Bestand, Mindestabstand-Regeln, WaLG-Status, Repowering-Markt, Genehmigungsbehörde — pro Bundesland. Klick auf das Land für die Detailseite mit regional aktiven Ingenieurbüros und Genehmigungs-Praxis.
Windenergie wird zwar bundesrechtlich genehmigt — über das BImSchG und § 35 BauGB —, doch die entscheidenden Stellschrauben liegen bei den Ländern. Genau deshalb sieht der Repowering-Markt in Kiel völlig anders aus als in München. Der wichtigste Hebel ist der Mindestabstand zur Wohnbebauung: Bayern hält an der 10H-Regel fest, mehrere ostdeutsche Länder und Nordrhein-Westfalen setzen einen pauschalen 1.000-Meter-Abstand, während Niedersachsen und Baden-Württemberg auf Pauschalregeln verzichten. Ein Abstandswert von wenigen hundert Metern kann darüber entscheiden, ob ein Repowering an bestehender Stelle überhaupt möglich ist oder das ganze Vorhaben scheitert.
Hinzu kommt das Wind-an-Land-Gesetz (WaLG): Jedes Land muss einen verbindlichen Flächenanteil für Windenergie ausweisen. Länder, die ihr Ziel bereits erreicht haben, planen mit Rechtssicherheit; Länder im Verzug erleben oft blockierte oder verzögerte Regionalplanung. Auch die Genehmigungsbehörden unterscheiden sich stark in Praxis, Bearbeitungszeit und naturschutzfachlicher Schwerpunktsetzung — in Hessen etwa spielt der Rotmilan eine besondere Rolle, in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen greifen Bürgerwind-Beteiligungspflichten.
Für die Praxis heißt das: Wer ein Repowering plant, muss zuerst das Landesrecht seines Standorts kennen, bevor Wirtschaftlichkeit und Anlagentyp überhaupt sinnvoll gerechnet werden können. Die folgende Übersicht ordnet die 16 Bundesländer nach Wind-Regionen und nennt je Land Bestand, Abstandsregel, WaLG-Status und Repowering-Potenzial. Ein Klick auf das jeweilige Land führt zur Detailseite mit regional aktiven Ingenieurbüros und der lokalen Genehmigungs-Praxis. Die Seite richtet sich an Betreiber, Projektierer und Flächeneigentümer, die einschätzen wollen, wie günstig ihr Standort regulatorisch aufgestellt ist.
6.300 WEA · 13,0 GW · 1.800 Repowering-Kandidaten · keine Pauschal-Abstandsregel.
3.200 WEA · 7,9 GW · 1.000 Kandidaten · 400 m Mindestabstand · Top-Standorte.
1.900 WEA · 3,9 GW · 400 Kandidaten · Bürgerwind-Pflicht seit 2016.
Stadtstaat · kaum WEA-Standorte relevanter Größe.
Stadtstaat · sehr klein, kaum Repowering-Potenzial.
3.900 WEA · 8,3 GW · 1.100 Kandidaten · 1.000 m Pauschal · WaLG-Ziel erreicht.
2.900 WEA · 6,2 GW · 700 Kandidaten · WaLG 2,2 % (aktuell 1,5 %).
1.200 WEA · 2,9 GW · 250 Kandidaten · 1.000 m Pauschal · im WaLG-Verzug.
800 WEA · 1,8 GW · Mittelgebirge dominant · WaLG-Verzug.
Stadtstaat · kein nennenswertes WEA-Potenzial.
