Co-Location: Batteriespeicher am Windpark- oder Solarpark-Standort
Kurz gesagt: Co-Location bezeichnet die Errichtung eines Batteriespeichers direkt am Standort einer Erzeugungsanlage (Windpark oder Solarpark), mit gemeinsamer Nutzung des Netzverknüpfungspunkts (NAP). Dieses Modell spart Netzanschlusskosten, vermeidet Abregelung und eröffnet zusätzliche Erlösströme durch Revenue Stacking. Seit Dezember 2025 ist Co-Location baurechtlich privilegiert (§ 35 I Nr. 11 BauGB) — ein wesentlicher Standortvorteil gegenüber Standalone-Speichern.
Was ist Co-Location?
Bei Co-Location teilen sich eine Erzeugungsanlage (Wind oder PV) und ein Batteriespeicher denselben Netzanschlusspunkt (NAP). Beide Anlagen sind über eine gemeinsame Mittelspannungs- oder Hochspannungsanbindung mit dem Verteilnetz bzw. Übertragungsnetz verbunden. Der Speicher kann sowohl Strom aus der EE-Anlage aufnehmen als auch unabhängig am Strommarkt agieren.
Die BNetzA definiert Co-Location funktional: Entscheidend ist der gemeinsame Netzverknüpfungspunkt, nicht die räumliche Nähe allein (Quelle: BNetzA, Fachthema Speicher, 2024). Im EEG 2023/2024 ist der Anlagenbegriff in § 3 Nr. 1 definiert; die Zuordnung von Speichern am NAP regelt § 19 EEG.
Vorteile der Co-Location
1. Gemeinsamer Netzanschluss — erhebliche Kosteneinsparung
Der Netzanschluss ist einer der größten Einzelkostenblöcke bei Speicherprojekten. Ein eigener Netzanschlusspunkt kostet je nach Spannungsebene und Entfernung zum nächsten Umspannwerk typisch 500.000 bis 2 Mio. Euro (Quelle: Fraunhofer ISE, Stromgestehungskosten, 2024; BVES, Branchenzahlen 2024). Bei Co-Location entfällt dieser Posten weitgehend, da die bestehende Infrastruktur mitgenutzt wird.
2. Abregelungsvermeidung (Einspeisemanagement)
Windparks und Solarparks werden bei Netzengpässen vom Netzbetreiber abgeregelt. Im Jahr 2023 fielen in Deutschland rund 6,1 TWh durch Einspeisemanagement aus (Quelle: BNetzA, Monitoringbericht 2024). Ein co-lokalisierter Speicher kann diese sonst verlorene Energie zwischenspeichern und zeitversetzt einspeisen.
3. Multi-Use und Revenue Stacking
Co-lokalisierte Speicher können mehrere Erlösquellen gleichzeitig oder sequenziell nutzen:
- Arbitrage: Einkauf bei negativen Preisen / Überproduktion, Verkauf bei Hochpreisphasen.
- Regelenergie: Primärregelleistung (FCR) und automatische Frequenzwiederherstellungsreserve (aFRR) — präqualifizierungsfähig auch als Co-Location-Einheit (Quelle: regelleistung.net, 2024).
- Abregelungsvermeidung: Direkte Speicherung statt Entschädigungszahlung (§ 13a EnWG).
- Eigenverbrauchsoptimierung: Besonders bei PV-Co-Location kann der Eigenverbrauchsanteil des Anlagenbetreibers gesteigert werden.
4. Baurechtliche Privilegierung
Seit dem Gesetzesbeschluss vom 04.12.2025 sind Batteriespeicher in Co-Location nach § 35 Abs. 1 Nr. 11 BauGB im Außenbereich privilegiert — ohne Mindestgröße, sofern ein räumlich-funktionaler Zusammenhang mit der EE-Anlage besteht. Das verkürzt die Genehmigungsdauer erheblich gegenüber einem B-Plan-Verfahren. Details unter Genehmigung Batteriespeicher.
Rechtlicher Rahmen
| Regelwerk | Relevanz für Co-Location |
|---|---|
| EEG 2023/2024 § 3 Nr. 1 | Anlagenbegriff — definiert Erzeugungsanlage und Speicher als getrennte Anlagen, auch am selben NAP |
| EEG 2023/2024 § 19 | Zuordnung und Vergütung bei gemeinsamer Nutzung eines NAP; Mess- und Zuordnungspflichten |
| § 35 I Nr. 11 BauGB (12/2025) | Baurechtliche Privilegierung für Co-Location im Außenbereich |
| BNetzA-Festlegung zu Speichern | Mess- und Abrechnungsregeln für Speicher am gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt |
| EnWG § 13a | Einspeisemanagement — rechtliche Grundlage für Abregelungsvermeidung durch Speicher |
Quellen: EEG 2023 (gesetze-im-internet.de), CMS, 12/2025.
Technische Aspekte
- Netzanbindung: Typisch über gemeinsame MS-Schaltanlage (10–30 kV) oder HS-Anbindung (110 kV) bei Großprojekten. Der Speicher wird hinter dem bestehenden Übergabezähler angeschlossen.
