§ 45b BNatSchG — Artenschutz-Vereinfachung für WEA
Mit dem WaLG (2022) wurde § 45b ins BNatSchG eingefügt. Er standardisiert die Tabu-Radien für 15 kollisionsgefährdete Vogelarten und führt eine vereinfachte Ausnahmeprüfung ein. Damit ist die größte Genehmigungs-Hürde — der Artenschutz — bundeseinheitlich geregelt.
Die 15 gelisteten Arten
| Art | Nahbereich | Zentraler Prüfbereich |
|---|---|---|
| Rotmilan | 1.500 m | 1.500–4.000 m |
| Schwarzmilan | 1.000 m | 1.000–3.500 m |
| Seeadler | 3.000 m | 3.000–6.000 m |
| Fischadler | 1.000 m | 1.000–4.000 m |
| Schreiadler | 4.000 m | 4.000–6.000 m |
| Wiesenweihe | 1.000 m | 1.000–4.000 m |
| Kornweihe | 1.000 m | 1.000–4.000 m |
| Sumpfohreule | 1.000 m | 1.000–4.000 m |
| Schwarzstorch | 3.000 m | 3.000–10.000 m (Ablenkkorridor) |
| Weißstorch | 1.000 m | 1.000–2.000 m |
| Baumfalke | 1.000 m | 1.000–4.000 m |
| Wanderfalke | 1.000 m | 1.000–4.000 m |
| Wespenbussard | 1.000 m | 1.000–4.000 m |
| Wachtelkönig | 500 m | 500–2.000 m |
| Uhu | 1.000 m | 1.000–3.000 m |
Drei Zonen, drei Konsequenzen
| Zone | Genehmigungs-Status | Maßnahmen |
|---|---|---|
| Nahbereich | in der Regel nicht genehmigungsfähig | Layout-Anpassung oder Standort-Verzicht |
| Zentraler Prüfbereich | Tötungsverbot greift, Genehmigung mit Schutzmaßnahmen möglich | Antikollisionssystem (ABS), Abschaltzeiten, Habitatsmaßnahmen |
| Erweiterter Prüfbereich | Einzelfall-Prüfung möglich | i. d. R. ohne Sonder-Maßnahmen |
Antikollisionssystem (ABS) als Standard-Lösung
Im zentralen Prüfbereich kann das Tötungsverbot durch ein Antikollisionssystem abgewehrt werden. Funktionsweise:
- Kamera- oder Radar-System überwacht den Luftraum um die Anlage
- Erkennt anfliegende Vögel der gelisteten Arten
- Sendet bei kritischer Annäherung Signal an Anlagensteuerung
- Anlage fährt kurzzeitig herunter (typisch 1–3 Minuten)
- Nach Abzug des Vogels Wiederinbetriebnahme
Anbieter: BioConsult SH, Bird Vision, Sound Office, IFAÖ. Kosten: 100.000–250.000 € pro Anlage, Ertragsverlust typisch 0,5–2 % p. a.
Vereinfachte Ausnahmeprüfung
§ 45b ermöglicht eine schnellere Ausnahmeprüfung als das alte Verfahren nach § 45 Abs. 7 BNatSchG:
- Standardisierte Tabu-Radien statt regionale Leitfäden
- „Überragendes öffentliches Interesse" der Windenergie (§ 2 EEG) als Argument anerkannt
- Habitatsmaßnahmen und ABS als anerkannte Vermeidungsmaßnahmen
- Schnellere Behörden-Entscheidung möglich
§ 45b BNatSchG – Drei Zonen, Tabu-Radien, Antikollisionssystem und Repowering-Vorteil
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Anfrage stellenHäufige Fragen
Was passiert mit Arten außerhalb der 15-Liste?
Für andere Arten gilt weiterhin § 44 BNatSchG mit regionalen Leitfäden. Die Genehmigungsbehörde entscheidet im Einzelfall.
Wer prüft das ABS-System?
BfN-zertifizierte Anbieter mit eigener Validierung. Behörde gibt das System für den konkreten Standort frei.
Was kostet die Habitatsaufwertung als Vermeidung?
20.000–80.000 € pro Standort, einmalig. Beispiele: Lerchenfenster anlegen, Brachflächen für Sumpfohreule schaffen, Ausweich-Habitate für Rotmilan-Reviere.