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Gutachten · Messtechnik · IEC 61400-11

Schallemissionsmessung an Windenergieanlagen

Die Schallemissionsmessung ermittelt den Schallleistungspegel LWA einer Windenergieanlage direkt an der Quelle. Dabei wird am Turmfuss ein genormtes Mikrofon positioniert und der Schall bei definierten Windgeschwindigkeiten aufgezeichnet. Das Ergebnis — der Emissionspegel in dB(A) — ist die zentrale Eingangsgröße für jede Schallimmissionsprognose und damit für die Bewertung nach TA Lärm.

Während die Immissionsprognose berechnet, wie laut die Anlage beim Nachbarn ankommt, misst die Emissionsmessung, wie laut sie tatsächlich ist. Beide Gutachten ergänzen sich und werden im BImSchG-Verfahren häufig gemeinsam gefordert.

Normen und Regelwerke

Die maßgebliche Norm ist DIN EN IEC 61400-11:2019 (international: IEC 61400-11 Ed. 3.1). Sie definiert das gesamte Messverfahren: Mikrofonposition, Windgeschwindigkeitsbereiche, Auswertungsmethode und Darstellung der Ergebnisse. In Deutschland wird die Norm durch die FGW TR1 (Technische Richtlinie 1) der Fördergesellschaft Windenergie (FGW e. V.) ergänzt, die zusätzliche Anforderungen an Messunsicherheit, tonale Auffälligkeiten und den Sicherheitszuschlag festlegt (FGW TR1 Rev. 26, Stand 2023).

Für die behördliche Bewertung gelten zudem die LAI-Hinweise zur Lärmermittlung (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz, 2017). Sie regeln, wie der vermessene LWA-Wert in die Schallausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 eingeht.

Messverfahren im Detail

  1. Mikrofon-Anordnung: Ein Messmikrofon wird auf einer Bodenplatte (Durchmesser ca. 1 m) in einem definierten Abstand vom Turmfuss positioniert — typisch Turmhöhe plus halber Rotordurchmesser hinter der Anlage, in Windrichtung (DIN EN IEC 61400-11:2019, Abschnitt 6). Parallel wird ein Referenz-Mikrofon zur Erfassung des Hintergrundgeräuschs aufgestellt.
  2. Windgeschwindigkeits-Normierung: Die Messwerte werden auf eine standardisierte Nabenhöhe von 10 m normiert, um Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Standorten sicherzustellen. Der Schallleistungspegel wird für ganzzahlige Windgeschwindigkeiten von 6 bis 10 m/s (bei Schwachwind-Anlagen ab 5 m/s) angegeben.
  3. Tonale Zuschläge: Falls die Anlage hörbare Einzeltöne erzeugt (z. B. durch Getriebe oder Blattspitzeneffekte), wird ein tonaler Zuschlag KT von bis zu 6 dB ermittelt und dem Pegel hinzuaddiert (FGW TR1, Abschnitt 5.6). Diese Einzeltonhaltigkeit kann den genehmigungsrelevanten Pegel erheblich erhöhen.
  4. Messunsicherheit und Sicherheitszuschlag: Die FGW TR1 schreibt einen oberen Vertrauensbereichswert vor: Der deklarierte Schallleistungspegel ist der Mittelwert plus die erweiterte Messunsicherheit (typisch +2 dB Standardabweichung, Überdeckungswahrscheinlichkeit ca. 90 %). Das stellt sicher, dass die Prognose konservativ rechnet.

Wann wird eine Schallemissionsmessung gebraucht?

  • Typenzulassung / Herstellervermessung: Jeder WEA-Hersteller lässt seine Anlagentypen nach IEC 61400-11 vermessen, bevor er sie auf dem Markt anbietet. Die Messwerte stehen im Datenblatt und werden in der BImSchG-Prognose verwendet.
  • Nachbarbeschwerden: Wenn Anwohner über Lärm klagen, kann die Behörde eine standortbezogene Nachmessung anordnen, um den tatsächlichen Pegel der konkreten Anlage zu prüfen.
  • Repowering: Bei Austausch der Altanlagen liegen für die neuen Anlagentypen in der Regel Herstellermessungen vor. Für die Altanlagen (vor FGW TR1) fehlen oft genormte Messdaten — dann kann eine Nachmessung zur Dokumentation der Ist-Situation sinnvoll sein.
  • Behördliche Auflage: Die Genehmigungsbehörde kann im BImSchG-Bescheid eine Messung nach Inbetriebnahme als Nebenbestimmung anordnen (Nachweis, dass die prognostizierten Pegel eingehalten werden).
  • Ältere Anlagen ohne FGW-Vermessung: Anlagen, die vor Einführung der FGW TR1 (Erstfassung 2002) errichtet wurden, verfügen teils nicht über normgerechte Messwerte. Für eine aktuelle Immissionsprognose (z. B. beim Repowering benachbarter Flächen) ist dann eine Nachmessung erforderlich.

