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Repowering · Projektablauf · 24–36 Monate

Ablauf eines Repowering-Projekts

Vom Erstkontakt zum laufenden Park: 7 Hauptphasen, realistisch 24–36 Monate Projektlaufzeit. Der zeitkritische Pfad ist immer der Artenschutz — alles andere lässt sich parallelisieren.

Phase 1 — Standort-Check (1–3 Monate)

  • Windhöffigkeits-Datenrecherche: vorhandene Messdaten der Altanlage + Langzeit-Referenz (MERRA / ERA5)
  • Bauplanungsrechtliche Vorprüfung (§ 35 BauGB, Konzentrationszone)
  • Schall-/Schatten-Vorabprüfung mit Wunsch-Anlagentyp
  • Artenschutz-Voruntersuchung (vorhandene Daten, Schutzgebiete im Umfeld)
  • Output: Go-/No-Go-Entscheidung + grobe Wirtschaftlichkeit

Phase 2 — Anlagentyp-Wahl + Pacht-Verhandlung (3–6 Monate)

  • Anlagentyp-Auswahl je nach Windklasse, Standort-Bedingungen, Hersteller-Verfügbarkeit
  • Hersteller-Angebote einholen + technische Optimierung (Standortklasse S, Mode-Wahl)
  • Pacht-Verträge mit Eigentümern der Standort-Flächen verhandeln
  • Wegerechte für ggf. erforderliche neue Kran-Stellflächen

Phase 3 — Genehmigung beim Repowering von Windkraftanlagen (6–12 Monate)

Der größte Block — alle Pflicht-Gutachten erstellen:

  • Brutvogel-Erfassung (1–2 Saisons!) — der zeitkritische Pfad
  • Fledermausgutachten (1 Saison)
  • Schallschutzgutachten + Schattenwurfgutachten
  • LBP + UVP-Vorprüfung
  • Visualisierungen aus 6–12 Sichtpunkten
  • Standsicherheits-Vorbemessung + Baugrund-Untersuchung

Phase 4 — BImSchG-Antragsverfahren (4–18 Monate)

  • Antrag mit kompletten Unterlagen einreichen
  • Im vereinfachten Verfahren (§ 19): 3–8 Monate
  • Im förmlichen Verfahren (§ 10) mit Öffentlichkeitsbeteiligung: 12–18 Monate
  • Behördenfragen + Nachforderungen klären
  • Genehmigung mit Auflagen (Schallreduzierter Nachtmodus, Schattenwurf-Abschaltung, Fledermaus-Algorithmus)

Phase 5 — EEG-Ausschreibung (parallel)

  • Nach Erhalt der BImSchG-Genehmigung Teilnahme am nächsten BNetzA-Ausschreibungstermin
  • Gebotsstrategie: Höchstwert vs. eigenes Min-LCOE
  • Bei Zuschlag: 30-Monate-Frist bis Inbetriebnahme beginnt zu laufen

Phase 6 — Demontage + Neubau (8–14 Monate)

  • Demontage Altanlage: 1–3 Wochen pro Anlage
  • Recycling der Altanlagen-Komponenten (Stahl, Kupfer, Rotorblätter)
  • Fundament-Rückbau bis 1,5 m unter Geländeoberkante
  • Neubau Fundamente neue Anlagen
  • Anlagenlogistik + Aufbau (Großkran, ca. 1 Woche pro Anlage)
  • Netzanschluss-Anbindung neue Trafostation

Phase 7 — Inbetriebnahme + Vermarktung (2–4 Monate)

  • Probebetrieb, Hersteller-Abnahme
  • Behördliche Abnahmemessungen (Schall, Schattenwurf)
  • EEG-Marktprämie-Aktivierung beim Direktvermarkter
  • Übergabe an Asset-Management
Zeitliche Engpässe — was am häufigsten verzögert:
  1. Brutvogel-Erfassung (Saison kann nicht beschleunigt werden)
  2. Behörden-Bearbeitung im förmlichen Verfahren (Klagestand)
  3. Lieferzeit der Anlagen (aktuell 12–18 Monate ab Bestellung)
  4. Pacht-Verhandlungen bei vielen Grundstücks-Eigentümern
Repowering-Zeitachse: 7 Phasen von Standort-Check (1–3 Monate) über Genehmigungsplanung (zeitkritisch: Artenschutz) und BImSchG-Antrag bis Inbetriebnahme — Gesamtdauer 24–36 Monate

Repowering-Projektablauf — 7 Phasen über 24–36 Monate, kritischer Pfad: Artenschutz-Erfassung

Vereinfacht beim 1:1-Repowering?

