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Batteriespeicher · Co-Location

Co-Location: Batteriespeicher am Windpark- oder Solarpark-Standort

Kurz gesagt: Co-Location bezeichnet die Errichtung eines Batteriespeichers direkt am Standort einer Erzeugungsanlage (Windpark oder Solarpark), mit gemeinsamer Nutzung des Netzverknüpfungspunkts (NAP). Dieses Modell spart Netzanschlusskosten, vermeidet Abregelung und eröffnet zusätzliche Erlösströme durch Revenue Stacking. Seit Dezember 2025 ist Co-Location baurechtlich privilegiert (§ 35 I Nr. 11 BauGB) — ein wesentlicher Standortvorteil gegenüber Standalone-Speichern.

Was ist Co-Location?

Bei Co-Location teilen sich eine Erzeugungsanlage (Wind oder PV) und ein Batteriespeicher denselben Netzanschlusspunkt (NAP). Beide Anlagen sind über eine gemeinsame Mittelspannungs- oder Hochspannungsanbindung mit dem Verteilnetz bzw. Übertragungsnetz verbunden. Der Speicher kann sowohl Strom aus der EE-Anlage aufnehmen als auch unabhängig am Strommarkt agieren.

Die BNetzA definiert Co-Location funktional: Entscheidend ist der gemeinsame Netzverknüpfungspunkt, nicht die räumliche Nähe allein (Quelle: BNetzA, Fachthema Speicher, 2024). Im EEG 2023/2024 ist der Anlagenbegriff in § 3 Nr. 1 definiert; die Zuordnung von Speichern am NAP regelt § 19 EEG.

Vorteile der Co-Location

1. Gemeinsamer Netzanschluss — erhebliche Kosteneinsparung

Der Netzanschluss ist einer der größten Einzelkostenblöcke bei Speicherprojekten. Ein eigener Netzanschlusspunkt kostet je nach Spannungsebene und Entfernung zum nächsten Umspannwerk typisch 500.000 bis 2 Mio. Euro (Quelle: Fraunhofer ISE, Stromgestehungskosten, 2024; BVES, Branchenzahlen 2024). Bei Co-Location entfällt dieser Posten weitgehend, da die bestehende Infrastruktur mitgenutzt wird.

2. Abregelungsvermeidung (Einspeisemanagement)

Windparks und Solarparks werden bei Netzengpässen vom Netzbetreiber abgeregelt. Im Jahr 2023 fielen in Deutschland rund 6,1 TWh durch Einspeisemanagement aus (Quelle: BNetzA, Monitoringbericht 2024). Ein co-lokalisierter Speicher kann diese sonst verlorene Energie zwischenspeichern und zeitversetzt einspeisen.

3. Multi-Use und Revenue Stacking

Co-lokalisierte Speicher können mehrere Erlösquellen gleichzeitig oder sequenziell nutzen:

  • Arbitrage: Einkauf bei negativen Preisen / Überproduktion, Verkauf bei Hochpreisphasen.
  • Regelenergie: Primärregelleistung (FCR) und automatische Frequenzwiederherstellungsreserve (aFRR) — präqualifizierungsfähig auch als Co-Location-Einheit (Quelle: regelleistung.net, 2024).
  • Abregelungsvermeidung: Direkte Speicherung statt Entschädigungszahlung (§ 13a EnWG).
  • Eigenverbrauchsoptimierung: Besonders bei PV-Co-Location kann der Eigenverbrauchsanteil des Anlagenbetreibers gesteigert werden.

4. Baurechtliche Privilegierung

Seit dem Gesetzesbeschluss vom 04.12.2025 sind Batteriespeicher in Co-Location nach § 35 Abs. 1 Nr. 11 BauGB im Außenbereich privilegiert — ohne Mindestgröße, sofern ein räumlich-funktionaler Zusammenhang mit der EE-Anlage besteht. Das verkürzt die Genehmigungsdauer erheblich gegenüber einem B-Plan-Verfahren. Details unter Genehmigung Batteriespeicher.

Rechtlicher Rahmen

RegelwerkRelevanz für Co-Location
EEG 2023/2024 § 3 Nr. 1Anlagenbegriff — definiert Erzeugungsanlage und Speicher als getrennte Anlagen, auch am selben NAP
EEG 2023/2024 § 19Zuordnung und Vergütung bei gemeinsamer Nutzung eines NAP; Mess- und Zuordnungspflichten
§ 35 I Nr. 11 BauGB (12/2025)Baurechtliche Privilegierung für Co-Location im Außenbereich
BNetzA-Festlegung zu SpeichernMess- und Abrechnungsregeln für Speicher am gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt
EnWG § 13aEinspeisemanagement — rechtliche Grundlage für Abregelungsvermeidung durch Speicher

Quellen: EEG 2023 (gesetze-im-internet.de), CMS, 12/2025.

Hinweis: Die Zuordnung von Erzeugung und Speicher am gemeinsamen NAP erfordert eine eigenständige Messeinrichtung (Zählerkonzept), damit EEG-Vergütung und Marktprämie korrekt abgerechnet werden. Bei konkreten Vorhaben ist die Abstimmung mit dem Netzbetreiber frühzeitig erforderlich.