3.700 WEA · 7,0 GW · 1.200 Kandidaten · 1.000 m Pauschal · Bürgerwind-Pflicht 2025.
1.200 WEA · 2,5 GW · 250 Kandidaten · Rotmilan-Schwerpunkt.
1.800 WEA · 3,9 GW · 450 Kandidaten · WaLG-Verzug.
200 WEA · 0,4 GW · klein, aber WaLG-Pflicht 1,8 %.
1.100 WEA · 2,5 GW · 10H-Regel · WaLG-Druck steigt.
800 WEA · 2,0 GW · keine Pauschal · Schwachwind dominant.
Windenergie Deutschland – 16 Bundesländer im Überblick mit WaLG-Status
Jede Landesseite folgt derselben Grundstruktur, damit sich Bundesländer direkt vergleichen lassen: Bestand und installierte Leistung, Zahl der für Repowering realistisch infrage kommenden Altanlagen, geltende Mindestabstandsregel, WaLG-Zielwert und aktueller Umsetzungsstand sowie die für BImSchG-Verfahren zuständige Genehmigungsbehörde. Darüber hinaus geht jede Seite auf landesspezifische Besonderheiten ein — etwa die Rolle des Rotmilans in Hessen oder die Bürgerbeteiligungspflicht in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen —, statt ein reines Zahlenraster ohne Kontext zu liefern.
Die vier Wind-Regionen (Nord, Ost, Mitte/West, Süd) gruppieren benachbarte Länder mit ähnlichen Windbedingungen, Netzinfrastruktur und teils vergleichbarer Genehmigungskultur — das erleichtert die Einordnung eines Standorts gegenüber seinen regionalen Nachbarn statt gegenüber einem Land am anderen Ende des Landes mit völlig anderem Windregime.
Eine hohe Zahl an Repowering-Kandidaten in einem Bundesland ist für sich genommen kein Signal, sondern zeigt vor allem, dass dort ein Windmarkt mit ausreichend Betriebshistorie existiert, aus dem in den kommenden Jahren Repowering-Projekte entstehen können. Für ein konkretes Einzelprojekt zählt die Abstandsregel und der WaLG-Status stärker: Ein Land ohne Pauschal-Abstandsregel (etwa Niedersachsen oder Baden-Württemberg) lässt mehr Raum für eine standortspezifische Prüfung, während ein fester Abstand (1.000 m in Nordrhein-Westfalen und mehreren ostdeutschen Ländern, oder die bayerische 10H-Regel) ein Repowering am Bestandsstandort ausschließen kann, wenn Wohnbebauung zu nah liegt.
Der WaLG-Status prägt den Regionalplanungs-Zeitplan: Länder, die ihr Flächenziel bereits erreicht haben, können in der Regel mit größerer Rechtssicherheit genehmigen, während Länder im Verzug häufiger verzögerte oder angefochtene Regionalpläne erleben, was die Zeit bis zum Baubeginn eines Repowering-Projekts verlängert. Für eine erste wirtschaftliche Einschätzung unabhängig von diesen regulatorischen Faktoren liefert der Repowering-Ertragsrechner einen Ausgangspunkt; die formalen Schritte eines Repowering-Verfahrens beschreibt der Repowering-Überblick.
Bestand, Repowering-Kandidatenzahl und WaLG-Umsetzungsstand sind keine statischen Größen — sie verändern sich mit jedem Ausschreibungstermin, jeder neu genehmigten Anlage und jeder Aktualisierung der Landes-Regionalpläne. Die hier gezeigten Werte spiegeln den Stand zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung wider; für eine belastbare Einzelprojektbewertung empfiehlt sich immer ein Abgleich mit den aktuellen Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur und der jeweiligen Landes-Genehmigungsbehörde.
Bei Standorten nahe der Landesgrenze kann die Zuordnung zu einer Region nicht immer eindeutig nach Verwaltungsgrenze erfolgen — Windverhältnisse und Netzinfrastruktur orientieren sich nicht an politischen Grenzen. Ein Standort im äußersten Süden Niedersachsens kann etwa windtechnisch und marktseitig näher an Nordrhein-Westfalen liegen als an der Küstenregion desselben Bundeslandes. Für die konkrete Projektbewertung zählt deshalb letztlich immer die zuständige Genehmigungsbehörde und das dort geltende Landesrecht, nicht die grobe Regionszuordnung dieser Übersicht.
Wir vermitteln dich an ein Planungsbüro mit regionaler Genehmigungs-Erfahrung — Behörden-Praxis und Anbieter-Landschaft pro Bundesland sind sehr verschieden.
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