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Recht & Wirtschaft · WaLG · Flächenausweisung

Wind-an-Land-Gesetz (WaLG)

Das WaLG (Februar 2023 in Kraft) verpflichtet die Bundesländer, bis 2032 2,2 % ihrer Landesfläche für Wind auszuweisen. Wer das Ziel verfehlt, verliert die Steuerungsmöglichkeit durch Konzentrationszonen — WEA dürfen dann auch außerhalb der festgesetzten Flächen errichtet werden. Das schafft starken Druck zur Flächen-Bereitstellung.

Flächenziele pro Bundesland

BundeslandZiel 2027Ziel 2032
Niedersachsen1,4 %2,2 %
Brandenburg1,8 %2,2 %
Schleswig-Holstein1,3 %2,0 %
Mecklenburg-Vorpommern1,4 %2,1 %
NRW1,1 %1,8 %
Hessen1,8 %2,2 %
Bayern1,1 %1,8 %
Baden-Württemberg1,1 %1,8 %
Rheinland-Pfalz1,4 %2,2 %
Saarland1,1 %1,8 %
Sachsen1,3 %2,0 %
Sachsen-Anhalt1,8 %2,2 %
Thüringen1,8 %2,2 %
Stadtstaaten (BE, HB, HH)0,25–0,5 %0,5 %

Aktueller Erfüllungsstand (Stand 2026)

BundeslandAktuell ausgewiesenStatus
Brandenburg2,2 %Ziel 2032 erreicht
Schleswig-Holstein1,9 %im Plan
Mecklenburg-Vorpommern2,1 %Ziel 2032 erreicht
Hessen1,9 %im Plan
Niedersachsen1,3 %knapp im Plan
NRW0,9 %im Verzug
Sachsen-Anhalt1,5 %knapp im Plan
Sachsen, Thüringen, RP0,8–1,2 %im Verzug
BW, BY, SL0,3–0,7 %stark im Verzug

Werte sind Schätzungen — exakte Stände aus Landesregierungsberichten und BfN-Flächenmonitor.

Sanktion bei Verfehlung

Wenn ein Bundesland sein Flächenziel nicht erreicht:

  • Ausschlusswirkung von Konzentrationszonen entfällt: WEA dürfen auch außerhalb der ausgewiesenen Zonen errichtet werden, soweit sonst genehmigungsfähig
  • Pauschale Mindestabstands-Regeln werden ausgesetzt: z. B. bayerische 10H-Regel kann auch in Bayern hinfällig werden, wenn das Flächenziel nicht greift
  • Damit hat WaLG einen starken Beschleunigungs-Effekt für Projektplaner — auch in restriktiven Bundesländern

WaLG-Vereinfachungen für Repowering

  • 1:1-Repowering: vereinfachtes Verfahren, kleinere Verfahrenstiefe
  • Bestandsdaten der Altanlage können wiederverwendet werden
  • Eingriffsbilanz im LBP wird durch Rückbau gemildert
  • Genehmigungs-Risiko Repowering deutlich geringer als Greenfield
Strategische Folge: Repowering ist 2026–2032 die mit Abstand sicherste Wind-Investition. Greenfield-Projekte profitieren regional von der WaLG-Beschleunigung — vor allem in den Bundesländern, die ihr Ziel verfehlen.
Wind-an-Land-Gesetz (WaLG): 2,2 % Flächenziel bis 2032. Erfüllungsstand: BB 2,2 % (erreicht), MV 2,1 %, SH 1,9 %, HE 1,9 %, NI 1,3 %, NRW 0,9 %, BW 0,5 %, BY 0,3 % (stark im Verzug). Sanktion: Ausschlusswirkung entfällt, WEA außerhalb Konzentrationszonen zulässig, 10H kann hinfällig werden

WaLG — Flächenziele, Erfüllungsstand pro Bundesland und Sanktionsmechanismus

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Häufige Fragen

Werden bestehende WEA-Flächen mitgerechnet?

Ja — vorhandene Konzentrationszonen + Vorranggebiete + Eignungsgebiete zählen zur 2,2-Prozent-Quote, sofern dort tatsächlich Wind-Vorhaben zulässig sind.

Was passiert bei zwischenzeitlicher Verfehlung?

WaLG sieht Zwischenziele (2027) vor. Bei Nicht-Erreichen ab Stichtag tritt die Ausschlusswirkung-Aussetzung in Kraft, automatisch.

Sind Stadtstaaten betroffen?

Ja, mit reduzierten Zielen (0,5 %). In Praxis kaum relevant, weil Stadtstaaten kaum WEA-Standorte haben.