- Einspeisemanagement: Der Netzbetreiber gibt Signale zur Abregelung an die Gesamtanlage. Der Speicher kann abregelungspflichtige Leistung aufnehmen, statt sie zu verwerfen — setzt ein geeignetes Parkregelsystem voraus.
- Lastflussrichtung: Am NAP kann die Leistung bidirektional fließen (Einspeisung aus EE, Einspeisung/Bezug Speicher). Das Zählerkonzept muss alle Richtungen erfassen (Vier-Quadranten-Messung).
- Netzverträglichkeit: Vor Anschluss ist eine Netzverträglichkeitsprüfung (NVP) nach VDE-AR-N 4110/4120 erforderlich. Bei Leistungserhöhung über die bestehende Anschlusskapazität hinaus kann ein Netzausbau nötig sein.
Co-Location vs. Standalone-Speicher
| Kriterium | Co-Location | Standalone |
|---|---|---|
| Netzanschlusskosten | Gering (Mitnutzung bestehender Infrastruktur) | Hoch (eigener NAP, 500 T€–2 Mio. €) |
| Baurechtliche Privilegierung | Ja, § 35 I Nr. 11 BauGB (keine Mindestgröße) | Nur ab 4 MW + 200-m-Radius (§ 35 I Nr. 12 BauGB) |
| Genehmigungsdauer (typisch) | 6–12 Monate | 12–24 Monate (ohne Privilegierung: B-Plan nötig) |
| Abregelungsvermeidung | Direkter Zugriff auf abgeregelte Energie | Nur über Marktmechanismus (Arbitrage) |
| Standortflexibilität | Gebunden an EE-Anlagenstandort | Frei wählbar (netzoptimale Standorte möglich) |
| Eigenverbrauchsoptimierung | Ja, besonders bei PV-Kombination | Nein (kein lokaler Erzeuger) |
| Erlösmodell | Multi-Use (Arbitrage + FCR/aFRR + Abregelungsvermeidung) | Primär Markterlöse (Arbitrage + Regelenergie) |
| Netzverträglichkeit | Bestehende Kapazität begrenzt Ausbau | NAP-Dimensionierung frei planbar |
Wirtschaftlichkeit
Die Wirtschaftlichkeit der Co-Location hängt von mehreren Faktoren ab:
- Capex-Einsparung NAP: 500 T€–2 Mio. € (Richtwert, abhängig von Spannungsebene und Trassenlänge; Quelle: Fraunhofer ISE, 2024).
- Vermiedene Abregelung: Bei einem 50-MW-Windpark mit 3 % Abregelungsquote und einem Strompreis von 70 €/MWh ergeben sich rund 300.000 €/a an potenziellem Zusatzerlös.
- Revenue Stacking: Laut pv magazine (2024) erreichen optimierte Multi-Use-Speicher in Deutschland Markterlöse von 120–180 €/kWh/a (Arbitrage + FCR + aFRR kombiniert).
- Kürzere Amortisation: Die Kombination aus niedrigerer Capex und höheren Erlösen verkürzt die Amortisationszeit gegenüber Standalone-Projekten typisch um 1–3 Jahre.
Häufige Fragen (FAQ)
Was bedeutet Co-Location bei Batteriespeichern?
Co-Location bezeichnet die räumliche Kombination eines Batteriespeichers mit einer Erzeugungsanlage (Windpark oder Solarpark) am selben Netzverknüpfungspunkt. Beide Anlagen teilen sich die Netzanbindung, was Kosten spart und die Flexibilität erhöht.
Wie viel spart Co-Location beim Netzanschluss?
Die gemeinsame Nutzung des NAP kann je nach Spannungsebene und Entfernung zum Umspannwerk typisch 500.000 bis 2 Mio. Euro Investitionskosten einsparen (Quelle: Fraunhofer ISE, 2024; BVES, 2024). Hinzu kommen Einsparungen bei Planung, Genehmigung und laufenden Netzentgelten.
Ist Co-Location baurechtlich privilegiert?
Ja. Seit dem Gesetzesbeschluss vom 04.12.2025 sind Batteriespeicher in Co-Location nach § 35 Abs. 1 Nr. 11 BauGB im Außenbereich privilegiert, sofern ein räumlich-funktionaler Zusammenhang mit einer EE-Anlage besteht. Eine Mindestgröße gibt es nicht. Details unter Genehmigung Batteriespeicher.
Kann ein Co-Location-Speicher am Regelenergiemarkt teilnehmen?
Ja. Auch co-lokalisierte Speicher können Regelenergie (FCR, aFRR) anbieten, sofern sie die Präqualifikationsanforderungen der Übertragungsnetzbetreiber erfüllen. Der gemeinsame NAP ist kein Hindernis, solange die Mess- und Steuerungstechnik eine eindeutige Zuordnung der Leistungsflüsse ermöglicht (Quelle: regelleistung.net, 2024).
Co-Location — Konzept, Vorteile und Vergleich mit Standalone-Speicher
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