RepoweringHub
Ratgeber · Artenschutz

Tötet ein Windrad viele Vögel?

Kurz gesagt: Ja, an Windrädern verunglücken Vögel — im Mittel etwa 10–15 pro Anlage und Jahr, überwiegend häufige Arten. Gemessen an anderen Todesursachen ist das eine kleine Zahl. Das eigentliche Problem ist nicht die Masse, sondern das Risiko für einzelne seltene, kollisionsgefährdete Arten wie den Rotmilan. Genau dafür gibt es Erfassung, Abstandsregeln und Abschaltsysteme.

Die Zahlen im Verhältnis

Die bundesweite Studie PROGRESS hat Kollisionen systematisch erfasst. Hochgerechnet liegt die Größenordnung bei rund einem Dutzend Kollisionsopfern je Anlage und Jahr. Das klingt nach viel, relativiert sich aber im Vergleich mit anderen vom Menschen verursachten Vogelverlusten:

Todesursache (Deutschland, grobe Größenordnung)Vögel/Jahr
Glasscheiben / Fensterkollisionen~100–115 Mio.
Hauskatzenzweistellige Millionen
Straßenverkehr~70 Mio.
Stromleitungen~2,8 Mio.
Windenergieanlagen~100.000–200.000

Der Anteil der Windenergie an den Gesamtverlusten ist also gering. Naturschutzfachlich zählt aber nicht nur die absolute Zahl, sondern die Wirkung auf die Population einer Art.

Warum einzelne Arten trotzdem ein Problem sind

Bei häufigen Arten fällt der Verlust einzelner Tiere kaum ins Gewicht. Bei seltenen, langlebigen Arten mit niedriger Nachwuchsrate kann schon der Tod weniger Brutpaare die lokale Population gefährden. Besonders betroffen sind Greif- und Großvögel, die im Suchflug nach unten schauen und die Rotorblätter schlecht wahrnehmen:

  • Rotmilan — Deutschland trägt für ihn eine besondere Verantwortung (über die Hälfte des Weltbestands brütet hier)
  • Seeadler, Wiesenweihe, Rohrweihe
  • Mäusebussard — häufig, aber das häufigste Kollisionsopfer unter den Greifvögeln
  • Weißstorch sowie ziehende Großvögel

Wie der Artenschutz das im Verfahren regelt

Im Genehmigungsverfahren ist eine avifaunistische Erfassung (Brutvogel- und Rastvogelkartierung) Pflicht. Sie klärt, welche kollisionsgefährdeten Arten im Umfeld brüten. Seit der Novelle 2022 gibt § 45b BNatSchG dafür bundeseinheitliche Nahbereiche und Prüfbereiche je Art vor — das ersetzt die früher uneinheitlichen Länderregeln.

Reicht der Abstand zum Nest nicht aus, kommen Vermeidungsmaßnahmen zum Einsatz, bevor ein Standort abgelehnt wird.

Der Ablauf folgt in der Praxis einem festen Muster: Zunächst kartiert ein Gutachterbüro über mindestens eine Brutsaison alle relevanten Horste, Nester und Flugrouten im Umfeld der geplanten Anlagenstandorte. Aus dieser Kartierung ergibt sich, ob ein Standort im Nahbereich (dort gilt eine widerlegbare Vermutung erhöhten Tötungsrisikos) oder nur im weiter gefassten Prüfbereich liegt. Im Prüfbereich reicht häufig schon der Nachweis, dass keine regelmäßige Nutzung der Fläche als Nahrungshabitat vorliegt, um die Anlage genehmigungsfähig zu machen. Im Nahbereich ist dagegen eine vertiefte Einzelfallprüfung nötig, in der Behörde und Gutachter gemeinsam abwägen, ob Vermeidungsmaßnahmen das Risiko ausreichend senken.

Wichtig für Projektierer: Die Standardisierung durch § 45b BNatSchG hat die Verfahren nicht nur fachlich vereinheitlicht, sondern auch beschleunigt, weil Behörden nicht mehr jeden Einzelfall ohne Referenzrahmen bewerten müssen. Gerichte hatten die uneinheitliche Länderpraxis zuvor wiederholt kritisiert, weil identische Sachverhalte je nach Bundesland zu unterschiedlichen Genehmigungsentscheidungen führten.

