Repowering-Förderung im EEG 2024
Repowering-Anlagen werden im EEG 2024 wie Neubau-Anlagen behandelt — sie müssen an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur erfolgreich teilnehmen, um die 20-jährige Marktprämie zu erhalten. Einen früher diskutierten Repowering-Bonus gibt es nicht.
Wie funktioniert die Förderung?
- BImSchG-Genehmigung für die neuen Anlagen erforderlich
- Teilnahme an einer BNetzA-Ausschreibung (4 Termine pro Jahr)
- Erfolgreiches Gebot unter dem Höchstwert (2026: 7,35 ct/kWh)
- Zuschlag = anzulegender Wert für 20 Jahre nach Inbetriebnahme
- Inbetriebnahme binnen 30 Monaten nach Zuschlag (sonst Strafzahlung)
- Vermarktung über Direktvermarkter + Marktprämie vom Übertragungsnetzbetreiber
Der „anzulegende Wert" — die Schlüsselzahl
Der anzulegende Wert ist der Bieter-spezifische Vergütungssatz, der für die nächsten 20 Jahre garantiert ist. Aktuelle Zuschläge 2026 liegen häufig nahe am Höchstwert von 7,35 ct/kWh (was hohe Wettbewerbsdichte zeigt).
Die Marktprämie ist die Differenz zum monatlichen Marktwert:
Marktprämie = anzulegender Wert − Monatsmarktwert Wind
Bonus-System
| Bonus | Wert | Wann |
|---|---|---|
| Süd-Bonus | +0,30 ct/kWh | Anlagen in BW, BY, HE, RP, SL |
| Schwachwind-Korrektur | variabel | Bei Standortqualitätsfaktor < 70 % des Referenzstandorts |
| Bürgerwind-Beteiligung | nicht im EEG | Landesgesetze MV, BB, NRW (ab 2025) |
| Repowering-Bonus | nicht mehr vorhanden | Wurde 2017 abgeschafft |
Schwachwind-Korrektur
Anlagen an windschwachen Standorten erhalten einen Korrektur-Faktor, der die Vergütung gegenüber dem Norddeutschland-Standard anhebt. Damit werden Süd-Standorte mit schwächerer Windhöffigkeit ebenfalls wirtschaftlich:
| Standortqualitätsfaktor | Korrektur-Faktor |
|---|---|
| ≥ 100 % (Referenz-Standort) | 1,00 (Standard) |
| 90 % | 1,11 |
| 80 % | 1,29 |
| 70 % | 1,49 |
| 60 % | 1,77 |
| 50 % | 2,07 (Untergrenze) |
Der Standortqualitätsfaktor wird nach 5 + 10 + 15 Jahren ermittelt — der tatsächlich erzielte Ertrag wird mit dem Referenz-Standort verglichen, der Vergütungssatz nachträglich angepasst.
Die 30-Monats-Frist nach Zuschlag
- Maximal 30 Monate vom Zuschlag bis zur Inbetriebnahme
- Bei Verzug: Strafzahlung 10 €/kW
- Bei Nicht-Inbetriebnahme: Verfall des Zuschlags + zusätzliche Strafzahlung
- Verlängerung um 6 Monate möglich bei nachweislich unverschuldeten Lieferengpässen (häufig in 2024–2026 wegen Hersteller-Engpässen)
Repowering ohne EEG (PPA / Eigenversorgung)
Alternative zur EEG-Förderung:
- PPA mit Industriekunde: 10–15 Jahre Festpreis, oft 50–65 €/MWh — in Top-Standorten wirtschaftlich
- Eigenversorgung: bei Standortnähe zu Industrie-Verbraucher direkter Strom-Liefervertrag
- Spotmarkt-Direktvermarktung: variabel, aktuell Durchschnitt 40–80 €/MWh — riskanter
Vorteil: keine Ausschreibungs-Bürokratie, freie Inbetriebnahme-Zeit, längere Laufzeit möglich. Nachteil: kein Festpreis-Sicherheit, schwerer für die Bank-Finanzierung.
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Anfrage stellenHäufige Fragen
Was passiert, wenn das Gebot über dem Höchstwert liegt?
Ungültig — Ausschluss aus dem Termin. Teilnahme am nächsten Termin möglich. Seit 2023 sind die Zuschlagswerte sehr nahe am Höchstwert, also Wettbewerbsdichte hoch.
Können wir mehrere Anlagen mit verschiedenen Geboten einreichen?
Ja — jeder Anlagenstandort kann separat geboten werden. Bei Park-Konfiguration wird meist das gesamte Projekt mit einem Gebot eingereicht, manchmal aber auch anlagenscharf gestaffelt.
Wann beginnt die 20-Jahre-Förderzeit?
Mit Inbetriebnahme (erste Stromeinspeisung). Bei Repowering also typisch 2–3 Jahre nach BImSchG-Antrag.
Was passiert nach 20 Jahren?
EEG-Förderung endet — der Strom wird zum Spot-Marktpreis vermarktet oder über neuen PPA. In 2046 (Beispiel: heute repowernde Anlage) wird Strommarkt-Lage entsprechend offen sein.