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Repowering · EEG 2024 · Ausschreibung BNetzA

Repowering-Förderung im EEG 2024

Repowering-Anlagen werden im EEG 2024 wie Neubau-Anlagen behandelt — sie müssen an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur erfolgreich teilnehmen, um die 20-jährige Marktprämie zu erhalten. Einen früher diskutierten Repowering-Bonus gibt es nicht.

Wie funktioniert die Förderung?

  1. BImSchG-Genehmigung für die neuen Anlagen erforderlich
  2. Teilnahme an einer BNetzA-Ausschreibung (4 Termine pro Jahr)
  3. Erfolgreiches Gebot unter dem Höchstwert (2026: 7,35 ct/kWh)
  4. Zuschlag = anzulegender Wert für 20 Jahre nach Inbetriebnahme
  5. Inbetriebnahme binnen 30 Monaten nach Zuschlag (sonst Strafzahlung)
  6. Vermarktung über Direktvermarkter + Marktprämie vom Übertragungsnetzbetreiber

Der „anzulegende Wert" — die Schlüsselzahl

Der anzulegende Wert ist der Bieter-spezifische Vergütungssatz, der für die nächsten 20 Jahre garantiert ist. Aktuelle Zuschläge 2026 liegen häufig nahe am Höchstwert von 7,35 ct/kWh (was hohe Wettbewerbsdichte zeigt).

Die Marktprämie ist die Differenz zum monatlichen Marktwert:

Marktprämie  =  anzulegender Wert  −  Monatsmarktwert Wind

Bonus-System

BonusWertWann
Süd-Bonus+0,30 ct/kWhAnlagen in BW, BY, HE, RP, SL
Schwachwind-KorrekturvariabelBei Standortqualitätsfaktor < 70 % des Referenzstandorts
Bürgerwind-Beteiligungnicht im EEGLandesgesetze MV, BB, NRW (ab 2025)
Repowering-Bonusnicht mehr vorhandenWurde 2017 abgeschafft

Schwachwind-Korrektur

Anlagen an windschwachen Standorten erhalten einen Korrektur-Faktor, der die Vergütung gegenüber dem Norddeutschland-Standard anhebt. Damit werden Süd-Standorte mit schwächerer Windhöffigkeit ebenfalls wirtschaftlich:

StandortqualitätsfaktorKorrektur-Faktor
≥ 100 % (Referenz-Standort)1,00 (Standard)
90 %1,11
80 %1,29
70 %1,49
60 %1,77
50 %2,07 (Untergrenze)

Der Standortqualitätsfaktor wird nach 5 + 10 + 15 Jahren ermittelt — der tatsächlich erzielte Ertrag wird mit dem Referenz-Standort verglichen, der Vergütungssatz nachträglich angepasst.

Die 30-Monats-Frist nach Zuschlag

  • Maximal 30 Monate vom Zuschlag bis zur Inbetriebnahme
  • Bei Verzug: Strafzahlung 10 €/kW
  • Bei Nicht-Inbetriebnahme: Verfall des Zuschlags + zusätzliche Strafzahlung
  • Verlängerung um 6 Monate möglich bei nachweislich unverschuldeten Lieferengpässen (häufig in 2024–2026 wegen Hersteller-Engpässen)
Praxis: Plane den BImSchG-Antrag so, dass die Genehmigung etwa 6 Monate vor dem Wunsch-Ausschreibungstermin vorliegt. So hast du Zeit für die Gebotsstrategie und bist gegen Verfahrens-Verzögerungen abgesichert.

Repowering ohne EEG (PPA / Eigenversorgung)

Alternative zur EEG-Förderung:

  • PPA mit Industriekunde: 10–15 Jahre Festpreis, oft 50–65 €/MWh — in Top-Standorten wirtschaftlich
  • Eigenversorgung: bei Standortnähe zu Industrie-Verbraucher direkter Strom-Liefervertrag
  • Spotmarkt-Direktvermarktung: variabel, aktuell Durchschnitt 40–80 €/MWh — riskanter

Vorteil: keine Ausschreibungs-Bürokratie, freie Inbetriebnahme-Zeit, längere Laufzeit möglich. Nachteil: kein Festpreis-Sicherheit, schwerer für die Bank-Finanzierung.

Gebotsstrategie + EEG-Beratung?

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Häufige Fragen

Was passiert, wenn das Gebot über dem Höchstwert liegt?

Ungültig — Ausschluss aus dem Termin. Teilnahme am nächsten Termin möglich. Seit 2023 sind die Zuschlagswerte sehr nahe am Höchstwert, also Wettbewerbsdichte hoch.

Können wir mehrere Anlagen mit verschiedenen Geboten einreichen?

Ja — jeder Anlagenstandort kann separat geboten werden. Bei Park-Konfiguration wird meist das gesamte Projekt mit einem Gebot eingereicht, manchmal aber auch anlagenscharf gestaffelt.

Wann beginnt die 20-Jahre-Förderzeit?

Mit Inbetriebnahme (erste Stromeinspeisung). Bei Repowering also typisch 2–3 Jahre nach BImSchG-Antrag.

Was passiert nach 20 Jahren?

EEG-Förderung endet — der Strom wird zum Spot-Marktpreis vermarktet oder über neuen PPA. In 2046 (Beispiel: heute repowernde Anlage) wird Strommarkt-Lage entsprechend offen sein.