Repowering von Biogasanlagen
Bei Biogasanlagen bedeutet Repowering etwas anderes als bei Windenergieanlagen: Die Anlage wird nicht komplett ersetzt, sondern im Bestand modernisiert. Typische Bausteine sind der BHKW-/Motorentausch, die Flexibilisierung für eine bedarfsgerechte Stromerzeugung, die Erweiterung von Gasspeicher und Wärmenutzung sowie verfahrenstechnische und biologische Optimierungen des Gärprozesses (zu Flexibilisierung, Speichern, Wärmenetzen und Prozessoptimierung: Fraunhofer UMSICHT / idw, 2016; Belege je Maßnahme in der Tabelle unten). Auslöser ist — wie beim Wind — meist das Ende der 20-jährigen EEG-Vergütungsdauer (Quelle: § 25 EEG).
Was Repowering bei Biogasanlagen umfasst
| Maßnahme | Ziel |
|---|---|
| BHKW-/Motorentausch | Wirkungsgradverbesserung und längere Wartungsintervalle moderner Gasmotoren; Motorenhersteller verweisen zudem auf verschärfte Emissionsanforderungen der 44. BImSchV als Modernisierungsanlass (Quelle: 2G Energy, 2026) |
| Flexibilisierung (Überbauung) | Zusätzliche BHKW-Leistung bei gleicher Gasproduktion — Strom wird gezielt in Stunden mit hohen Börsenpreisen erzeugt; Voraussetzung für den Flexibilitätszuschlag nach § 50a EEG |
| Gasspeicher-Erweiterung | Entkopplung von Gasproduktion und Verstromung — nötig, damit der Flexbetrieb über mehrere Stunden durchgehalten werden kann |
| Wärmenutzung ausbauen | Zusätzliche Erlöse aus Wärmeverkauf; Anlagen, die vor dem 01.01.2024 an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen waren, erhalten in den Ausschreibungen bis zum 31.12.2027 Vorrang (Quelle: FNR, Biomassepaket, 2025) |
| Prozess- und Biologie-Optimierung | Mehr Gasertrag aus gleichem Substrat, z. B. durch Leckageprüfung, Substrataufschluss und Fütterungsmanagement (Quelle: Fraunhofer UMSICHT / idw, 2016) |
Die Entscheidung nach 20 Jahren EEG
Nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Vergütung stehen Biogasanlagen-Betreiber vor derselben Grundsatzfrage wie Windpark-Betreiber: Weiterbetrieb, Modernisierung oder Stilllegung? Der zentrale Unterschied: Für Biogas gibt es eine gesetzlich geregelte Anschlussförderung — aber nur über einen Zuschlag in den Biomasse-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur.
- Teilnahmefenster: Bestehende Biomasseanlagen (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2017) können bieten, wenn der bisherige Zahlungsanspruch zum Zeitpunkt der Ausschreibung nur noch höchstens fünf Jahre besteht (Quelle: § 39g EEG 2023).
- Förderdauer: Bezuschlagte Bestandsanlagen erhalten die neue Förderung für zwölf Jahre; eine erneute Teilnahme ist nicht möglich. Die Umstellung muss zwischen dem 3. und dem 42. Kalendermonat nach der Zuschlagserteilung erfolgen (Quelle: BNetzA, Bestehende Biomasse-Anlagen, 2026).
- Ohne Zuschlag: bleibt nur die förderfreie Direktvermarktung zu Marktpreisen — oder die Stilllegung.
Repowering und Anschlussförderung greifen dabei ineinander: Wer einen Zuschlag anstrebt, flexibilisiert in der Regel gleichzeitig, weil die Förderung nur noch eine zeitlich begrenzte, bedarfsgerechte Fahrweise vergütet (siehe unten).
