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Ratgeber · Pacht & Repowering

Was passiert mit dem Pachtvertrag beim Repowering?

Kurz gesagt: Der Repowering-Anlass ist meist der wichtigste Verhandlungsmoment in der gesamten Pachtlaufzeit. Entweder enthält der Altvertrag eine Repowering-Klausel mit Verlängerung — oder es wird ein neuer Vertrag aufgesetzt. In beiden Fällen steigt die Pacht in der Regel deutlich, weil die neue Anlage ein Vielfaches erzeugt.

Drei typische Ausgangslagen

VertragslageFolge beim Repowering
Repowering-Klausel im AltvertragVertrag verlängert sich automatisch um 20–25 Jahre, Pacht passt sich nach vereinbarter Formel an
Pachtende fällt mit EEG-Ende zusammenNeuverhandlung — die stärkste Verhandlungsposition für den Grundeigentümer
Altvertrag läuft weiter, Repowering geplantNachtrag erforderlich (Anlagentyp, Anzahl, Pachtsystematik)

Pacht-Mechanik bei Repowering

Bei erlösabhängiger Pacht (4 bis 7 Prozent vom Stromerlös, der gängige Standard) steigt die Pacht annähernd proportional zur Ertragssteigerung. Eine 6-MW-Anlage statt einer 1,5-MW-Anlage bedeutet je nach Standort grob das Drei- bis Vierfache an Jahres­erlös und damit Pacht. Eine grobe Schätzung des neuen Ertrags liefert der Repowering-Ertragsrechner; Lese-Empfehlung für die Pacht-Frage selbst: Pacht-Einnahmen.

Pool-Modelle als faire Lösung im Park

Beim Repowering werden oft weniger, dafür größere Anlagen gebaut — die Anlagen-Standorte verschieben sich. Damit nicht plötzlich nur noch ein Eigentümer profitiert und andere leer ausgehen, ist ein Flächenpool die übliche Antwort: alle Flächen-Eigentümer im Park teilen sich die Gesamtpacht nach Flächenanteil, Wege/Kabel inklusive. Mehr Hintergrund unter Pacht & Flächensicherung.

Verhandlungs-Hebel für Eigentümer: Repowering-Genehmigungen sind standortgebunden — der Projektierer ist auf die bestehenden Flächen angewiesen. Das ist die beste Position, eine erlösabhängige Pacht, einen fairen Pool und eine Inflationsanpassung durchzusetzen, falls das im Altvertrag fehlt.

Häufige Fragen

Kann ich den Vertrag beim Repowering kündigen?

In der Regel nein, solange der Altvertrag noch läuft und der Betreiber die Pflichten erfüllt. Aber: ein Repowering ist ohne einvernehmliche Vertragsanpassung praktisch nicht durchführbar — das ist eure Verhandlungsmasse.

Was, wenn der Repowering-Standort sich verschiebt?

Üblich ist die Übernahme aller Eigentümer der Altstandorte in den neuen Pool — auch wenn die neue Anlage nicht mehr exakt auf ihrer Fläche steht. Ohne Pool entstehen Konflikte, die ein Repowering verzögern oder verhindern können.

Wann sollte ich rechtlich beraten lassen?

Vor Unterschrift jedes Nachtrags oder Neuvertrags. Wir leisten keine individuelle Rechtsberatung (RDG), vermitteln aber auf Wunsch erfahrene Fachanwälte/Notare über die Kontakt-Seite.