Bundesland · Bürgerwind-Pionier · WaLG-Ziel erreicht
Windenergie Mecklenburg-Vorpommern
MV ist Bürgerwind-Pionier: seit 2016 müssen Projektentwickler 20 % Beteiligungs-Angebote an Anwohner und Standort-Gemeinden machen. Das WaLG-Flächenziel ist bereits erreicht. Repowering mit Bürgerwind-Komponente hat hier den höchsten Akzeptanz-Score.
Marktdaten
| WEA-Bestand | ca. 1.900 Anlagen |
| Installierte Leistung | 3,9 GW |
| Repowering-Kandidaten 2026–2030 | ca. 400 |
| Bürgerwind-Quote | > 50 % aller Projekte |
Genehmigung & Recht
- Mindestabstand: keine pauschale Landesregel, TA-Lärm entscheidet
- Behörde: Landkreis als Genehmigungsbehörde, LUNG als Fachbehörde
- WaLG-Ziel: 2,1 % bis 2032; aktueller Stand: erreicht
- Bürgerwind-Pflicht: 20 % Beteiligungs-Angebot an Anwohner (5 km) + Standortgemeinde
- Artenschutz: Schwarzstorch, Seeadler (Boddenküste), Schreiadler im Osten
Bürgerwind-Mechanik
Die Bürgerwind-Pflicht: ein Projektentwickler muss Anteile zu definierten Konditionen anbieten, die Quote zählt — nicht die Zeichnungsquote. Praxis: Genossenschaft oder GmbH & Co. KG als Beteiligungs-Vehikel, Mindest-Einlage 500 €/Bürger, garantierte Rendite 4–6 % p. a.
Regional aktive Ingenieurbüros
- WIND-Projekt GmbH (Börgerende) — Projektentwicklung + Bürgerwind
- ENERTRAG (Dauerthal, BB-nahe) — Wind + Wasserstoff
- NORD/LB Greifswald — Finanzierung
- LUNG (Güstrow) — Naturschutz-Fachbehörde
Repowering mit Bürgerwind in MV?
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Anfrage stellenBesonderheiten MV
- Frühe Bürgerwind-Tradition: viele bestehende Genossenschaften haben Erfahrung
- Boddenküste-Restriktionen: hoher Naturschutz-Druck (Vogelschutz)
- WaLG-Ziel erreicht: Konzentrationszonen wirken, Ausschluss außerhalb gilt
- Niedriger Wettbewerb: weniger Großentwickler als in NDS/SH