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Recht & Wirtschaft · BNetzA-Ausschreibung · EEG 2024

EEG-Ausschreibungen für Wind an Land

Seit 2017 müssen alle Wind-Anlagen > 750 kW über die BNetzA-Ausschreibung Förderung erhalten. Vier Termine pro Jahr, Pay-as-Bid-Auktion, Höchstwert 7,35 ct/kWh. Wer den Mechanismus versteht, optimiert die Gebotsstrategie.

Termine 2026

GebotsterminVolumenHöchstwert
1. Februar 20264.094 MW7,35 ct/kWh
1. Mai 20263.250 MW7,35 ct/kWh
1. August 20263.962 MW7,35 ct/kWh
1. November 20263.094 MW7,35 ct/kWh
Jahres-Volumen 202614.400 MW

BNetzA passt Volumina jährlich an. Ausbauziel: 115 GW Onshore bis 2030.

Ablauf einer Ausschreibung

  1. Präqualifikation: BImSchG-Genehmigung muss vor Termin vorliegen
  2. Gebotsabgabe: elektronisch über BNetzA-Plattform, anonym
  3. Pay-as-Bid: jeder erfolgreiche Bieter erhält seinen eigenen Gebotswert (nicht den Markträumungspreis)
  4. Zuschlagserteilung: ca. 2 Wochen nach Termin
  5. 30-Monate-Frist: Inbetriebnahme bis dahin, sonst Strafzahlung

Gebotsstrategie

Zentrale Entscheidung: möglichst nahe an den Höchstwert (maximale Rendite, aber Risiko der Ablehnung bei knappem Wettbewerb) oder darunter (sichere Zuschlag, aber niedrigere Marge).

StrategieVorteilRisiko
Höchstwert-Strategiemaximale RenditeAblehnung wenn Wettbewerb stärker
Sicherheits-Strategie (5–10 % unter Höchst)fast sicherer Zuschlaggeringere Marge
Min-LCOE-StrategieMarge maximiertAblehnung bei Wettbewerb > LCOE

Präqualifikation im Detail

Die BImSchG-Genehmigung ist die harte Eintrittskarte für jede Ausschreibungsrunde — ohne sie wird kein Gebot zugelassen. Das bedeutet in der Praxis: Wer zum Februar-Termin bieten will, muss die Genehmigung realistisch bereits im Vorjahr beantragt haben, denn ein vollständiges BImSchG-Verfahren dauert je nach Bundesland und Komplexität 7 bis 18 Monate. Neben der Genehmigung selbst verlangt die BNetzA eine Reihe formaler Nachweise: Standortkoordinaten, Anlagentyp inkl. technischer Daten, Netzanschlusszusage des Verteilnetzbetreibers und eine Sicherheitsleistung von aktuell 30.000 €/MW, die bei Nichtrealisierung ganz oder teilweise verfällt. Fehlt auch nur ein Dokument beim Gebotstermin, wird das Gebot formal ausgeschlossen — eine Nachreichung ist nicht vorgesehen. Projektierer, die zum ersten Mal an einer Ausschreibung teilnehmen, unterschätzen häufig den Vorlauf für die Netzanschlusszusage, die oft der zeitkritische Pfad im gesamten Verfahren ist.

Bürgerenergie-Ausnahmen bei der Präqualifikation

Für Bürgerenergiegesellschaften galt lange eine erleichterte Teilnahmebedingung: Sie konnten ohne vollständige BImSchG-Genehmigung bieten, mussten diese aber innerhalb von 24 Monaten nach Zuschlag nachreichen. Diese Erleichterung stand zuletzt unter beihilferechtlichem Vorbehalt der EU-Kommission, weil sie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber klassischen Projektierern darstellt. Stand 2026 wird die Regelung in der bisherigen Form nicht mehr angewendet — wer als Bürgerenergiegesellschaft bieten will, sollte sich vorab bei der BNetzA nach dem aktuellen Stand der Präqualifikationsbedingungen erkundigen, da sich die Rechtslage kurzfristig ändern kann.

Repowering in der Ausschreibung

Repowering-Vorhaben nehmen an denselben Ausschreibungsrunden teil wie Neuanlagen — es gibt kein separates Kontingent. Der praktische Vorteil liegt in der Genehmigungsgeschwindigkeit: Wenn die Standortdaten (Windmessung, Schallgutachten, Artenschutz-Vorprüfung) aus dem Bestand weiterverwendet werden können, lässt sich die BImSchG-Genehmigung oft schneller erreichen als bei einem Greenfield-Projekt auf unerschlossener Fläche. Das verschafft Repowering-Projekten tendenziell mehr Puffer bis zum gewünschten Gebotstermin und senkt das Risiko, einen Termin wegen fehlender Genehmigung zu verpassen. Wirtschaftlich bleibt der Gebotswert-Mechanismus identisch — Repowering-Anlagen konkurrieren im selben Pay-as-Bid-Verfahren um denselben Höchstwert.