EEG-Rahmen 2026: Ausschreibungen und Flexibilitätszuschlag
Das „Biomassepaket" — das Gesetz zur Änderung des EEG zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung — wurde am 24.02.2025 verkündet und von der EU-Kommission am 18.09.2025 beihilferechtlich genehmigt (Quellen: FNR, 2025; BBH-Blog, 10/2025). Die wichtigsten Eckpunkte für Repowering-Entscheidungen:
| Eckpunkt | Regelung | Quelle |
|---|---|---|
| Ausschreibungsvolumen 2026 | 1.126 MW Jahresvolumen; davon zum Gebotstermin 01.04.2026 ausgeschrieben: 726.653 kW | FNR, 2025; BNetzA, 2026 |
| Runde 01.04.2026 | 726.653 kW ausgeschrieben; Höchstwert 19,83 ct/kWh (Bestand) bzw. 19,43 ct/kWh (neu); 388 Zuschläge über 491.219 kW, Ø-Zuschlagswert 18,46 ct/kWh | BNetzA, 06/2026 |
| Volumenpfad | 2025: 1.300 MW → 2026: 1.126 MW → 2027: 326 MW — das Volumen sinkt ab 2027 deutlich | FNR, 2025 |
| Flexibilitätszuschlag | 100 €/kW installierter Leistung und Jahr; 50 €/kW für Leistungsanteile mit zuvor bezogener Flexibilitätsprämie | § 50a EEG 2023 |
| Bedarfsgerechte Fahrweise | Vergütet werden bei Anlagen über 350 kW maximal 11.680 Betriebsviertelstunden pro Jahr (= 2.920 Stunden), bei kleineren Anlagen 16.000 (= 4.000 Stunden); bei Börsenpreisen unter 2 ct/kWh wird die Vergütung ausgesetzt | FNR, 2025 |
Die Betriebsviertelstunden-Regel ist der Kern: Wer nur noch rund 2.920 Volllaststunden pro Jahr vergütet bekommt, braucht für die gleiche Strommenge mehr BHKW-Leistung und größere Gasspeicher — genau das ist die Repowering-Investition. Einen Überblick über die EEG-Förderlogik gibt Förderung im EEG, weitere Förderprogramme sammelt Förderung in der Planung.
Wirtschaftlichkeit: qualitative Einordnung
Pauschale Investitionswerte nennen wir bewusst nicht — sie hängen von Anlagengröße, Überbauungsgrad, Gasspeicherbedarf und Wärmesituation ab. Belegt sind die Erlös-Leitplanken: Der durchschnittliche Zuschlagswert der Runde April 2026 lag bei 18,46 ct/kWh (Spanne der bezuschlagten Gebote: 12,05 bis 19,38 ct/kWh; Quelle: BNetzA, 06/2026), dazu kommen der Flexibilitätszuschlag von 100 €/kW und Jahr (§ 50a EEG) und gegebenenfalls Wärmeerlöse. Auf der Kostenseite stehen BHKW-Investition, Gasspeicher, Umbau der Elektro- und Regelungstechnik sowie die laufenden Substratkosten.
Zeitlich relevant: Das Ausschreibungsvolumen sinkt ab 2027 stark (326 MW gegenüber 1.126 MW in 2026). Wer die Anschlussförderung anstrebt, sollte die verbleibenden Gebotstermine mit hohem Volumen aktiv prüfen.
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Anfrage stellenHäufige Fragen
Was bedeutet Repowering bei einer Biogasanlage?
Anders als beim Wind-Repowering wird die Anlage nicht komplett ersetzt, sondern im Bestand modernisiert: BHKW-/Motorentausch, Flexibilisierung durch zusätzliche BHKW-Leistung und größere Gasspeicher, verbesserte Wärmenutzung sowie verfahrenstechnische und biologische Optimierung des Gärprozesses (Quellen: Fraunhofer UMSICHT / idw, 2016; zum Motorentausch 2G Energy, 2026).
Wie lange läuft die Anschlussförderung nach einem Zuschlag?
Bestehende Biomasseanlagen erhalten nach einem Zuschlag in der Biomasse-Ausschreibung einen Zahlungsanspruch für zwölf Jahre (§ 39h Abs. 3 EEG 2023). Eine erneute Teilnahme an den Ausschreibungen ist danach nicht möglich; die Umstellung muss zwischen dem 3. und dem 42. Kalendermonat nach der Zuschlagserteilung erfolgen (Quelle: BNetzA, 2026).
Wie hoch ist der Flexibilitätszuschlag?
Nach § 50a EEG 2023 beträgt der Flexibilitätszuschlag 100 € pro kW installierter Leistung und Jahr. Für Leistungsanteile, für die zuvor bereits die Flexibilitätsprämie nach § 50b EEG in Anspruch genommen wurde, verringert er sich auf 50 €/kW und Jahr.