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Genehmigung · Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz

LAI-Hinweise für Windenergieanlagen

Die LAI (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz) hat 2002 einheitliche Hinweise veröffentlicht, wie der periodische Schattenwurf von WEA zu beurteilen ist. Diese sind in fast allen Bundesländern als verbindliche Beurteilungsgrundlage übernommen — die sogenannte 30/30/8-Regel.

Die drei Grenzwerte (Kernstück der Hinweise)

GrenzwertWertWas bedeutet das?
Astronomisch (Worst-Case)≤ 30 h pro JahrUnter Annahme: Sonne scheint immer, Anlage rotiert immer, Wind aus ungünstiger Richtung
Tageswert≤ 30 min pro TagMaximaldauer der Schattenwirkung an einem einzelnen Tag
Real-meteorologisch≤ 8 h pro JahrTatsächliche Schattenwirkung unter Berücksichtigung von Wolken, Wind, Stillstand
LAI 30/30/8-Regel: astronomisch ≤ 30 h/Jahr, Tageswert ≤ 30 min/Tag, real-meteorologisch ≤ 8 h/Jahr — Entscheidungslogik und Schattenwurf-Geometrie

Die drei LAI-Grenzwerte für Schattenwurf — astronomisch, Tageswert und real-meteorologisch

In der Praxis ist meist der astronomische Wert von 30 h der maßgebliche — wenn er eingehalten ist, ist der reale Wert automatisch deutlich darunter.

Wie wird gerechnet?

  1. Geometrische Modellierung der Anlage (Rotor-Durchmesser, Nabenhöhe, Standortkoordinaten)
  2. Sonnenstand-Berechnung über das ganze Jahr (Astronomie-Algorithmus, sekundengenau)
  3. Schatten-Projektion auf die Lage des Immissionsorts (Wohngebäude, kartiert mit Schutzwürdigkeit)
  4. Pro Tag und insgesamt aufkumuliert → Vergleich mit den drei Grenzwerten
  5. Kartografische Darstellung als Iso-Linien

Schattenwurf-Abschaltmodul als Praxis-Lösung

Wenn die Berechnung zeigt, dass an einem Immissionsort die Grenzwerte überschritten werden, wird ein Schattenwurf-Abschaltmodul vorgeschrieben:

  • Astro-Uhr mit den Standort-Koordinaten und IO-Lagen vorprogrammiert
  • Helligkeitssensor erkennt, ob die Sonne tatsächlich scheint (sonst kein Schatten)
  • Optional: Wind-Richtungssensor, um nur bei kritischer Richtung abzuschalten
  • Modul schaltet die Anlage präventiv ab, sobald das Tages-/Jahresbudget am IO erreicht ist
  • Ertragsverlust typisch < 1 % p. a.

Was steht sonst noch in den LAI-Hinweisen?

  • Reflexionswirkung („Disco-Effekt"): wird durch matte Rotorblatt-Beschichtung praktisch vollständig vermieden. In den Hinweisen behandelt, in der Praxis meist nicht relevant.
  • Konzept der Immissionspunkte: wo wird gerechnet — am schutzwürdigen Raum (Schlafzimmer, Wohnzimmer), nicht an der Außenwand.
  • Vorbelastung: bei mehreren Anlagen werden Wirkungen pro IO summiert.
Wichtig: Der Schutz nach LAI gilt nur für Wohngebäude, die zum Zeitpunkt der Genehmigung bestanden oder bereits planungsrechtlich gesichert waren. Neubebauung im Wirkbereich nach Inbetriebnahme hat keinen rückwirkenden Schutzanspruch.

Warum gerade der astronomische Wert im Verfahren zählt

Die Behörde legt der Genehmigung in aller Regel den astronomischen Worst-Case-Wert (30 h/Jahr) zugrunde, nicht die realistischere 8-Stunden-Grenze — aus Vorsorgegründen und weil sich die tatsächliche Meteorologie über die Lebensdauer der Anlage nicht verlässlich vorhersagen lässt. Für den Anlagenbetreiber bedeutet das: Ein Standort, der die 30-Stunden-Grenze astronomisch knapp überschreitet, braucht praktisch immer ein Abschaltmodul — selbst wenn die reale Beeinträchtigung durch Bewölkung und Windrichtung absehbar viel geringer ausfallen würde. Die Software rechnet daher standardmäßig beide Werte parallel, damit sich Genehmigungsrisiko und voraussichtlicher Ertragsverlust durch die Abschaltung schon in der Planungsphase abschätzen lassen.

