen

Onshore-Wind in Deutschland wird primär über die EEG-Marktprämie gefördert. Zusätzlich gibt es KfW-Kredite, regionale Förderprogramme und steuerliche Vorteile. Übersicht der wichtigsten Instrumente 2026.

EEG-Marktprämie (Hauptinstrument)

  • Teilnahme an Ausschreibung der Bundesnetzagentur (4 Termine pro Jahr)
  • Zuschlag = anzulegender Wert (Förderzeit 20 Jahre nach Inbetriebnahme)
  • Höchstwert 2026: 7,35 ct/kWh
  • Marktprämie = anzulegender Wert minus Monatsmarktwert Wind
  • Wegfall bei mehr als 4 Stunden negativen Strompreisen
  • Mehr: EEG 2024 im Detail

Süd-Bonus

Für Standorte in BW, BY, HE, RP, SL: +0,30 ct/kWh auf den anzulegenden Wert. Soll regionale Verteilung der Wind-Anlagen fördern.

Schwachwind-Korrektur (Standortqualitätsfaktor)

Anlagen an windschwachen Standorten erhalten einen Korrektur-Faktor, der die Vergütung anhebt:

StandortqualitätFaktor
100 % (Referenz)1,00
90 %1,11
80 %1,29
70 %1,49
50 %2,07 (Untergrenze)

Bewertung nach 5/10/15 Jahren — tatsächlicher Ertrag wird mit Referenz verglichen, Vergütung nachträglich angepasst.

KfW-Förderprogramme

  • KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien Standard": Förderkredit bis 50 Mio. € pro Projekt, Zinssatz aktuell ab ca. 3,5 % p. a., Laufzeit bis 30 Jahre
  • KfW-Programm 277 „Erneuerbare Energien Premium": Tilgungszuschüsse bei besonders innovativen Projekten
  • Landesförderprogramme: BB, NDS, MV haben eigene Programme für Bürgerwind und Genossenschaften

Steuerliche Vorteile

  • Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG): 50 % der Investition vorab steuerlich geltend machen
  • Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG): 20 % in den ersten 5 Jahren
  • Gewerbesteuer: 70 % gehen an Standort-Gemeinde — wichtiger Akzeptanz-Faktor

Bürgerwind-Förderung (Länderebene)

Mecklenburg-Vorpommern (seit 2016), Brandenburg (seit 2024), NRW (ab 2025) — Pflicht zur Bürgerbeteiligung mit 20 % EK-Anteil zu Vorzugskonditionen. Erleichtert die Bank-Finanzierung und verbessert lokale Akzeptanz.

Wichtig: EEG-Förderung schließt parallele Inanspruchnahme von KfW-Programmen typisch nicht aus. Kumulative Förderung sehr häufig in der Praxis.
Förderung Windenergie 2026: Förder-Pyramide — EEG-Marktprämie 7,35 ct/kWh (20 Jahre), Süd-Bonus +0,30 ct/kWh (BW, BY, HE, RP, SL), KfW-Programme 270/277. Schwachwind-Korrektur: 100% Faktor 1,00 bis 50% Faktor 2,07. Steuerliche Vorteile: § 7g 50% IAB, 20% Sonder-AfA. Kumulation EEG + KfW erlaubt

Förderung Windenergie — Förder-Pyramide, Schwachwind-Korrektur und steuerliche Vorteile

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Häufige Fragen

Was passiert nach Ablauf der 20 Jahre EEG?

Förderung endet. Vermarktung über PPA, Spotmarkt-Direktvermarktung, Eigenversorgung oder neuer EEG-Zuschlag (bei Repowering).

Können wir Repowering mit Förderung kombinieren?

Ja — Repowering läuft wie Neubau im EEG-Verfahren. Plus mögliche KfW-Förderung. Ausführlich: Repowering und EEG.

Gibt es noch ein Investitionszuschuss?

Auf Bundesebene nein. Einzelne Bundesländer (vor allem Norddeutschland) haben gelegentlich Förderprogramme für Bürgerwind oder Genossenschaften — temporär und budgetbegrenzt.