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Ratgeber · Finanzierung

Finanzierung einer Windenergieanlage: Wie wird ein Windpark finanziert?

Kurz gesagt: Die Finanzierung einer Windenergieanlage — ob Einzelanlage oder ganzer Windpark — läuft klassisch über eine Projektfinanzierung: rund 20–30 % Eigenkapital, 70–80 % Fremdkapital aus dem Bankenmarkt, Laufzeit meist 12–15 Jahre, Tilgung aus den Stromerlösen. Die Anlage selbst (nicht der Projektierer) haftet im Wesentlichen — deshalb steht und fällt die Finanzierung mit einem belastbaren Cashflow-Modell.

Die typische Kapitalstruktur

BlockAnteil
Eigenkapital (Projektgesellschaft / Sponsoren)20–30 %
Senior-Fremdkapital (Banken-Konsortium)60–75 %
Mezzanine / Nachrang (optional)0–10 %
Bürgerwind-Tranche (Genossenschaft / Sparbrief)0–15 %

Eigenkapital kommt vom Projektierer, von Stadtwerken/Energieversorgern oder Infrastruktur-Fonds. Eine Bürgerwind-Tranche stärkt die regionale Akzeptanz (siehe Bürgerbeteiligung) und kann Eigen- oder Fremdkapital ersetzen.

Wer finanziert in Deutschland

  • KfW — Programm 270 „Erneuerbare Energien Standard" als Refinanzierung für Hausbanken, attraktive Zinsen.
  • Sparkassen-DZ-Verbund und Landesbanken — größte Volumen in der Breite.
  • Nachhaltigkeitsorientierte Banken — UmweltBank, Triodos, GLS, EthikBank, DKB.
  • Versicherungen / Kreditfonds — bei größeren Tickets als Direktinvestoren oder über Schuldscheine.

Bei größeren Volumina (ab ~50 Mio. €) bilden mehrere Banken ein Konsortium, eine ist Konsortialführer und vertritt die Gruppe.

Sicherheiten — was die Bank verlangt

  • Cashflow-Modell mit konservativen Wind-/Strompreis-Annahmen (P50/P90-Szenarien).
  • EEG-Marktprämie oder PPA als Erlös-Absicherung — siehe Marktprämie und PPA.
  • BImSchG-Genehmigung rechtskräftig.
  • Wartungs-/Servicevertrag mit Hersteller oder ISP.
  • Versicherungspaket (Maschinenbruch, Betriebsausfall).
  • DSCR (Schuldendienstdeckungs­grad) mindestens ~1,2–1,3 über alle Jahre.

Repowering hat einen Finanzierungsvorteil

Beim Repowering sind Standort, Netzanschluss und Akzeptanz vor Ort bereits etabliert — das senkt das Projektrisiko gegenüber einem Greenfield deutlich. Banken honorieren das oft mit besseren Konditionen. Der erwartete Mehrertrag lässt sich mit dem Repowering-IRR-Rechner grob abschätzen.

Reihenfolge in der Praxis: erst BImSchG-Genehmigung + EEG-Zuschlag (oder verbindliches PPA), dann Finanzierungs-Anfrage. Banken wollen die Erlösseite belastbar sehen, bevor sie ein Term Sheet ausstellen.

Häufige Fragen

Wie lange läuft eine Projektfinanzierung?

Typisch 12–15 Jahre, oft mit einem Cash-Sweep nach Auslauf der EEG-Vergütung. Die technische Lebensdauer der Anlage übersteigt diese Laufzeit deutlich.

Was kostet das Fremdkapital?

Variabel — Marktzins + Risikoaufschlag (Margin), bei Projektfinanzierungen üblicherweise im niedrigen einstelligen Prozentbereich plus Bearbeitungsentgelte. Genaue Konditionen hängen vom Marktumfeld und der Bonität ab.

Wie funktioniert die Bürgerwindpark-Finanzierung?

Bei der Bürgerwindpark-Finanzierung beteiligen sich Bürger über eine Genossenschaft oder Sparbriefe an der Projektgesellschaft — typisch mit 0–15 % der Kapitalstruktur. Die Tranche stärkt die regionale Akzeptanz und kann Eigen- oder Fremdkapital ersetzen (siehe Bürgerbeteiligung).

Kann ich Bürgerwind und Bank gleichzeitig nutzen?

Ja, das ist sogar üblich. Die Bürgerwind-Tranche tritt als Nachrang-Eigenkapital auf — die Bank akzeptiert das als „Quasi-Eigenkapital", was die Hebelwirkung verbessert.

Windpark-Finanzierung Kapitalstruktur: 20-30 Prozent Eigenkapital, 60-75 Prozent Senior-Fremdkapital Banken-Konsortium, 0-10 Prozent Mezzanine Nachrang, 0-15 Prozent Buergerwind-Tranche. Fremdkapitalgeber: KfW Programm 270, Sparkassen und DZ-Verbund, Nachhaltigkeitsbanken UmweltBank Triodos GLS DKB, Versicherungen und Kreditfonds ab 50 Mio Euro. Sicherheiten: Cashflow-Modell P50 P90, EEG-Marktpraemie oder PPA, BImSchG rechtskraeftig, Wartungsvertrag, Versicherungspaket, DSCR 1,2-1,3. Repowering-Vorteil: niedrigeres Risiko bessere Konditionen. Laufzeit 12-15 Jahre

Windpark-Finanzierung – Kapitalstruktur, Fremdkapitalgeber und Sicherheiten-Anforderungen