Was ein Monitoring nach Inbetriebnahme leistet

Bei vielen Genehmigungen wird ein Post-Errichtungs-Monitoring auferlegt: Über ein bis zwei Jahre nach Inbetriebnahme wird geprüft, ob die im Gutachten prognostizierte Nutzung der Fläche durch kollisionsgefährdete Arten tatsächlich eintritt oder ob sich das Verhalten der Tiere durch die neue Anlage verändert hat. Bestätigt das Monitoring die Prognose nicht, kann die Behörde nachträglich zusätzliche Abschaltzeiten anordnen. Diese Nachsteuerung ist ein zentraler Baustein dafür, dass Prognoseunsicherheit im Gutachten nicht zulasten der Population geht, sondern im laufenden Betrieb korrigiert werden kann.

Antikollisionssysteme: Abschalten statt Verhindern

Moderne Technik erkennt anfliegende Großvögel und schaltet die Anlage kurzzeitig ab:

  • Kamerasysteme (z. B. IdentiFlight, BirdVision): erkennen Greifvögel auf mehrere hundert Meter und lösen eine bedarfsgesteuerte Abschaltung aus
  • Phänologische Abschaltung: feste Stillstandszeiten während Ernte/Mahd, wenn Greifvögel auf der Fläche jagen
  • Habitat-Lenkung: Ablenkflächen abseits der Anlage attraktiver machen

Der Ertragsverlust durch solche Abschaltungen ist meist gering (oft im niedrigen einstelligen Prozentbereich) und macht sonst nicht genehmigungsfähige Standorte möglich.

Einordnung: „Windräder schreddern Vögel" ist als pauschale Aussage falsch — die Gesamtverluste sind klein. Richtig ist: Für wenige seltene Arten ist das Kollisionsrisiko real und wird im Verfahren gezielt geprüft und gemindert. Repowering hilft hier doppelt: weniger, dafür höhere Anlagen mit langsamer drehenden Rotoren ersetzen viele kleine Altanlagen.

Häufige Fragen

Drehen sich moderne Windräder langsamer und sind dadurch sicherer?

Die Drehzahl moderner Großanlagen ist niedriger als bei alten Kleinanlagen — die Blattspitzen sind aber schneller. Entscheidend für das Risiko ist weniger die Drehzahl als die Standortwahl (Abstand zu Brutplätzen) und die Abschalttechnik.

Sterben auch Fledermäuse an Windrädern?

Ja, Fledermäuse sind sogar stärker betroffen als Vögel. Sie werden über eine eigene Fledermaus-Erfassung und windgeschwindigkeitsabhängige Abschaltungen geschützt.

Kann ein Standort wegen eines Rotmilans komplett abgelehnt werden?

Ja, wenn das Tötungsrisiko trotz Vermeidungsmaßnahmen „signifikant erhöht" bleibt. § 45b BNatSchG hat die Bewertung aber standardisiert und Zumutbarkeitsgrenzen für Abschaltungen eingeführt, sodass mehr Standorte genehmigungsfähig werden.

Wer bezahlt die Antikollisionssysteme?

Die Kosten trägt der Anlagenbetreiber, sowohl bei der Anschaffung als auch beim laufenden Betrieb der Kameratechnik. Sie werden als Teil der Genehmigungsauflage kalkuliert und fließen in die Wirtschaftlichkeitsrechnung des Projekts ein — üblicherweise deutlich geringer als der Ertragsverlust, der bei einer pauschalen Abschaltzeit ohne Erkennungstechnik entstehen würde.

Ändert sich das Kollisionsrisiko beim Repowering?

Tendenziell sinkt es pro erzeugter Kilowattstunde, weil weniger, aber größere Anlagen einen geringeren Rotor-„Fußabdruck" je Megawatt Leistung haben. Gleichzeitig wird beim Repowering die avifaunistische Erfassung ohnehin neu durchgeführt, weil sich Bestände und Nutzung der Fläche seit der Erstgenehmigung verändert haben können.

Vogelschlag an Windraeder: Vergleich Todesursachen – Glasscheiben 100-115 Mio., Katzen zweistellige Mio., Strassenverkehr 70 Mio., Stromleitungen 2,8 Mio., Windenergie 100.000-200.000. Gefaehrdete Arten: Rotmilan (ueber 50 Prozent Weltbestand in DE), Seeadler, Maeusebussard. Paragraph 45b BNatSchG: Nahbereich und Pruefbereich um Brutplaetze, bundeseinheitlich seit 2022. Antikollisionssysteme: Kameraerkennung, phaenologische Abschaltung, Habitat-Lenkung

Vogelschlag an Windrädern – Zahlen im Verhältnis, gefährdete Arten und Schutzsysteme