Verhältnis zu anderen Vergütungsmodellen

Wer aus der Ausschreibung keinen Zuschlag erhält oder bewusst nicht teilnimmt, kann sein Projekt über einen PPA-Stromliefervertrag refinanzieren. Das ist insbesondere für Anlagen relevant, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen (siehe Repowering-Bereich), oder für Projektierer, die das Auktionsrisiko umgehen und stattdessen ein bilaterales Preisrisiko mit einem Industrieabnehmer eingehen wollen. Die Wahl zwischen Ausschreibung und PPA ist im Kern eine Frage der Risikoallokation: Die Ausschreibung bietet einen über 20 Jahre indexierten, staatlich abgesicherten Erlösmechanismus (Marktprämie), während der PPA das Preisrisiko vertraglich auf den Abnehmer und den Projektierer verteilt, dafür aber unabhängig vom BNetzA-Zeitplan abgeschlossen werden kann.

Zuschlagsstatistik der letzten Termine

TerminVolumenZuschlägeMedian-Zuschlag
Feb 20254.094 MW3.987 MW7,33 ct/kWh
Mai 20253.250 MW3.250 MW7,34 ct/kWh
Aug 20253.962 MW3.962 MW7,33 ct/kWh
Nov 20253.094 MW3.094 MW7,32 ct/kWh

Stand 2025/2026: Gebote praktisch durchgängig am Höchstwert. Wettbewerb hat sich abgeflacht — Volumen wird voll bezuschlagt.

Warum Pay-as-Bid und nicht Einheitspreis?

Deutschland setzt bei Windenergie an Land bewusst auf ein Pay-as-Bid-Verfahren statt eines einheitlichen Markträumungspreises für alle Zuschläge. Der Gedanke dahinter: Bei einem Einheitspreis-Verfahren würde jeder Bieter den höchsten noch bezuschlagten Wert erhalten, was bei knappem Wettbewerb zu überhöhten Zahlungen an Bieter führen könnte, die eigentlich zu einem niedrigeren Wert kalkuliert hätten. Beim Pay-as-Bid-Modell erhält jeder erfolgreiche Bieter genau seinen eigenen Gebotswert — das drückt tendenziell die durchschnittliche Förderhöhe, verlangt von Projektierern aber eine genauere eigene Kalkulation, weil ein zu niedriges Gebot direkt die eigene Marge schmälert, ohne vom Wettbewerbsniveau zu profitieren.

Strafzahlungen bei Verzug

  • Nicht-Inbetriebnahme nach 30 Monaten: 10 €/kW + Zuschlags-Verfall
  • Verspätung bis 30 Monate: Strafzahlung ab dem 24. Monat 5 €/kW/Monat
  • 6-Monats-Verlängerung möglich bei unverschuldeten Lieferengpässen
Trend 2026: Aktuelle Zuschlagslage zeigt entspanntes Verhältnis Volumen/Nachfrage — Höchstwert wird voll abgerufen. Plant 6 Monate Puffer für BImSchG-Verfahren vor Wunsch-Termin.
EEG-Ausschreibungen Wind an Land 2026: 5-Schritt-Prozess BImSchG → Gebotsabgabe → Pay-as-Bid → Zuschlag → Inbetriebnahme. 4 Termine: Feb 4.094, Mai 3.250, Aug 3.962, Nov 3.094 MW, gesamt 14.400 MW, Höchstwert 7,35 ct/kWh. Gebotsstrategien: Höchstwert, Sicherheit −5–10%, Min-LCOE. Strafzahlungen: 5 €/kW ab 24 Monate, 10 €/kW + Verfall ab 30 Monate

EEG-Ausschreibungen Wind — Prozess, Termine 2026 und Gebotsstrategien

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Häufige Fragen

Was passiert bei Gebot über Höchstwert?

Ungültig — Ausschluss vom Termin. Teilnahme nächster Termin möglich.

Kann ich Gebote für mehrere Anlagen abgeben?

Ja, jede Anlage separat oder gebündelt als Park. Bei Park gleicher Gebotswert für alle.

Sind Bürgerwind-Gesellschaften privilegiert?

Historisch ja, aktuell wegen EU-Beihilferecht in Überarbeitung. Stand 2026: keine Sonder-Bedingungen, aber vereinfachte Präqualifikation in Diskussion.

Was passiert, wenn der Netzanschluss verzögert ist?

Die 30-Monats-Frist zur Inbetriebnahme läuft ab Zuschlag unabhängig vom Netzanschluss-Stand. Verzögerungen beim Verteilnetzbetreiber gehören zum unternehmerischen Risiko des Bieters, es sei denn, es liegt eine förmlich anerkannte unverschuldete Lieferengpass-Situation vor.

Kann ein Zuschlag verkauft oder übertragen werden?

Ja, unter engen Voraussetzungen: Der Zuschlag ist an das konkrete Vorhaben gebunden, eine Übertragung auf einen anderen Anlagenbetreiber am selben Standort ist möglich, muss aber der BNetzA angezeigt werden. Ein Weiterverkauf des Zuschlags losgelöst vom Projekt ist nicht vorgesehen.