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Gutachten · Chiropterologie · BNatSchG § 44

Fledermausgutachten für Windenergieanlagen

Das Fledermausgutachten erfasst die Aktivität kollisionsgefährdeter Fledermausarten im Rotorbereich und bewertet das Tötungsrisiko. Es ist Bestandteil jedes BImSchG-Verfahrens und führt in der Regel zur Auflage eines fledermausschonenden Abschalt-Algorithmus in den kritischen Sommernächten.

Was wird erfasst?

  1. Gondel-Monitoring: Ultraschall-Detektor in Gondelhöhe (Höhe 80–160 m), erfasst Rufe vorbeifliegender Fledermäuse über die ganze Saison
  2. Bodengebundene Erfassung: Detektor + Begehung, erfasst die Bestandsgemeinschaft am Standort
  3. Quartiersuche im Plangebiet (Höhlenbäume, Gebäude) — relevant bei Waldstandorten
  4. Ableitung des Abschalt-Algorithmus: ab welcher Windgeschwindigkeit / Temperatur / Jahreszeit die Anlage in der Nacht stehen muss

Die zentralen kollisionsgefährdeten Arten

ArtBedeutungAnmerkung
Großer AbendseglerHoch fliegendBundesweit häufigster Kollisions-Fund an WEA
Kleiner AbendseglerHoch fliegend, weite WanderungAnhang IV FFH
RauhautfledermausWandernde ArtKollisionspeak im Spätsommer/Herbst
ZwergfledermausHäufigste Art DEKollisionsrisiko v. a. nahe Quartieren
MückenfledermausKryptische SchwesterartAkustisch nicht immer von Zwergfledermaus trennbar

Standard-Abschaltalgorithmus

Aus der erfassten Aktivität wird ein schlauer Abschalt-Algorithmus abgeleitet (Brinkmann/Niermann/Behr). Die Anlage wird in den kritischen Phasen präventiv abgeschaltet:

  • Saison: typisch 1. April bis 31. Oktober
  • Tageszeit: Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
  • Wind: Abschaltung bei < 5,5–6,5 m/s in Gondelhöhe
  • Temperatur: Abschaltung bei > 10 °C
  • Niederschlag: bei Regen Wiederinbetriebnahme zulässig
Fledermaus-Abschalt-Algorithmus: Entscheidungsmatrix — Abschaltung bei Nacht UND Wind unter 6 m/s UND Temperatur über 10 °C, April bis Oktober

Abschalt-Algorithmus für Fledermausschutz — drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein (UND-Logik)

Ertragsverlust: Ein vollständiger Standard-Algorithmus kostet typisch 1–3 % Jahresertrag. Bei knapper Wirtschaftlichkeit ist die Algorithmus-Schärfung nach 2 Jahren Monitoring oft möglich — bei nachweislich geringer Aktivität werden die Abschalt-Schwellen angepasst.

Rechtsgrundlage: das Tötungsverbot nach § 44 BNatSchG

Fledermäuse sind europarechtlich streng geschützt (Anhang IV der FFH-Richtlinie). § 44 Abs. 1 BNatSchG verbietet, geschützte Tiere zu töten oder erheblich zu stören. Eine WEA erhöht dieses Tötungsrisiko durch Kollision und Barotrauma. Die Genehmigung ist nur zulässig, wenn das signifikant erhöhte Tötungsrisiko durch Vermeidungsmaßnahmen unter die Signifikanzschwelle gedrückt wird — praktisch immer über einen Abschalt-Algorithmus. Das Gutachten liefert die fachliche Begründung, ab welchen Bedingungen abgeschaltet werden muss, damit das Verbot nicht greift.

Erfassungsmethodik: warum die Gondelhöhe zählt

Entscheidend ist die akustische Aktivität dort, wo die Rotorblätter drehen. Ein Detektor am Boden erfasst die Artengemeinschaft, sagt aber wenig über das Kollisionsrisiko in 100–150 m Höhe. Deshalb ist die Gondelmessung der Kern:

  • Erfassungszeitraum: mindestens eine vollständige Saison, üblich vom Frühjahr bis in den Spätherbst, um Wochenstuben- und Zugzeiten abzudecken.
  • Kontinuierliche Aufzeichnung: der Detektor läuft jede Nacht mit, parallel werden Windgeschwindigkeit und Temperatur aus der Anlagen-Gondel mitgeschrieben.
  • Rufanalyse: die aufgezeichneten Ultraschallrufe werden softwaregestützt und manuell den Arten oder Artengruppen zugeordnet — akustisch nah verwandte Arten wie Zwerg- und Mückenfledermaus lassen sich nicht immer trennen.
  • Aktivitätsmodell: aus der Verknüpfung von Aktivität, Wind und Temperatur wird abgeleitet, unter welchen Bedingungen kaum Aktivität herrscht — dort darf die Anlage laufen.

