RepoweringHub
Gutachten · Chiropterologie · BNatSchG § 44

Fledermausgutachten für Windenergieanlagen

Das Fledermausgutachten erfasst die Aktivität kollisionsgefährdeter Fledermausarten im Rotorbereich und bewertet das Tötungsrisiko. Es ist Bestandteil jedes BImSchG-Verfahrens und führt in der Regel zur Auflage eines fledermausschonenden Abschalt-Algorithmus in den kritischen Sommernächten.

Was wird erfasst?

  1. Gondel-Monitoring: Ultraschall-Detektor in Gondelhöhe (Höhe 80–160 m), erfasst Rufe vorbeifliegender Fledermäuse über die ganze Saison
  2. Bodengebundene Erfassung: Detektor + Begehung, erfasst die Bestandsgemeinschaft am Standort
  3. Quartiersuche im Plangebiet (Höhlenbäume, Gebäude) — relevant bei Waldstandorten
  4. Ableitung des Abschalt-Algorithmus: ab welcher Windgeschwindigkeit / Temperatur / Jahreszeit die Anlage in der Nacht stehen muss

Die zentralen kollisionsgefährdeten Arten

ArtBedeutungAnmerkung
Großer AbendseglerHoch fliegendBundesweit häufigster Kollisions-Fund an WEA
Kleiner AbendseglerHoch fliegend, weite WanderungAnhang IV FFH
RauhautfledermausWandernde ArtKollisionspeak im Spätsommer/Herbst
ZwergfledermausHäufigste Art DEKollisionsrisiko v. a. nahe Quartieren
MückenfledermausKryptische SchwesterartAkustisch nicht immer von Zwergfledermaus trennbar

Standard-Abschaltalgorithmus

Aus der erfassten Aktivität wird ein schlauer Abschalt-Algorithmus abgeleitet (Brinkmann/Niermann/Behr). Die Anlage wird in den kritischen Phasen präventiv abgeschaltet:

  • Saison: typisch 1. April bis 31. Oktober
  • Tageszeit: Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
  • Wind: Abschaltung bei < 5,5–6,5 m/s in Gondelhöhe
  • Temperatur: Abschaltung bei > 10 °C
  • Niederschlag: bei Regen Wiederinbetriebnahme zulässig
Fledermaus-Abschalt-Algorithmus: Entscheidungsmatrix — Abschaltung bei Nacht UND Wind unter 6 m/s UND Temperatur über 10 °C, April bis Oktober

Abschalt-Algorithmus für Fledermausschutz — drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein (UND-Logik)

Ertragsverlust: Ein vollständiger Standard-Algorithmus kostet typisch 1–3 % Jahresertrag. Bei knapper Wirtschaftlichkeit ist die Algorithmus-Schärfung nach 2 Jahren Monitoring oft möglich — bei nachweislich geringer Aktivität werden die Abschalt-Schwellen angepasst.

Was kostet das Gutachten?

Richtwert 10.000 – 30.000 € für die Gondel-Erfassung über eine Saison. Faktoren:

  • Anzahl der Anlagen (Gondel-Monitoring pro Anlage oder Stichprobe)
  • Bodengebundene Zusatz-Erfassung (Wald, Bauwerks-Standorte)
  • 2-jähriges Begleitmonitoring nach Inbetriebnahme — oft Auflage, weitere 15.000–25.000 €

Wer erstellt das?

Spezialisierte Chiropterologen — meist die gleichen Büros, die auch die Avifauna machen, aber mit eigenem Fledermaus-Experten. Wichtig: kalibrierte Detektor-Technik (Avisoft, Petersson, Batlogger) und Erfahrung mit der lokalen Artengemeinschaft.

Fledermausgutachten anfragen

Wir vermitteln dich an ein chiropterologisch erfahrenes Fachbüro — mit Gondel-Monitoring und Algorithmus-Konzept für die Genehmigungs-Auflage.

Anfrage stellen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur Bodenerfassung?

Die Gondelmessung erfasst die Aktivität in Höhe der Rotorblätter — also genau dort, wo das Tötungsrisiko entsteht. Die Bodenerfassung beschreibt die Artengemeinschaft am Standort, ist aber für die Risikobewertung im Rotorbereich nur indirekt aussagekräftig. Behörden fordern in der Regel beide.

Kann der Abschaltalgorithmus aus einem ähnlichen Standort übernommen werden?

Nein. Jeder Standort hat sein eigenes Aktivitätsprofil, das nur durch ortsspezifische Messung ermittelt werden kann. Erst nach 2 Jahren Betriebs-Monitoring kann der Algorithmus eventuell gelockert werden.

Was ist mit Anti-Bat-Akustik (Ultraschall-Detereinrichtung)?

Anti-Bat-Devices sind eine alternative Technologie (akustische Vergrämung), in DE noch nicht zertifiziert. Aktuell ist der schlaue Abschaltalgorithmus die Standard-Lösung.

Wie viel Ertrag kostet die Abschaltung beim Repowering?

Beim Repowering meist 1–4 % p. a. — moderne Anlagen haben optimierte Algorithmen mit präzisen Schwellen. Bei knapper Wirtschaftlichkeit den Ertragsverlust in die LCOE-Rechnung einbeziehen.