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Batteriespeicher · Genehmigung

Genehmigung von Batteriespeichern (BESS) in Deutschland

Kurz gesagt: Stationäre Großspeicher benötigen in Deutschland in der Regel keine BImSchG-Genehmigung, sondern eine Baugenehmigung nach der jeweiligen Landesbauordnung. Seit Dezember 2025 sind BESS unter bestimmten Bedingungen im Außenbereich privilegiert nach § 35 BauGB — allerdings enger gefasst als zunächst geplant. Die Rechtslage hat sich Ende 2025 zweimal innerhalb weniger Wochen geändert; Projektierer müssen mit Vorsicht und aktueller Rechtsberatung planen.

Hinweis (Stand: Juni 2026): Die Rechtslage zu § 35 BauGB für Batteriespeicher hat sich zwischen November und Dezember 2025 erheblich verändert. Dieser Artikel stellt den Stand nach dem Gesetzesbeschluss vom 04.12.2025 dar. Bei konkreten Vorhaben ist individuelle Rechtsberatung zwingend erforderlich — Repowering Hub vermittelt Fachbüros, erteilt aber keine Rechtsberatung (§ 5 RDG).

Baugenehmigung statt BImSchG

Batteriespeicher (auch Lithium-Ionen-Großspeicher im dreistelligen MWh-Bereich) fallen nicht unter die 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen). Die Genehmigungspflicht ergibt sich daher nicht aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, sondern aus dem Bauordnungsrecht der Länder.

In der Praxis bedeutet das:

  • Zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / kreisfreie Stadt), nicht die Immissionsschutzbehörde.
  • Verfahren: Baugenehmigungsverfahren (teils vereinfacht, teils regulär — abhängig von Größe und Landesbauordnung).
  • Konzentrationswirkung: Anders als bei BImSchG-Verfahren fehlt die Konzentrationswirkung — parallele wasserrechtliche oder naturschutzrechtliche Genehmigungen können separat erforderlich sein.

Quelle: Becker Büttner Held, 2025.

§ 35 BauGB: Privilegierung im Außenbereich

Der Großteil stationärer BESS wird im baurechtlichen Außenbereich errichtet — dort, wo grundsätzlich nur privilegierte Vorhaben zulässig sind. Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Batteriespeicher privilegiert sind, war bis Ende 2025 offen und wurde in einer raschen Gesetzgebungssequenz geregelt:

Zeitstrahl der Gesetzgebung

DatumEreignisInhalt
13.11.2025Erster Entwurf BundestagAlle Speicher ab 1 MWh im Außenbereich privilegiert
04.12.2025Gesetzesbeschluss (endgültig)Privilegierung eingeschränkt auf Co-Location UND Standalone ab 4 MW im 200-m-Radius

Quellen: energie-experten.org (13.11.2025), CMS (12/2025), Taylor Wessing (12/2025).

Co-Location vs. Standalone: Die zwei Privilegierungspfade

KriteriumCo-Location (§ 35 I Nr. 11 BauGB)Standalone (§ 35 I Nr. 12 BauGB)
VoraussetzungRäumlich-funktionaler Zusammenhang mit einer EE-Anlage (Wind, PV)Leistung mindestens 4 MW
StandortAm Standort der EE-AnlageInnerhalb 200 m eines Umspannwerks oder einer Anlage ab 50 MW
NachweisFunktionaler Zusammenhang (gemeinsamer Netzanschluss, Einspeisemanagement)Nachweis der Nähe zu Netzinfrastruktur
Typische GrößeJede Größe (solange funktionaler Zusammenhang besteht)Ab 4 MW — kleinere Standalone-Projekte nicht privilegiert
Praxis-Bewertung: Die Einschränkung auf 4 MW und 200-m-Radius schließt einen erheblichen Teil der geplanten mittelgroßen Standalone-Projekte (1–4 MW) von der Privilegierung aus. Für diese verbleibt nur der Weg über einen Bebauungsplan. Branchenverbände (BVES, BEE) kritisieren die Einengung als investitionshemmend (Quelle: CMS, 12/2025).