Technische Aspekte

  • Netzanbindung: Typisch über gemeinsame MS-Schaltanlage (10–30 kV) oder HS-Anbindung (110 kV) bei Großprojekten. Der Speicher wird hinter dem bestehenden Übergabezähler angeschlossen.
  • Einspeisemanagement: Der Netzbetreiber gibt Signale zur Abregelung an die Gesamtanlage. Der Speicher kann abregelungspflichtige Leistung aufnehmen, statt sie zu verwerfen — setzt ein geeignetes Parkregelsystem voraus.
  • Lastflussrichtung: Am NAP kann die Leistung bidirektional fließen (Einspeisung aus EE, Einspeisung/Bezug Speicher). Das Zählerkonzept muss alle Richtungen erfassen (Vier-Quadranten-Messung).
  • Netzverträglichkeit: Vor Anschluss ist eine Netzverträglichkeitsprüfung (NVP) nach VDE-AR-N 4110/4120 erforderlich. Bei Leistungserhöhung über die bestehende Anschlusskapazität hinaus kann ein Netzausbau nötig sein.

Co-Location vs. Standalone-Speicher

KriteriumCo-LocationStandalone
NetzanschlusskostenGering (Mitnutzung bestehender Infrastruktur)Hoch (eigener NAP, 500 T€–2 Mio. €)
Baurechtliche PrivilegierungJa, § 35 I Nr. 11 BauGB (keine Mindestgröße)Nur ab 4 MW + 200-m-Radius (§ 35 I Nr. 12 BauGB)
Genehmigungsdauer (typisch)6–12 Monate12–24 Monate (ohne Privilegierung: B-Plan nötig)
AbregelungsvermeidungDirekter Zugriff auf abgeregelte EnergieNur über Marktmechanismus (Arbitrage)
StandortflexibilitätGebunden an EE-AnlagenstandortFrei wählbar (netzoptimale Standorte möglich)
EigenverbrauchsoptimierungJa, besonders bei PV-KombinationNein (kein lokaler Erzeuger)
ErlösmodellMulti-Use (Arbitrage + FCR/aFRR + Abregelungsvermeidung)Primär Markterlöse (Arbitrage + Regelenergie)
NetzverträglichkeitBestehende Kapazität begrenzt AusbauNAP-Dimensionierung frei planbar

Wirtschaftlichkeit

Die Wirtschaftlichkeit der Co-Location hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Capex-Einsparung NAP: 500 T€–2 Mio. € (Richtwert, abhängig von Spannungsebene und Trassenlänge; Quelle: Fraunhofer ISE, 2024).
  • Vermiedene Abregelung: Bei einem 50-MW-Windpark mit 3 % Abregelungsquote und einem Strompreis von 70 €/MWh ergeben sich rund 300.000 €/a an potenziellem Zusatzerlös.
  • Revenue Stacking: Laut pv magazine (2024) erreichen optimierte Multi-Use-Speicher in Deutschland Markterlöse von 120–180 €/kWh/a (Arbitrage + FCR + aFRR kombiniert).
  • Kürzere Amortisation: Die Kombination aus niedrigerer Capex und höheren Erlösen verkürzt die Amortisationszeit gegenüber Standalone-Projekten typisch um 1–3 Jahre.
Wirtschaftliche Einordnung: Co-Location ist kein Selbstläufer. Ob sich das Modell lohnt, hängt entscheidend von der verbleibenden Anschlusskapazität am NAP, der Abregelungsquote und dem gewählten Speicherchemie ab. Bei niedrigen Abregelungsquoten oder begrenzter NAP-Kapazität kann ein Standalone-Speicher an einem netzoptimalen Standort wirtschaftlich überlegen sein.

Häufige Fragen (FAQ)

Was bedeutet Co-Location bei Batteriespeichern?

Co-Location bezeichnet die räumliche Kombination eines Batteriespeichers mit einer Erzeugungsanlage (Windpark oder Solarpark) am selben Netzverknüpfungspunkt. Beide Anlagen teilen sich die Netzanbindung, was Kosten spart und die Flexibilität erhöht.

Wie viel spart Co-Location beim Netzanschluss?

Die gemeinsame Nutzung des NAP kann je nach Spannungsebene und Entfernung zum Umspannwerk typisch 500.000 bis 2 Mio. Euro Investitionskosten einsparen (Quelle: Fraunhofer ISE, 2024; BVES, 2024). Hinzu kommen Einsparungen bei Planung, Genehmigung und laufenden Netzentgelten.

Ist Co-Location baurechtlich privilegiert?

Ja. Seit dem Gesetzesbeschluss vom 04.12.2025 sind Batteriespeicher in Co-Location nach § 35 Abs. 1 Nr. 11 BauGB im Außenbereich privilegiert, sofern ein räumlich-funktionaler Zusammenhang mit einer EE-Anlage besteht. Eine Mindestgröße gibt es nicht. Details unter Genehmigung Batteriespeicher.

Kann ein Co-Location-Speicher am Regelenergiemarkt teilnehmen?

Ja. Auch co-lokalisierte Speicher können Regelenergie (FCR, aFRR) anbieten, sofern sie die Präqualifikationsanforderungen der Übertragungsnetzbetreiber erfüllen. Der gemeinsame NAP ist kein Hindernis, solange die Mess- und Steuerungstechnik eine eindeutige Zuordnung der Leistungsflüsse ermöglicht (Quelle: regelleistung.net, 2024).

Co-Location Batteriespeicher am Wind-/Solarpark: Schematische Darstellung gemeinsamer NAP (Netzanschlusspunkt) mit Windpark, Solarpark und BESS. Vorteile: NAP-Ersparnis 0,5-2 Mio. Euro, § 35 I Nr. 11 BauGB privilegiert seit 12/2025, Abregelungsvermeidung (6,1 TWh/a in DE), Revenue Stacking (Arbitrage + FCR + aFRR). Vergleich Co-Location vs. Standalone: Genehmigung 6-12 vs. 12-24 Monate, Amortisation 1-3 Jahre kuerzer

Co-Location — Konzept, Vorteile und Vergleich mit Standalone-Speicher

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