Beim Repowering: neue Geometrie, neue Rechnung

Auch wenn am Standort bereits ein Schattenwurf-Gutachten für die Altanlage vorliegt, muss beim Repowering vollständig neu gerechnet werden. Größere Rotoren und höhere Nabenhöhen verändern sowohl die Schattenlänge als auch die Verteilung über den Tag — ein Immissionsort, der bei der Altanlage unproblematisch war, kann bei der neuen, größeren Anlage die Grenzwerte überschreiten, selbst wenn die Anlagenzahl am Standort sinkt. Umgekehrt reduziert die geringere Anlagenzahl oft die kumulierte Wirkung an manchen Immissionsorten. Beide Effekte lassen sich nur über eine vollständige Neuberechnung sauber abbilden.

Revision der LAI-Hinweise — Stand 2026

Die LAI hat eine Überarbeitung der Hinweise angekündigt — Auslöser sind u. a. die EEG-Reformen 2024, die größere Anlagenhöhen üblich machen, und Klagen, die die bestehende Fassung in Detail-Aspekten herausgefordert haben. Eine neue Fassung soll voraussichtlich 2026/27 vorliegen. Bis dahin gilt die Fassung 2002 unverändert.

Schattenwurfgutachten für deinen Standort?

Wir leiten deine Anfrage an ein Ingenieurbüro weiter, das mit zertifizierter Software (WindPRO, WindFarmer) nach LAI rechnet — inkl. Konzept für das Abschaltmodul.

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Häufige Fragen

Sind die LAI-Hinweise rechtlich bindend?

Sie sind eine Verwaltungsvorschrift, also nicht im Sinne eines Gesetzes bindend, aber von den Genehmigungsbehörden konsistent angewendet und von der Rechtsprechung anerkannt. Wer davon abweicht, muss das gesondert begründen.

Wer prüft die Einhaltung der 30/30/8-Regel nach Inbetriebnahme?

Die Genehmigungsbehörde, im Beschwerdefall auch über Stichproben-Messungen am IO oder Auslese-Protokolle des Schattenwurf-Abschaltmoduls.

Was gilt in Bundesländern, die die LAI-Hinweise nicht übernommen haben?

Sehr wenige Länder weichen ab — und auch dort sind die LAI-Werte de facto Maßstab, weil keine konkurrierende Vorschrift existiert. Bayerische Praxis ist mit den anderen Ländern identisch.

Gilt die 30/30/8-Regel auch für Offshore-Anlagen?

Nein — Offshore-WEA haben keinen relevanten Schattenwurf auf Wohngebäude. Die LAI-Hinweise sind ausschließlich für Onshore-Anlagen relevant.

Kann man ein Abschaltmodul nachträglich einbauen?

Ja, das ist technisch unkompliziert und in der Praxis üblich, wenn sich nach Inbetriebnahme zeigt, dass die reale Belastung höher ausfällt als prognostiziert oder sich die Bebauung in der Umgebung ändert. Die Nachrüstung erfolgt über die Anlagensteuerung und erfordert in der Regel keine neue Genehmigung, sondern nur eine Anzeige bei der zuständigen Behörde.

Wie wird mit mehreren betroffenen Immissionsorten gleichzeitig umgegangen?

Jeder relevante Immissionsort wird einzeln gegen die drei Grenzwerte geprüft. Das Abschaltmodul ist dabei für jeden Immissionsort separat programmiert — die Anlage schaltet sich ab, sobald für irgendeinen der überwachten Orte das Tages- oder Jahresbudget erreicht ist, unabhängig davon, ob die anderen Orte ihr Budget bereits ausgeschöpft haben. Bei vielen Immissionsorten in unterschiedlicher Himmelsrichtung kann sich dadurch die Gesamtabschaltzeit der Anlage gegenüber einem Einzelstandort spürbar erhöhen.