BImSchG-Antragskosten-Schätzer
Schnelle Schätzung der Gesamtkosten des BImSchG-Antrags-Pakets — alle Pflicht-Gutachten + Behörden-Gebühren + Anwalts-/Planerkosten. Realistische Spannweite je nach Komplexität.
Projekt-Daten
Ergebnis
Aufschlüsselung
| Position | Kosten |
|---|---|
| Schallschutz + Schattenwurf | 10.000–30.000 € |
| Artenschutz (Vögel + Fledermäuse, 1–2 Saisons) | 15.000–60.000 € |
| LBP + Landschaftsplanung | 8.000–25.000 € |
| Visualisierung (6–12 Sichtpunkte) | 4.000–18.000 € |
| Standsicherheit + Baugrund | 10.000–35.000 € pro Anlage |
| Brandschutzkonzept | 4.000–12.000 € |
| UVP-Vorprüfung / UVS | 5.000–80.000 € (je nach Verfahrenstyp) |
| FFH-VP (bei Schutzgebietslage) | 8.000–40.000 € |
| Planungs-/Projektsteuerung | 50.000–200.000 € |
| Anwalt + Begleitung | 15.000–60.000 € |
| Behörden-Gebühren | 0,5–2 % der Investitionssumme |
Häufige Fragen zu den Antragskosten
Sind die 12 Gutachten immer alle Pflicht?
Nein. Welche Gutachten das Genehmigungsverfahren verlangt, ergibt sich aus Standort und Betroffenheit: Ohne Schutzgebiet im Wirkbereich entfällt die FFH-Verträglichkeitsprüfung, im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG oft eine vollständige UVP. Der Rechner blendet FFH-Kosten nur bei entsprechender Schutzgebietslage ein und setzt für den Verfahrenstyp unterschiedliche UVP-Beträge an. Eine verbindliche Liste liefert erst der Scoping-Termin mit der Genehmigungsbehörde. Welche Untersuchungen dahinterstehen, zeigt die Übersicht der 12 Pflicht-Gutachten.
Warum ist der Artenschutz so teuer und so schwankend?
Avifaunistische und Fledermaus-Untersuchungen laufen über eine oder zwei komplette Erfassungssaisons und binden Kartierer über Monate. Umfang und Wiederholungen hängen vom Artenspektrum ab — daher die breite Spanne. Der Artenschutz ist zugleich der häufigste Grund für Verzögerungen im BImSchG-Verfahren.
Bekomme ich das Geld bei Ablehnung zurück?
Nein. Gutachten- und Planungskosten fallen unabhängig vom Ausgang an; sie sind Vorleistungen. Deshalb steht am Anfang eine belastbare Vorprüfung — sie senkt das Risiko, in ein aussichtsloses Verfahren zu investieren.
Methodik & Grenzen
Das Tool summiert typische Marktspannen der einzelnen Gutachten und Planungsleistungen, skaliert anlagenabhängige Posten wie die Standsicherheit mit der Anlagenzahl, schätzt die Behörden-Gebühren als Prozentsatz einer groben Investitionssumme und zieht bei Repowering einen pauschalen Abschlag für verwertbare Bestandsdaten ab. Die ausgewiesenen Werte sind Größenordnungen für die Budgetplanung, kein Kostenvoranschlag. Reale Honorare verhandeln Projektierer und Büros individuell; Behörden-Gebühren richten sich nach Landesrecht und der konkreten Gebührenordnung. Genehmigungsfähigkeit, Verfahrensdauer und das Ergebnis der Behördenprüfung kann und will der Rechner nicht vorhersagen — das leistet ein spezialisiertes Planungsbüro mit Angebotsvergleich.
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