Schallemission vs. Schallimmission — Vergleich

KriteriumSchallemissionsmessungSchallimmissionsprognose
Was wird ermittelt?Schallleistungspegel LWA der Anlage (Quelle)Beurteilungspegel Lr am Immissionsort (Empfänger)
MethodeMessung am Turmfuss (Feldmessung)Berechnung (Ausbreitungsmodell DIN ISO 9613-2)
NormDIN EN IEC 61400-11 / FGW TR1DIN ISO 9613-2 / TA Lärm
ZeitpunktAn bestehender Anlage (nach Errichtung)Vor Bau (prognostisch, im Genehmigungsverfahren)
Ergebnis-EinheitdB(A) SchallleistungspegeldB(A) Beurteilungspegel
Kosten (Richtwert)5.000 – 15.000 EUR je WEA5.000 – 20.000 EUR je Park

Was kostet eine Schallemissionsmessung?

Richtwert: 5.000 – 15.000 EUR je Anlage. Der Preis hängt ab von Anlagengröße (Nabenhöhe, Messaufwand), Anfahrt des Messteams und der Anzahl der Messnächte. Bei Parks mit baugleichen Anlagen kann die Behörde akzeptieren, dass nur eine Referenzanlage vermessen wird — das reduziert die Kosten erheblich. Tonalitäts-Analysen und erweiterte Frequenzspektren (Terz, Schmalbandanalyse) erhöhen den Aufwand am oberen Ende der Spanne.

(Richtwert ohne Gewähr, basierend auf Marktrecherche und Erfahrungswerten deutscher Akustik-Ingenieurbüros, Stand 2024/2025. Konkrete Preise hängen vom Einzelfall ab.)

Wer darf die Messung durchführen?

Nur nach § 29b BImSchG anerkannte Messstellen oder nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierte Akustik-Ingenieurbüros. Die Akkreditierung muss explizit den Prüfbereich „Geräuschimmissionsschutz / Schallemissionsmessung an WEA" umfassen. Etablierte Anbieter in Deutschland: Deutsche WindGuard, TÜV Süd, ITAP, Wölfel, KÖTTER Consulting, Müller-BBM sowie spezialisierte regionale Büros.

Schallemissionsmessung WEA nach IEC 61400-11: Messaufbau am Turmfuß mit Mikrofon auf Bodenplatte, Abstand H + D/2, Referenz-Mikrofon. Emission (LWA an Quelle) vs. Immission (Lr am Empfänger). Messparameter: 6–10 m/s Wind, 2–5 Nächte, tonaler Zuschlag bis +6 dB, Sicherheitszuschlag +2 dB. Kosten 5.000–15.000 € je WEA

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Häufige Fragen

Was kostet eine Schallemissionsmessung pro WEA?

Richtwert: 5.000 bis 15.000 Euro je Anlage. Bei Parks mit baugleichen Anlagen sinken die Stückkosten, weil teilweise nur eine Referenzanlage vermessen wird. Tonalitäts-Analysen und Schmalbandauswertungen können den Aufwand am oberen Ende der Spanne erhöhen.

Wie lange dauert eine Schallemissionsmessung?

Die Feldmessung am Turm dauert typisch 2 bis 5 Nächte, weil definierte Windgeschwindigkeitsbereiche (6–10 m/s in Nabenhöhe) abgedeckt werden müssen. Inklusive Auswertung und Berichtserstellung vergehen in der Regel 4 bis 8 Wochen.

Kann der Hersteller-Datenblattwert die Messung ersetzen?

Für die BImSchG-Genehmigung reicht in der Regel der Herstellerwert (vermessen nach IEC 61400-11) plus Sicherheitszuschlag nach FGW TR1. Eine standortbezogene Nachmessung wird vor allem bei Beschwerden, älteren Anlagen ohne genormte Vermessung oder bei behördlicher Auflage verlangt.

Was ist der Unterschied zwischen Schallemission und Schallimmission?

Schallemission ist der Schall an der Quelle (Anlage selbst, gemessen am Turmfuss). Schallimmission ist der Schall, der am entfernten Empfangsort (z. B. Wohngebäude) ankommt. Die Emissionsmessung liefert die Eingangsdaten, mit denen die Immissionsprognose den Pegel beim Nachbarn berechnet.