RepoweringHub
Bundesland · Bürgerwind-Pionier · WaLG-Ziel erreicht

Windenergie Mecklenburg-Vorpommern

MV ist Bürgerwind-Pionier: seit 2016 müssen Projektentwickler 20 % Beteiligungs-Angebote an Anwohner und Standort-Gemeinden machen. Das WaLG-Flächenziel ist bereits erreicht. Repowering mit Bürgerwind-Komponente hat hier den höchsten Akzeptanz-Score.

Marktdaten

WEA-Bestandca. 1.900 Anlagen
Installierte Leistung3,9 GW
Repowering-Kandidaten 2026–2030ca. 400
Bürgerwind-Quote> 50 % aller Projekte

Genehmigung & Recht

  • Mindestabstand: keine pauschale Landesregel, TA-Lärm entscheidet
  • Behörde: Landkreis als Genehmigungsbehörde, LUNG als Fachbehörde
  • WaLG-Ziel: 2,1 % bis 2032; aktueller Stand: erreicht
  • Bürgerwind-Pflicht: 20 % Beteiligungs-Angebot an Anwohner (5 km) + Standortgemeinde
  • Artenschutz: Schwarzstorch, Seeadler (Boddenküste), Schreiadler im Osten

Bürgerwind-Mechanik

Die Bürgerwind-Pflicht: ein Projektentwickler muss Anteile zu definierten Konditionen anbieten, die Quote zählt — nicht die Zeichnungsquote. Praxis: Genossenschaft oder GmbH & Co. KG als Beteiligungs-Vehikel, Mindest-Einlage 500 €/Bürger, garantierte Rendite 4–6 % p. a.

Regional aktive Ingenieurbüros

  • WIND-Projekt GmbH (Börgerende) — Projektentwicklung + Bürgerwind
  • ENERTRAG (Dauerthal, BB-nahe) — Wind + Wasserstoff
  • NORD/LB Greifswald — Finanzierung
  • LUNG (Güstrow) — Naturschutz-Fachbehörde

Repowering mit Bürgerwind in MV?

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Besonderheiten MV

  • Frühe Bürgerwind-Tradition: viele bestehende Genossenschaften haben Erfahrung
  • Boddenküste-Restriktionen: hoher Naturschutz-Druck (Vogelschutz)
  • WaLG-Ziel erreicht: Konzentrationszonen wirken, Ausschluss außerhalb gilt
  • Niedriger Wettbewerb: weniger Großentwickler als in NDS/SH