Weitere Pflichten neben dem Baurecht

Unabhängig davon, ob die Baugenehmigung über § 35-Privilegierung oder B-Plan erteilt wird, bestehen zusätzliche Genehmigungspflichten, die mangels BImSchG-Konzentrationswirkung separat zu erfüllen sind:

  • Naturschutz: Artenschutzrechtliche Prüfung (saP), ggf. UVP-Vorprüfung nach UVPG, Eingriffs-/Ausgleichsregelung. Besonders in FFH-Gebieten oder Vogelschutzgebieten kann eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich sein.
  • Wasserrecht: In Überschwemmungsgebieten (§ 78 WHG) oder Wasserschutzgebieten sind zusätzliche wasserrechtliche Genehmigungen erforderlich. Relevanz steigt bei Containern mit Kühlmitteln.
  • Brandschutz: Brandschutzkonzept, Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr, Einhaltung der VdS-Richtlinien und des BVES-Sicherheitsleitfadens. Details unter Batteriespeicher Brandschutz.
  • Immissionsschutz (Schall): Obwohl kein BImSchG-Verfahren, müssen Schallimmissionen (HVAC, Wechselrichter) die TA Lärm einhalten — die Baubehörde fordert eine Schallimmissionsprognose.

Quelle: Gleiss Lutz, 2025.

Sonderfälle: Wann doch BImSchG?

In Ausnahmefällen kann ein Batteriespeicher unter das BImSchG fallen:

  • Störfall-Relevanz: Wenn die gelagerte Energiemenge Schwellenwerte der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) erreicht — bei Lithium-Ionen aktuell in der Fachdiskussion.
  • Thermische Nachbehandlung: Anlagen mit integrierten Verbrennungsprozessen (z. B. thermische Verwertung) können BImSchG-pflichtig sein.

In der Praxis betrifft dies derzeit nur sehr wenige Projekte. Die überwiegende Mehrheit der BESS-Genehmigungen läuft ausschließlich über Baurecht.

Häufige Fragen (FAQ)

Brauchen Batteriespeicher eine BImSchG-Genehmigung?

In der Regel nein. BESS fallen nicht unter die 4. BImSchV und benötigen typischerweise nur eine Baugenehmigung nach Landesbauordnung. Ausnahme: störfallrelevante Mengen oder integrierte Verbrennungsprozesse (selten).

Gilt die Privilegierung für alle Speichergrößen?

Nein. Bei Co-Location (§ 35 I Nr. 11) gibt es keine Mindestgröße, sofern ein räumlich-funktionaler Zusammenhang mit einer EE-Anlage besteht. Standalone-Speicher (§ 35 I Nr. 12) müssen mindestens 4 MW Leistung haben und im 200-m-Radius eines Umspannwerks oder einer Anlage ab 50 MW liegen.

Was passiert, wenn mein Projekt nicht privilegiert ist?

Ohne Privilegierung verbleibt der klassische Weg über einen Bebauungsplan der Gemeinde. Dieser erfordert einen Gemeinderatsbeschluss, Umweltbericht und Öffentlichkeitsbeteiligung — typische Dauer: 12–24 Monate zusätzlich.

Seit wann gilt die Neuregelung?

Der Gesetzesbeschluss erfolgte am 04.12.2025. Ein früherer Entwurf vom 13.11.2025 sah eine breitere Privilegierung (alle Speicher ab 1 MWh) vor, wurde aber im Vermittlungsverfahren eingeschränkt.

Genehmigung Batteriespeicher: Baugenehmigung nach LBauO (nicht BImSchG). Privilegierung § 35 BauGB seit 04.12.2025: Co-Location (Nr. 11) keine Mindestgroesse bei raeumlich-funktionalem Zusammenhang mit EE-Anlage, 6-12 Monate. Standalone (Nr. 12) ab 4 MW im 200-m-Radius Umspannwerk, 12-24 Monate. Weitere Pflichten: Naturschutz, Wasserrecht, Brandschutz, Schall TA Laerm

Genehmigung BESS — Entscheidungsbaum, Privilegierung und Pflichten

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