EEG-Ausschreibungen für Wind an Land
Seit 2017 müssen alle Wind-Anlagen > 750 kW über die BNetzA-Ausschreibung Förderung erhalten. Vier Termine pro Jahr, Pay-as-Bid-Auktion, Höchstwert 7,35 ct/kWh. Wer den Mechanismus versteht, optimiert die Gebotsstrategie.
Termine 2026
| Gebotstermin | Volumen | Höchstwert |
|---|---|---|
| 1. Februar 2026 | 4.094 MW | 7,35 ct/kWh |
| 1. Mai 2026 | 3.250 MW | 7,35 ct/kWh |
| 1. August 2026 | 3.962 MW | 7,35 ct/kWh |
| 1. November 2026 | 3.094 MW | 7,35 ct/kWh |
| Jahres-Volumen 2026 | 14.400 MW | — |
BNetzA passt Volumina jährlich an. Ausbauziel: 115 GW Onshore bis 2030.
Ablauf einer Ausschreibung
- Präqualifikation: BImSchG-Genehmigung muss vor Termin vorliegen
- Gebotsabgabe: elektronisch über BNetzA-Plattform, anonym
- Pay-as-Bid: jeder erfolgreiche Bieter erhält seinen eigenen Gebotswert (nicht den Markträumungspreis)
- Zuschlagserteilung: ca. 2 Wochen nach Termin
- 30-Monate-Frist: Inbetriebnahme bis dahin, sonst Strafzahlung
Gebotsstrategie
Zentrale Entscheidung: möglichst nahe an den Höchstwert (maximale Rendite, aber Risiko der Ablehnung bei knappem Wettbewerb) oder darunter (sichere Zuschlag, aber niedrigere Marge).
| Strategie | Vorteil | Risiko |
|---|---|---|
| Höchstwert-Strategie | maximale Rendite | Ablehnung wenn Wettbewerb stärker |
| Sicherheits-Strategie (5–10 % unter Höchst) | fast sicherer Zuschlag | geringere Marge |
| Min-LCOE-Strategie | Marge maximiert | Ablehnung bei Wettbewerb > LCOE |
Präqualifikation im Detail
Die BImSchG-Genehmigung ist die harte Eintrittskarte für jede Ausschreibungsrunde — ohne sie wird kein Gebot zugelassen. Das bedeutet in der Praxis: Wer zum Februar-Termin bieten will, muss die Genehmigung realistisch bereits im Vorjahr beantragt haben, denn ein vollständiges BImSchG-Verfahren dauert je nach Bundesland und Komplexität 7 bis 18 Monate. Neben der Genehmigung selbst verlangt die BNetzA eine Reihe formaler Nachweise: Standortkoordinaten, Anlagentyp inkl. technischer Daten, Netzanschlusszusage des Verteilnetzbetreibers und eine Sicherheitsleistung von aktuell 30.000 €/MW, die bei Nichtrealisierung ganz oder teilweise verfällt. Fehlt auch nur ein Dokument beim Gebotstermin, wird das Gebot formal ausgeschlossen — eine Nachreichung ist nicht vorgesehen. Projektierer, die zum ersten Mal an einer Ausschreibung teilnehmen, unterschätzen häufig den Vorlauf für die Netzanschlusszusage, die oft der zeitkritische Pfad im gesamten Verfahren ist.
Bürgerenergie-Ausnahmen bei der Präqualifikation
Für Bürgerenergiegesellschaften galt lange eine erleichterte Teilnahmebedingung: Sie konnten ohne vollständige BImSchG-Genehmigung bieten, mussten diese aber innerhalb von 24 Monaten nach Zuschlag nachreichen. Diese Erleichterung stand zuletzt unter beihilferechtlichem Vorbehalt der EU-Kommission, weil sie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber klassischen Projektierern darstellt. Stand 2026 wird die Regelung in der bisherigen Form nicht mehr angewendet — wer als Bürgerenergiegesellschaft bieten will, sollte sich vorab bei der BNetzA nach dem aktuellen Stand der Präqualifikationsbedingungen erkundigen, da sich die Rechtslage kurzfristig ändern kann.
Repowering in der Ausschreibung
Repowering-Vorhaben nehmen an denselben Ausschreibungsrunden teil wie Neuanlagen — es gibt kein separates Kontingent. Der praktische Vorteil liegt in der Genehmigungsgeschwindigkeit: Wenn die Standortdaten (Windmessung, Schallgutachten, Artenschutz-Vorprüfung) aus dem Bestand weiterverwendet werden können, lässt sich die BImSchG-Genehmigung oft schneller erreichen als bei einem Greenfield-Projekt auf unerschlossener Fläche. Das verschafft Repowering-Projekten tendenziell mehr Puffer bis zum gewünschten Gebotstermin und senkt das Risiko, einen Termin wegen fehlender Genehmigung zu verpassen. Wirtschaftlich bleibt der Gebotswert-Mechanismus identisch — Repowering-Anlagen konkurrieren im selben Pay-as-Bid-Verfahren um denselben Höchstwert.
