Eigenverbrauch vs. EEG-Direktvermarktung
Bei Standort-nahem Strom-Verbraucher (Industrie, Gewerbe) kann der Eigenverbrauch des Wind-Stroms wirtschaftlicher sein als die EEG-Marktprämie. Der Vergleich zeigt, ab welcher Eigenverbrauchsquote sich das Modell lohnt.
Eingaben
Ergebnis
Modell-Logik
- EEG-Modell: Erlös = Marktwert + Marktprämie = anzulegender Wert über alle Mengen
- Eigenverbrauch-Modell: Eigenverbrauchs-Anteil × (Industrie-Strompreis + Netzentgelte) + Rest-Anteil × Marktwert
- Vergleich auf Brutto-Ebene, ohne EEG-Umlage und Sondersteuer-Effekte
Steuer- und Rechts-Hinweise
- EEG-Umlage seit 2022 abgeschafft — vereinfacht das Eigenverbrauchs-Modell deutlich
- Stromsteuer (2,05 ct/kWh) kann bei Direkt-Lieferung an Industriekunden vermieden werden (energieintensive Unternehmen)
- Netzentgelte werden vermieden, wenn ohne Inanspruchnahme des Netzes geliefert
- Bei separatem Bilanzkreis (Industrie + WEA) komplexere Abrechnung
Methodik & Grenzen
Der Vergleich stellt zwei Brutto-Erlöspfade für denselben Jahresertrag gegenüber. Das EEG-Modell bewertet die gesamte Strommenge mit dem anzulegenden Wert (Marktwert plus Marktprämie). Das Eigenverbrauchs-Modell bewertet den selbst genutzten Anteil mit dem vor Ort vermiedenen Industrie-Strompreis zuzüglich vermiedener Netzentgelte und den Reststrom mit dem mittleren Marktwert Wind. Die Differenz zeigt, ab welcher Eigenverbrauchsquote und welchem Strompreisniveau sich das Direktliefer-Modell lohnt. Alle Eingaben — Quote, Preise, Netzentgelte — sind frei einstellbar, damit sich Szenarien durchspielen lassen.
Bewusst vereinfacht: Der Rechner arbeitet auf Brutto-Ebene ohne Steuer-, Bilanzkreis- und Regelenergie-Effekte, ohne Lastprofil-Gang und ohne die zeitliche Deckung von Erzeugung und Verbrauch. Gerade die Gleichzeitigkeit entscheidet in der Praxis, wie hoch die tatsächlich erreichbare Eigenverbrauchsquote ist — Wind weht nicht nach Schichtplan. Das Tool ersetzt weder eine Vertragsstruktur-Prüfung (PPA, Direktlieferung, Mieterstrom) noch eine steuerliche Bewertung und trifft keine Aussage zur Genehmigungs- oder Förderfähigkeit. Diese Punkte gehören zu einem Energie-Wirtschaftsprüfer und einem Energie-Anwalt. Fachlich vertiefen lässt sich das über PPA, Direktvermarktung und Marktprämie.
Häufige Fragen
Ab wann schlägt Eigenverbrauch die Direktvermarktung?
Als Daumenwert lohnt sich das Modell, wenn der vermiedene Strompreis vor Ort deutlich über dem anzulegenden EEG-Wert liegt und zugleich eine hohe Eigenverbrauchsquote erreichbar ist. Weil jede selbst genutzte Kilowattstunde den teuren Netzbezug ersetzt, wirkt der Preisabstand direkt auf den Mehr-Erlös. Bei niedriger Quote verpufft der Vorteil, weil der Großteil doch am Markt landet.
Was bedeutet die EEG-Umlage-Abschaffung für das Modell?
Seit die EEG-Umlage 2022 entfallen ist, wird der Eigenverbrauch nicht mehr mit einer anteiligen Umlage belastet — das vereinfacht die Rechnung und verbessert die Wirtschaftlichkeit gegenüber früheren Jahren. Stromsteuer und Netzentgelte bleiben als eigene Positionen relevant.
