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Windenergie nach Bundesland

Bestand, Mindestabstand-Regeln, WaLG-Status, Repowering-Markt, Genehmigungsbehörde — pro Bundesland. Klick auf das Land für die Detailseite mit regional aktiven Ingenieurbüros und Genehmigungs-Praxis.

Warum das Landesrecht über Windprojekte entscheidet

Windenergie wird zwar bundesrechtlich genehmigt — über das BImSchG und § 35 BauGB —, doch die entscheidenden Stellschrauben liegen bei den Ländern. Genau deshalb sieht der Repowering-Markt in Kiel völlig anders aus als in München. Der wichtigste Hebel ist der Mindestabstand zur Wohnbebauung: Bayern hält an der 10H-Regel fest, mehrere ostdeutsche Länder und Nordrhein-Westfalen setzen einen pauschalen 1.000-Meter-Abstand, während Niedersachsen und Baden-Württemberg auf Pauschalregeln verzichten. Ein Abstandswert von wenigen hundert Metern kann darüber entscheiden, ob ein Repowering an bestehender Stelle überhaupt möglich ist oder das ganze Vorhaben scheitert.

Hinzu kommt das Wind-an-Land-Gesetz (WaLG): Jedes Land muss einen verbindlichen Flächenanteil für Windenergie ausweisen. Länder, die ihr Ziel bereits erreicht haben, planen mit Rechtssicherheit; Länder im Verzug erleben oft blockierte oder verzögerte Regionalplanung. Auch die Genehmigungsbehörden unterscheiden sich stark in Praxis, Bearbeitungszeit und naturschutzfachlicher Schwerpunktsetzung — in Hessen etwa spielt der Rotmilan eine besondere Rolle, in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen greifen Bürgerwind-Beteiligungspflichten.

Für die Praxis heißt das: Wer ein Repowering plant, muss zuerst das Landesrecht seines Standorts kennen, bevor Wirtschaftlichkeit und Anlagentyp überhaupt sinnvoll gerechnet werden können. Die folgende Übersicht ordnet die 16 Bundesländer nach Wind-Regionen und nennt je Land Bestand, Abstandsregel, WaLG-Status und Repowering-Potenzial. Ein Klick auf das jeweilige Land führt zur Detailseite mit regional aktiven Ingenieurbüros und der lokalen Genehmigungs-Praxis. Die Seite richtet sich an Betreiber, Projektierer und Flächeneigentümer, die einschätzen wollen, wie günstig ihr Standort regulatorisch aufgestellt ist.

Norddeutschland — Wind-Schwergewicht

Niedersachsen

6.300 WEA · 13,0 GW · 1.800 Repowering-Kandidaten · keine Pauschal-Abstandsregel.

Schleswig-Holstein

3.200 WEA · 7,9 GW · 1.000 Kandidaten · 400 m Mindestabstand · Top-Standorte.

Mecklenburg-Vorpommern

1.900 WEA · 3,9 GW · 400 Kandidaten · Bürgerwind-Pflicht seit 2016.

Hamburg

Stadtstaat · kaum WEA-Standorte relevanter Größe.

Bremen

Stadtstaat · sehr klein, kaum Repowering-Potenzial.

Ost-Deutschland

Brandenburg

3.900 WEA · 8,3 GW · 1.100 Kandidaten · 1.000 m Pauschal · WaLG-Ziel erreicht.

Sachsen-Anhalt

2.900 WEA · 6,2 GW · 700 Kandidaten · WaLG 2,2 % (aktuell 1,5 %).

Sachsen

1.200 WEA · 2,9 GW · 250 Kandidaten · 1.000 m Pauschal · im WaLG-Verzug.

Thüringen

800 WEA · 1,8 GW · Mittelgebirge dominant · WaLG-Verzug.

Berlin

Stadtstaat · kein nennenswertes WEA-Potenzial.

Mitte / West

Nordrhein-Westfalen

3.700 WEA · 7,0 GW · 1.200 Kandidaten · 1.000 m Pauschal · Bürgerwind-Pflicht 2025.

Hessen

1.200 WEA · 2,5 GW · 250 Kandidaten · Rotmilan-Schwerpunkt.

Rheinland-Pfalz

1.800 WEA · 3,9 GW · 450 Kandidaten · WaLG-Verzug.

Saarland

200 WEA · 0,4 GW · klein, aber WaLG-Pflicht 1,8 %.

Süddeutschland — Schwachwind-Land

Bayern

1.100 WEA · 2,5 GW · 10H-Regel · WaLG-Druck steigt.

Baden-Württemberg

800 WEA · 2,0 GW · keine Pauschal · Schwachwind dominant.

Windenergie Deutschland 16 Bundeslaender: 29.000 WEA, 62 GW, 8.000 Repowering-Kandidaten. Nord 40 Prozent, Ost 30 Prozent, Mitte-West 24 Prozent, Sued 7 Prozent. WaLG-Status von Ziel erreicht bis starker Verzug

Windenergie Deutschland – 16 Bundesländer im Überblick mit WaLG-Status

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