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Ratgeber · Genehmigungsdauer

Wie lange dauert eine Windrad-Genehmigung?

Kurz gesagt: Die gesetzliche Frist ist 3 bzw. 7 Monate — die Realität liegt deutlich höher. Vereinfachtes Verfahren 4–8 Monate, förmliches Verfahren mit UVP 18–30 Monate. Der eigentliche Engpass ist fast immer die Brutvogel-Erfassung, die mindestens eine volle Saison braucht.

Verfahrenstypen und realistische Dauer

VerfahrenGesetzl. FristRealistisch
Vereinfacht (§ 19, 1–19 WEA)3 Monate4–8 Monate
Förmlich (§ 10, ab 20 WEA / Schutzgebiet)7 Monate18–30 Monate

Welches Verfahren für dein Projekt gilt, klärt die BImSchG-Vorprüfung.

Warum dauert es so lange? Der zeitkritische Pfad

Die gesetzliche Frist läuft erst ab vollständigem Antrag. Bis der Antrag vollständig ist, müssen alle Pflicht-Gutachten vorliegen — und das dauert, weil naturschutzfachliche Erhebungen an Vegetationsperioden und Aktivitätszeiten der Tierarten gebunden sind und sich nicht durch mehr Personal oder Budget beliebig beschleunigen lassen:

  • Brutvogel-Erfassung: 6–10 Begehungen März–August = mindestens eine volle Saison, oft zwei
  • Fledermaus-Erfassung: April–Oktober
  • Schall, Schatten, LBP, Visualisierung: 2–4 Monate parallel
  • Standsicherheit + Baugrund: 1–3 Monate

Wer im Mai mit der Vogel-Erfassung beginnt, hat erste belastbare Daten frühestens im August des Folgejahres.

Wo im Verfahren die meiste Zeit tatsächlich verloren geht

Wer die Genehmigungsdauer plant, unterschätzt regelmäßig zwei Punkte: die Zeit vor Antragstellung und die Iterationsschleifen während der Prüfung. Die gesetzliche Frist beginnt erst, wenn die Behörde den Antrag als vollständig einstuft — bis dahin läuft die Uhr formal nicht, auch wenn real schon Monate vergangen sind. Kommt während der Prüfung eine Nachforderung (etwa ergänzende Fledermaus-Daten oder eine Nachbesserung der Schallprognose), pausiert die Frist erneut. In der Praxis summieren sich diese Nachforderungsschleifen bei komplexeren Projekten auf mehrere Monate zusätzlich — ein Grund, warum erfahrene Projektierer Gutachten bewusst mit Sicherheitsmarge und in enger Abstimmung mit der Behörde erstellen lassen, statt das Minimum einzureichen.

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Die BImSchG-Verfahrensschritte sind bundeseinheitlich, die tatsächliche Bearbeitungsdauer schwankt zwischen den Bundesländern spürbar — abhängig von Personalausstattung der Genehmigungsbehörden, Anzahl paralleler Verfahren und den LAI-Hinweisen, die als fachliche Auslegungshilfe von den Ländern unterschiedlich streng angewendet werden. Bundesländer mit hoher Ausbaudynamik und entsprechend aufgestockten Genehmigungsbehörden bearbeiten Anträge tendenziell zügiger als solche mit dünnerer Personaldecke bei vergleichbarer Antragszahl. Eine bundeslandspezifische Einschätzung sollte deshalb immer mit der zuständigen unteren Immissionsschutzbehörde oder einem regional erfahrenen Gutachterbüro abgeglichen werden.

Typischer Gesamtablauf (Phasen)

  1. Standort-Check: 1–3 Monate
  2. Anlagentyp + Pacht: 3–6 Monate
  3. Gutachten (Brutvogel kritisch): 6–12 Monate
  4. BImSchG-Antragsverfahren: 4–18 Monate
  5. Bau + Inbetriebnahme: 8–14 Monate

Vom Projektstart bis zur laufenden Anlage: realistisch 2–3 Jahre. Details im Repowering-Ablauf.

Beschleunigung: Das WaLG (2022) und § 2 EEG („überragendes öffentliches Interesse") haben Verfahren rechtlich gestrafft. Beim 1:1-Repowering können Bestandsdaten wiederverwendet werden, was Monate spart.