Welche Verbraucher passen besonders gut?
Flexible oder grundlastnahe Standort-Verbraucher mit hohem, gut steuerbarem Strombedarf — etwa Elektrolyseure, Rechenzentren oder Prozessindustrie — erreichen hohe Gleichzeitigkeit und damit hohe Quoten. Sie können den Vorteil auch bei moderateren Strompreisen realisieren.
Warum die Gleichzeitigkeit über den realen Nutzen entscheidet
Der Rechner arbeitet mit einer festen Eigenverbrauchsquote als Eingabewert — in der Praxis ist diese Quote das Ergebnis eines viel komplexeren Zusammenspiels zwischen Windertrag und Verbrauchsprofil. Wind erzeugt unregelmäßig, oft nachts oder an windstarken Tagen unabhängig vom Schichtbetrieb; ein Industriebetrieb verbraucht dagegen meist nach Produktionsplan. Die tatsächlich erreichbare Quote ergibt sich erst aus einem Viertelstunden-Abgleich beider Zeitreihen über ein volles Jahr, um saisonale und tageszeitliche Über- und Unterdeckung sichtbar zu machen. Wer die Quote optimistisch ansetzt, überschätzt systematisch den Vorteil des Eigenverbrauchs-Modells gegenüber der Direktvermarktung — deshalb sollte die Eingabe im Rechner immer auf einer belastbaren Lastgang-Analyse basieren, nicht auf einer Pauschalannahme.
Welche Vertragsmodelle den Eigenverbrauch technisch abbilden
Reiner Eigenverbrauch im engeren Sinn setzt eine unmittelbare räumliche und bilanzielle Nähe zwischen Erzeuger und Verbraucher voraus — meist über eine Kundenanlage oder einen Objektnetz-Anschluss ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz. Ist der Verbraucher weiter entfernt oder rechtlich getrennt organisiert, kommen Liefermodelle wie ein Power Purchase Agreement (PPA) zum Einsatz, bei denen Strom vertraglich, aber nicht physisch direkt geliefert wird — Netzentgelte fallen dann in der Regel regulär an, weil das öffentliche Netz genutzt wird. Die konkrete Vertragsgestaltung entscheidet damit direkt darüber, welche der im Rechner eingestellten Kostenvorteile (Netzentgelt- Vermeidung, Stromsteuer-Vermeidung) tatsächlich realisierbar sind.
Wie verhält sich das Modell bei Repowering-Projekten?
Bei Repowering-Standorten mit bereits bestehendem Industrieanschluss lässt sich ein Eigenverbrauchs-Konzept oft einfacher umsetzen als bei einem komplett neuen Standort, weil Netzanschlusspunkt und -kapazität schon vorhanden sind. Gleichzeitig verändert sich mit moderneren, leistungsstärkeren Anlagen typischerweise die Erzeugungscharakteristik — mehr Volllaststunden bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten verschieben unter Umständen auch das Verhältnis von Eigenverbrauch zu Netzeinspeisung. Eine erste Einschätzung zum erwarteten Ertrag nach Repowering liefert der Repowering-Ertrag-Rechner.
Was, wenn der Industrieverbraucher insolvent geht oder den Standort aufgibt?
Das ist ein reales Vertragsrisiko bei langfristigen Eigenverbrauchs- oder Direktliefer- Konzepten: Fällt der Ankerkunde weg, bleibt dem Windpark-Betreiber nur der Rückfall auf die Direktvermarktung über den Marktwert. Vertraglich lässt sich das über Mindestabnahmemengen, Bonitätsprüfungen oder eine Kombination aus Eigenverbrauchsvertrag und EEG-Anschlussoption absichern — das ist Sache der individuellen Vertragsgestaltung mit spezialisierter Rechtsberatung, nicht des Rechners.
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