Verhältnis zu anderen Vergütungsmodellen
Wer aus der Ausschreibung keinen Zuschlag erhält oder bewusst nicht teilnimmt, kann sein Projekt über einen PPA-Stromliefervertrag refinanzieren. Das ist insbesondere für Anlagen relevant, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen (siehe Repowering-Bereich), oder für Projektierer, die das Auktionsrisiko umgehen und stattdessen ein bilaterales Preisrisiko mit einem Industrieabnehmer eingehen wollen. Die Wahl zwischen Ausschreibung und PPA ist im Kern eine Frage der Risikoallokation: Die Ausschreibung bietet einen über 20 Jahre indexierten, staatlich abgesicherten Erlösmechanismus (Marktprämie), während der PPA das Preisrisiko vertraglich auf den Abnehmer und den Projektierer verteilt, dafür aber unabhängig vom BNetzA-Zeitplan abgeschlossen werden kann.
Zuschlagsstatistik der letzten Termine
| Termin | Volumen | Zuschläge | Median-Zuschlag |
|---|---|---|---|
| Feb 2025 | 4.094 MW | 3.987 MW | 7,33 ct/kWh |
| Mai 2025 | 3.250 MW | 3.250 MW | 7,34 ct/kWh |
| Aug 2025 | 3.962 MW | 3.962 MW | 7,33 ct/kWh |
| Nov 2025 | 3.094 MW | 3.094 MW | 7,32 ct/kWh |
Stand 2025/2026: Gebote praktisch durchgängig am Höchstwert. Wettbewerb hat sich abgeflacht — Volumen wird voll bezuschlagt.
Warum Pay-as-Bid und nicht Einheitspreis?
Deutschland setzt bei Windenergie an Land bewusst auf ein Pay-as-Bid-Verfahren statt eines einheitlichen Markträumungspreises für alle Zuschläge. Der Gedanke dahinter: Bei einem Einheitspreis-Verfahren würde jeder Bieter den höchsten noch bezuschlagten Wert erhalten, was bei knappem Wettbewerb zu überhöhten Zahlungen an Bieter führen könnte, die eigentlich zu einem niedrigeren Wert kalkuliert hätten. Beim Pay-as-Bid-Modell erhält jeder erfolgreiche Bieter genau seinen eigenen Gebotswert — das drückt tendenziell die durchschnittliche Förderhöhe, verlangt von Projektierern aber eine genauere eigene Kalkulation, weil ein zu niedriges Gebot direkt die eigene Marge schmälert, ohne vom Wettbewerbsniveau zu profitieren.
Strafzahlungen bei Verzug
- Nicht-Inbetriebnahme nach 30 Monaten: 10 €/kW + Zuschlags-Verfall
- Verspätung bis 30 Monate: Strafzahlung ab dem 24. Monat 5 €/kW/Monat
- 6-Monats-Verlängerung möglich bei unverschuldeten Lieferengpässen
EEG-Ausschreibungen Wind — Prozess, Termine 2026 und Gebotsstrategien
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Anfrage stellenHäufige Fragen
Was passiert bei Gebot über Höchstwert?
Ungültig — Ausschluss vom Termin. Teilnahme nächster Termin möglich.
Kann ich Gebote für mehrere Anlagen abgeben?
Ja, jede Anlage separat oder gebündelt als Park. Bei Park gleicher Gebotswert für alle.
Sind Bürgerwind-Gesellschaften privilegiert?
Historisch ja, aktuell wegen EU-Beihilferecht in Überarbeitung. Stand 2026: keine Sonder-Bedingungen, aber vereinfachte Präqualifikation in Diskussion.
Was passiert, wenn der Netzanschluss verzögert ist?
Die 30-Monats-Frist zur Inbetriebnahme läuft ab Zuschlag unabhängig vom Netzanschluss-Stand. Verzögerungen beim Verteilnetzbetreiber gehören zum unternehmerischen Risiko des Bieters, es sei denn, es liegt eine förmlich anerkannte unverschuldete Lieferengpass-Situation vor.
Kann ein Zuschlag verkauft oder übertragen werden?
Ja, unter engen Voraussetzungen: Der Zuschlag ist an das konkrete Vorhaben gebunden, eine Übertragung auf einen anderen Anlagenbetreiber am selben Standort ist möglich, muss aber der BNetzA angezeigt werden. Ein Weiterverkauf des Zuschlags losgelöst vom Projekt ist nicht vorgesehen.