Vereinfachtes vs. förmliches Verfahren — woran es hängt

Die Weiche zwischen vereinfachtem und förmlichem Verfahren stellt vor allem die Anzahl der geplanten Anlagen sowie mögliche Schutzgebietsbetroffenheit. Bis 19 Anlagen an einem Standort greift regelmäßig das vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG ohne obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung im engeren Sinn — was die kürzere reale Dauer erklärt. Ab 20 Anlagen, bei bestimmten Vorbelastungen oder wenn ein FFH-Gebiet betroffen sein könnte, wird das förmliche Verfahren nach § 10 BImSchG mit obligatorischer UVP und öffentlicher Auslegung der Unterlagen einschließlich Einwendungsfrist Pflicht. Genau diese Auslegungs- und Einwendungsphase — typischerweise mehrere Wochen plus die notwendige Auswertung eingegangener Stellungnahmen — ist einer der Hauptgründe für die deutlich längere reale Dauer des förmlichen Verfahrens.

Was Repowering-Projekte beim Zeitplan konkret anders angehen

Bei einem 1:1-Repowering lohnt es sich, den Zeitplan rückwärts von der auslaufenden EEG-Förderung der Altanlage her aufzustellen statt vorwärts vom gewünschten Baustart: Steht das Ende der Förderdauer fest, lässt sich daraus ableiten, bis wann die neuen Anlagen genehmigt und errichtet sein müssen, um einen wirtschaftlichen Leerlauf zwischen Rückbau und Neuinbetriebnahme zu vermeiden. Diese Rückwärtsplanung macht meist deutlich früher sichtbar, wo im Ablauf Puffer fehlen, als eine reine Vorwärtsplanung ab Projektstart.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn die Behörde die Frist überschreitet?

Die Fristen sind Soll-Fristen. Bei erheblicher Überschreitung kann der Antragsteller Untätigkeitsklage erheben (§ 75 VwGO) — in der Praxis selten genutzt.

Kann ich mit dem Bau vor der Genehmigung beginnen?

Nein. Erst nach Erteilung der BImSchG-Genehmigung. Manche Bauteile (Anlagen) werden aber schon vorab bestellt wegen langer Lieferzeiten.

Wie lange ist die Genehmigung gültig?

In der Regel muss innerhalb von 3 Jahren mit dem Bau begonnen werden, sonst erlischt die Genehmigung. Bei EEG-Zuschlag gilt zusätzlich die 30-Monats-Frist bis Inbetriebnahme.

Verkürzt ein 1:1-Repowering die Genehmigungsdauer wirklich?

In vielen Fällen ja, aber nicht automatisch in jedem. Vorteilhaft ist, dass Netzanschlusspunkt, Zuwegung und ein Teil der Standortdaten bereits vorliegen und bestehende Erfahrungswerte zur lokalen Avifauna oft als Grundlage dienen können. Ändert sich jedoch der Anlagentyp deutlich — etwa durch größere Nabenhöhe oder Rotordurchmesser —, verlangt die Behörde in aller Regel aktualisierte Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz, weil sich Immissions- und Eingriffsbereiche verschieben. Der Zeitgewinn entsteht also vor allem bei Planung und Flächensicherung, weniger zwingend bei den fachlichen Prüfungen selbst.

Was kann ein Projektierer aktiv tun, um Zeit zu sparen?

Am wirkungsvollsten ist eine frühzeitige, vollständige Antragsunterlage: Wer alle Pflicht-Gutachten synchron statt nacheinander beauftragt, Gutachterbüros mit ausreichend Vorlauf bucht und offene Fragen vorab informell mit der Behörde klärt, vermeidet die kostspieligsten Verzögerungen — nämlich mehrfache Nachforderungsrunden mitten im laufenden Verfahren. Auch eine realistische Zeitplanung für die Brutvogel-Saison, die nicht beliebig komprimierbar ist, gehört zu den wenigen Stellschrauben, die tatsächlich in der Hand des Projektierers liegen — wer sie unterschätzt, verliert am Ende ein ganzes zusätzliches Erfassungsjahr.

Dauer WEA-Genehmigung BImSchG: Vereinfachtes Verfahren Paragraph 19 gesetzlich 3 Monate real 4-8 Monate, foermliches Verfahren Paragraph 10 gesetzlich 7 Monate real 18-30 Monate. Zeitkritischer Pfad: Brutvogel-Erfassung 6-10 Begehungen Maerz bis August mindestens eine volle Saison. Gesamtablauf 2-3 Jahre: Standort-Check 1-3 Monate, Anlagentyp plus Pacht 3-6 Monate, Gutachten 6-12 Monate, BImSchG-Antrag 4-18 Monate, Bau plus Inbetriebnahme 8-14 Monate. Beschleunigung durch WaLG und Paragraph 2 EEG, beim 1:1-Repowering Bestandsdaten wiederverwendbar

Dauer einer WEA-Genehmigung – Verfahrenstypen, zeitkritischer Pfad und Beschleunigung