Windenergie-Projekte stehen auf vier rechtlichen Säulen: EEG (Vergütung), BNatSchG (Naturschutz), Wind-an-Land-Gesetz (Flächenbereitstellung) und BImSchG (Genehmigung). Hier geht es um die ersten drei — die vierte findest du im Genehmigungs-Bereich.
§ 2 EEG — „überragendes öffentliches Interesse" der Windenergie, Ausschreibungs-Mechanismus, anzulegender Wert.
Bundesnetzagentur-Ausschreibungen für Windenergie an Land — Termine, Höchstwerte, Gebotsstrategie.
Wie die EEG-Marktprämie berechnet wird: anzulegender Wert minus Monatsmarktwert.
Power Purchase Agreement: bilaterale Direkt-Verträge, häufig zur Re-Finanzierung nach EEG-Ende.
2 % der Bundesfläche für Wind — Flächenziele je Bundesland, Strafkonsequenz: Privilegierung im Außenbereich.
Standardisierte Tabu-Bereiche für 15 kollisionsgefährdete Arten, vereinfachte Ausnahme-Prüfung.
Im Außenbereich privilegiert, sofern in einer Konzentrationszone oder unter Geltung des WaLG.
Vorrang-, Eignungs- und Konzentrationszonen — wie die Regionalplanung Standorte vorbereitet oder ausschließt.
Beteiligungs-Modelle und Landesgesetze (z. B. Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, ab 2025 NRW).
Mit Flächeneigentümern, Wegerechte, Kabel-Trassen, Spannungs-Servitut.
KfW-Programme, Projektfinanzierung, Equity-Strukturen, Bürger-Anleihen.
Pflicht-Sicherheitsleistung für den späteren Anlagen-Rückbau — wie hoch, wann gebildet.
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