RepoweringHub
Tool · FFH-Indikator · § 34 BNatSchG

FFH-Vorprüfung-Indikator

Schnelle Indikation, ob ein FFH-/Vogelschutzgebiet in deinem Wirkungsbereich eine Vorprüfung oder eine volle Verträglichkeitsprüfung verlangt — basierend auf Distanz und sensiblen Schutzgütern.

Standort-Daten

Ergebnis

Empfehlung
Geschätzte Kosten
Spannweite
Geschätzte Dauer
inkl. Erfassung

Bewertungs-Logik

  • Im Gebiet: immer volle FFH-VP, oft Ausnahmeverfahren nach § 34 Abs. 3 BNatSchG nötig
  • 0–500 m an der Gebietsgrenze: volle FFH-VP, hohe Konflikt-Wahrscheinlichkeit
  • 500–3.000 m: Vorprüfung mit Risiko der Hochstufung bei sensiblen Arten
  • 3.000–6.000 m: Vorprüfung, in der Regel Negativ-Attest
  • > 6.000 m: meist keine FFH-VP nötig, nur Hinweis in den Antragsunterlagen

Bei Großgreifvögeln (Schwarzstorch, Schreiadler) Ablenkkorridor bis 10 km berücksichtigen.

Wichtig: Dieser Indikator ersetzt nicht die formale Bewertung durch eine Naturschutzbehörde. Bei Lage in/an einem Natura-2000-Gebiet immer fachgutachterliche Klärung erforderlich, bevor das BImSchG-Verfahren startet.

Wie der Indikator rechnet

Der Indikator bildet aus vier Eingaben einen Risiko-Score: Distanz zur Gebietsgrenze, Gebietstyp (FFH, Vogelschutz oder überlagert), sensible Schutzgüter und vorhandene Bestandsanlagen (Kumulation). Je näher der geplante Standort am Natura-2000-Gebiet liegt und je störungsempfindlicher die dort geschützten Arten sind, desto höher der Score — und desto eher schlägt das Tool eine volle FFH-Verträglichkeitsprüfung statt einer bloßen Vorprüfung vor. Die Distanz-Schwellen (500 m, 1.500 m, 3.000 m, 6.000 m) sind Erfahrungswerte aus der Genehmigungspraxis, keine gesetzlich fixierten Grenzen. Der rechtliche Prüfmaßstab bleibt § 34 BNatSchG: die erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Gebiets.

Was das Tool nicht leistet: Es ersetzt keine FFH-Verträglichkeitsprüfung und keine artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG. Die tatsächliche Bewertung, ob erhebliche Beeinträchtigungen vorliegen, trifft die Naturschutzbehörde auf Basis eines Fachgutachtens — nicht ein Distanz-Score. Für Standorte in oder unmittelbar an einem Gebiet ist immer eine gutachterliche Klärung nötig, bevor das BImSchG-Verfahren startet. Die Kosten- und Dauer-Angaben sind grobe Spannen und ersetzen kein Angebot eines Fachbüros.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Vorprüfung und FFH-VP?

Die FFH-Vorprüfung ist eine überschlägige Prüfung, ob erhebliche Beeinträchtigungen von vornherein ausgeschlossen werden können. Nur wenn das nicht gelingt, folgt die volle FFH-Verträglichkeitsprüfung mit eigener Datenerhebung und Schutzkonzept. Details auf der Seite FFH-Verträglichkeitsprüfung.

Warum werden Bestandsanlagen abgefragt?

Nach § 34 BNatSchG sind Summationswirkungen (Kumulation) mit anderen Plänen und Projekten zu berücksichtigen. Mehrere Bestandsanlagen im Wirkbereich können ein Vorhaben, das für sich genommen unkritisch wäre, in die Erheblichkeit heben — deshalb erhöht das Tool bei mehreren Bestandsanlagen den Score.

Reicht die Distanz allein für die Bewertung?

Nein. Ausschlaggebend ist, welche Arten mit welchen Aktionsradien im Gebiet geschützt sind. Bei Großgreifvögeln wie Schwarzstorch oder Schreiadler reichen Ablenk- und Nahrungshabitat-Effekte deutlich weiter als bei lokal verbreiteten Arten. Hier hilft ein Artenschutzgutachten oder der Brutvogel-Planner zur Erfassungsplanung.

FFH-Verträglichkeitsprüfung beauftragen?

Wir vermitteln dich an ein Naturschutz-Fachbüro mit regionaler FFH-Erfahrung — Vorprüfung oder volle VP je nach Standortbewertung.

Anfrage stellen