Methodische Referenz

Fachliche Grundlage ist der im Forschungsvorhaben RENEBAT (Brinkmann, Behr u. a.) entwickelte und in Länder-Leitfäden übernommene Ansatz, aus Gondel-Monitoring einen fledermausfreundlichen Betriebsalgorithmus abzuleiten. Die konkreten Schwellenwerte (Windgeschwindigkeit, Temperatur, Jahreszeit) variieren je Bundesland-Leitfaden. Die im Abschnitt oben genannten Werte sind verbreitete Richtwerte, nicht bundeseinheitlich fixierte Grenzen — maßgeblich ist der Leitfaden der zuständigen Behörde.

Zwei-Jahres-Monitoring und Algorithmus-Schärfung

Weil die Vorab-Erfassung nur eine Saison abdeckt, wird der zunächst konservative Algorithmus nach Inbetriebnahme meist durch ein zweijähriges Gondel-Monitoring bestätigt oder angepasst. Zeigt sich am realen Standort geringe Aktivität, können die Abschalt-Schwellen gelockert werden — das senkt den Ertragsverlust. Umgekehrt kann die Behörde bei hoher Aktivität die Auflage verschärfen. Diese Monitoring-Auflage steht als Nebenbestimmung in der Genehmigung.

Abgrenzung zu den Nachbargutachten

Das Fledermausgutachten ist ein Baustein des Artenschutzes. Für Vögel ist das avifaunistische Gutachten zuständig, die Gesamtbewertung aller Arten bündelt das Artenschutzgutachten (saP). Der Eingriff in Natur und Landschaft wird getrennt im Landschaftspflegerischen Begleitplan bilanziert.

Was kostet das Gutachten?

Richtwert 10.000 – 30.000 € für die Gondel-Erfassung über eine Saison. Faktoren:

  • Anzahl der Anlagen (Gondel-Monitoring pro Anlage oder Stichprobe)
  • Bodengebundene Zusatz-Erfassung (Wald, Bauwerks-Standorte)
  • 2-jähriges Begleitmonitoring nach Inbetriebnahme — oft Auflage, weitere 15.000–25.000 €

Wer erstellt das?

Spezialisierte Chiropterologen — meist die gleichen Büros, die auch die Avifauna machen, aber mit eigenem Fledermaus-Experten. Wichtig: kalibrierte Detektor-Technik (Avisoft, Petersson, Batlogger) und Erfahrung mit der lokalen Artengemeinschaft.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur Bodenerfassung?

Die Gondelmessung erfasst die Aktivität in Höhe der Rotorblätter — also genau dort, wo das Tötungsrisiko entsteht. Die Bodenerfassung beschreibt die Artengemeinschaft am Standort, ist aber für die Risikobewertung im Rotorbereich nur indirekt aussagekräftig. Behörden fordern in der Regel beide.

Kann der Abschaltalgorithmus aus einem ähnlichen Standort übernommen werden?

Nein. Jeder Standort hat sein eigenes Aktivitätsprofil, das nur durch ortsspezifische Messung ermittelt werden kann. Erst nach 2 Jahren Betriebs-Monitoring kann der Algorithmus eventuell gelockert werden.

Was ist mit Anti-Bat-Akustik (Ultraschall-Detereinrichtung)?

Anti-Bat-Devices sind eine alternative Technologie (akustische Vergrämung), in DE noch nicht zertifiziert. Aktuell ist der schlaue Abschaltalgorithmus die Standard-Lösung.

Wie viel Ertrag kostet die Abschaltung beim Repowering?

Beim Repowering meist 1–4 % p. a. — moderne Anlagen haben optimierte Algorithmen mit präzisen Schwellen. Bei knapper Wirtschaftlichkeit den Ertragsverlust in die LCOE-Rechnung einbeziehen.

Sind alle Fledermausarten gleich streng geschützt?

Rechtlich ja — alle heimischen Fledermausarten fallen unter Anhang IV der FFH-Richtlinie und damit unter das strenge Tötungsverbot. Fachlich unterscheiden sich die Arten aber deutlich in ihrem Kollisionsrisiko: hoch fliegende, wandernde Arten wie Großer und Kleiner Abendsegler sowie die Rauhautfledermaus tragen den größten Anteil der dokumentierten Kollisionsfunde, während bodennah jagende Arten seltener betroffen sind. Diese artspezifische Gefährdung fließt in die Bewertung ein, ändert aber nichts am grundsätzlichen rechtlichen Schutzstatus.