Das WaLG (2022) hat für 1:1-Repowering Vereinfachungen geschaffen:

  • Bestandsdaten aus dem alten Park (Schall-Messungen, Artenschutz-Daten) können teilweise verwendet werden
  • Eingriffsbilanz im LBP wird durch Rückbau Altanlage gemildert
  • Bei gleicher Anzahl WEA oft Verfahrenstyp gleich oder niedriger
  • Schnellere Behörden-Bearbeitung möglich (aber nicht garantiert)

Der kritische Pfad: warum der Artenschutz den Takt vorgibt

Anders als bei Genehmigung, Ausschreibung oder Bestellung lässt sich die faunistische Erfassung nicht durch Geld oder Personal beschleunigen. Brutvögel werden über eine gesamte Brutsaison (März bis August) kartiert, kollisionsgefährdete Arten wie Rotmilan oder Seeadler teils über zwei Saisons. Die fachlichen Anforderungen orientieren sich am Helgoländer Papier der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und seit 2022 an den bundeseinheitlichen Signifikanzabständen des § 45b BNatSchG. Wer die Erfassung erst nach Abschluss der Standort- und Pachtphase startet, verliert schnell ein ganzes Jahr. In der Praxis lohnt es sich, die Brutvogel- und Fledermauserfassung vorzuziehen und parallel zu Phase 2 zu beauftragen, sobald der Standort grundsätzlich gesichert ist. Die einzelnen Fachbeiträge — Avifauna, Fledermäuse, Schall, Schattenwurf — sind in der Gutachten-Übersicht beschrieben. Wer diese Reihenfolge konsequent einhält, gewinnt am Gesamtprojekt oft mehrere Monate — ein Vorteil, der sich direkt in der Wirtschaftlichkeitsrechnung als früherer Beginn der Marktprämien-Zahlung niederschlägt.

Kostenblöcke im Projektverlauf

Die Ausgaben verteilen sich ungleich über die Phasen. In den frühen Phasen dominieren Planungs- und Gutachterhonorare, in den späten der Anlagenkauf und der Netzanschluss.

PhaseWesentliche KostenblöckeGrößenordnung
1–2 Standort & AnlagenwahlWindgutachten, Vorprüfungen, Rechtsberatung20.000–60.000 €
3 GutachtenpaketArtenschutz, Schall, Schatten, LBP, UVP-Vorprüfung80.000–250.000 € / Park
6 Demontage & BauAnlagenkauf, Fundamente, Rückbau, Kran, Zuwegungca. 1.000–1.300 €/kW (Richtwert)
6–7 NetzTrafostation, Kabel, Netzverknüpfungspunktprojektabhängig

CAPEX-Richtwert nach Branchen- und Fraunhofer-IEE-Angaben; standort- und marktabhängig. Eine belastbare Rechnung erstellt das beauftragte Ingenieurbüro — eine erste Näherung liefert der Repowering-Ertragsrechner.

Was sich parallelisieren lässt — und was nicht

Der größte Zeithebel liegt nicht im Beschleunigen einzelner Schritte, sondern im geschickten Überlappen. Anlagenbestellung (Optionsvertrag), Gutachtenbeauftragung und BImSchG-Antrag lassen sich weitgehend parallel führen. Nicht verhandelbar bleibt die Reihenfolge Genehmigung → Ausschreibungsgebot → Zuschlag: Ohne bestandskräftige BImSchG-Genehmigung ist ein Gebot bei der Bundesnetzagentur unzulässig. Ebenfalls fest ist die 30-Monats-Frist zwischen Zuschlag und Inbetriebnahme aus dem EEG. Die Verfahrensart — vereinfacht nach § 19 oder förmlich nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung — bestimmt maßgeblich die Dauer und wird auf der Seite BImSchG-Verfahren erläutert.

Repowering-Projektplanung für deinen Park?

Wir vermitteln dich an ein Planungsbüro mit Repowering-Erfahrung — von der ersten Standort-Studie über die Gutachten-Beauftragung bis zur Bauüberwachung.

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Häufige Fragen

Können wir während des Verfahrens schon weiterbetreiben?

Ja — die Altanlage läuft bis zur Demontage weiter und nutzt den EEG-/Markt-Erlös. Die Demontage erfolgt erst kurz vor dem Neubau, üblicherweise alle Anlagen gleichzeitig.

Was passiert mit der Trafostation?

Die alte Trafostation passt selten für die viel größere Neuanlage. In den meisten Repowering-Projekten wird die Trafostation komplett ersetzt. Bei guter Netzkonfiguration bleibt der Kabelweg zum Netzeinspeisepunkt erhalten.

Wie lang sind die Förder-Zusagen für die alte Anlage gültig?

EEG-Förderung 20 Jahre, gerechnet ab Inbetriebnahme. Beispiel: Anlage 2001 in Betrieb, EEG endet 31.12.2021. Danach: Weiterbetrieb oder Repowering.

Können wir den Repowering-Zuschlag vor BImSchG-Genehmigung bekommen?

Nein — die BImSchG-Genehmigung muss vor dem Gebot vorliegen, sonst Ausschluss vom Ausschreibungstermin. Plane daher 2–3 Monate Puffer zwischen Genehmigung und Gebotsabgabe.

Wie früh sollte die Anlagenbestellung erfolgen?

Angesichts von Lieferzeiten von 12–18 Monaten ab Bestellung empfiehlt sich ein Optionsvertrag mit dem Hersteller bereits während der Genehmigungsphase — der Vertrag sichert Lieferzeitpunkt und Preis, ohne dass die endgültige Bestellung schon vor Erteilung der Genehmigung bindend wird. Wer erst nach Erhalt der Genehmigung mit der Herstellersuche beginnt, verlängert die Gesamtprojektlaufzeit spürbar.