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Recht & Wirtschaft · Artenschutz · WaLG-Vereinfachung

§ 45b BNatSchG — Artenschutz-Vereinfachung für WEA

Mit dem WaLG (2022) wurde § 45b ins BNatSchG eingefügt. Er standardisiert die Tabu-Radien für 15 kollisionsgefährdete Vogelarten und führt eine vereinfachte Ausnahmeprüfung ein. Damit ist die größte Genehmigungs-Hürde — der Artenschutz — bundeseinheitlich geregelt.

Die 15 gelisteten Arten

ArtNahbereichZentraler Prüfbereich
Rotmilan1.500 m1.500–4.000 m
Schwarzmilan1.000 m1.000–3.500 m
Seeadler3.000 m3.000–6.000 m
Fischadler1.000 m1.000–4.000 m
Schreiadler4.000 m4.000–6.000 m
Wiesenweihe1.000 m1.000–4.000 m
Kornweihe1.000 m1.000–4.000 m
Sumpfohreule1.000 m1.000–4.000 m
Schwarzstorch3.000 m3.000–10.000 m (Ablenkkorridor)
Weißstorch1.000 m1.000–2.000 m
Baumfalke1.000 m1.000–4.000 m
Wanderfalke1.000 m1.000–4.000 m
Wespenbussard1.000 m1.000–4.000 m
Wachtelkönig500 m500–2.000 m
Uhu1.000 m1.000–3.000 m

Drei Zonen, drei Konsequenzen

ZoneGenehmigungs-StatusMaßnahmen
Nahbereichin der Regel nicht genehmigungsfähigLayout-Anpassung oder Standort-Verzicht
Zentraler PrüfbereichTötungsverbot greift, Genehmigung mit Schutzmaßnahmen möglichAntikollisionssystem (ABS), Abschaltzeiten, Habitatsmaßnahmen
Erweiterter PrüfbereichEinzelfall-Prüfung möglichi. d. R. ohne Sonder-Maßnahmen

Antikollisionssystem (ABS) als Standard-Lösung

Im zentralen Prüfbereich kann das Tötungsverbot durch ein Antikollisionssystem abgewehrt werden. Funktionsweise:

  • Kamera- oder Radar-System überwacht den Luftraum um die Anlage
  • Erkennt anfliegende Vögel der gelisteten Arten
  • Sendet bei kritischer Annäherung Signal an Anlagensteuerung
  • Anlage fährt kurzzeitig herunter (typisch 1–3 Minuten)
  • Nach Abzug des Vogels Wiederinbetriebnahme

Anbieter: BioConsult SH, Bird Vision, Sound Office, IFAÖ. Kosten: 100.000–250.000 € pro Anlage, Ertragsverlust typisch 0,5–2 % p. a.

Vereinfachte Ausnahmeprüfung

§ 45b ermöglicht eine schnellere Ausnahmeprüfung als das alte Verfahren nach § 45 Abs. 7 BNatSchG:

  • Standardisierte Tabu-Radien statt regionale Leitfäden
  • „Überragendes öffentliches Interesse" der Windenergie (§ 2 EEG) als Argument anerkannt
  • Habitatsmaßnahmen und ABS als anerkannte Vermeidungsmaßnahmen
  • Schnellere Behörden-Entscheidung möglich
Großer Praxis-Effekt: Vor § 45b war jedes Bundesland mit eigenem Leitfaden unterwegs — die Rechtsunsicherheit war einer der Haupt-Brems-Faktoren für Wind-Genehmigungen. Mit § 45b haben Projektentwickler bundeseinheitliche Klarheit über die zu erwartenden Auflagen.
Paragraph 45b BNatSchG Artenschutz WEA seit WaLG 2022. Drei Zonen: Nahbereich rot in der Regel nicht genehmigungsfaehig, Zentraler Pruefbereich orange Genehmigung mit Schutzmassnahmen ABS Abschaltzeiten moeglich, Erweiterter Pruefbereich gruen Einzelfallpruefung ohne Sondermassnahmen. Beispiel-Radien: Rotmilan 1.500m Nahbereich 4.000m Pruefbereich, Seeadler 3.000m und 6.000m, Schwarzstorch 3.000m und 10.000m, Wachtelkoenig 500m und 2.000m. 15 Arten gelistet. Antikollisionssystem Kamera Radar Kosten 100.000 bis 250.000 Euro Ertragsverlust 0,5 bis 2 Prozent. Repowering-Vorteil bestehende Artenschutzdaten beschleunigen Verfahren

§ 45b BNatSchG – Drei Zonen, Tabu-Radien, Antikollisionssystem und Repowering-Vorteil

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Häufige Fragen

Was passiert mit Arten außerhalb der 15-Liste?

Für andere Arten gilt weiterhin § 44 BNatSchG mit regionalen Leitfäden. Die Genehmigungsbehörde entscheidet im Einzelfall.

Wer prüft das ABS-System?

BfN-zertifizierte Anbieter mit eigener Validierung. Behörde gibt das System für den konkreten Standort frei.

Was kostet die Habitatsaufwertung als Vermeidung?

20.000–80.000 € pro Standort, einmalig. Beispiele: Lerchenfenster anlegen, Brachflächen für Sumpfohreule schaffen, Ausweich-Habitate für Rotmilan-Reviere.