Windenergie Baden-Württemberg
Baden-Württemberg gehört zu den windschwächsten Flächenländern Deutschlands und hat zugleich einen hohen Nachholbedarf beim Wind-Ausbau. Der Charakter des Landes als Schwachwind-Standort und die naturschutzfachlich sensiblen Mittelgebirgs-Höhenlagen prägen jede Repowering- und Neubau-Entscheidung stärker als in norddeutschen Küstenländern. Dieser Überblick ordnet die drei bestimmenden Faktoren ein: die Schwachwind-Anlagentechnik, den Konflikt zwischen Höhenlagen-Windhöffigkeit und Artenschutz sowie die Regionalplanung, die über das Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) unter Zugzwang steht.
Warum Baden-Württemberg ein Schwachwind-Land ist
Anders als an der Küste, wo hohe mittlere Windgeschwindigkeiten Standard-Anlagen tragen, liegt Baden-Württemberg im Binnenland-Schwachwind-Bereich. Wirtschaftlich tragfähige Standorte finden sich vor allem auf den Höhenzügen — dem Schwarzwald-Höhenkamm, der Schwäbischen Alb und in Hohenlohe. Der Standard hier sind Schwachwind-Anlagen mit großem Rotordurchmesser, niedriger spezifischer Flächenleistung und Nabenhöhen von rund 175 Metern, die auch bei moderatem Wind hohe Volllaststunden erreichen. Für die Frage, ob sich ein Repowering an einem konkreten Standort rechnet, ist deshalb weniger die nackte Windgeschwindigkeit entscheidend als das Zusammenspiel aus Anlagentyp, Nabenhöhe und Förderkulisse. Wer das quantifizieren will, findet im Repowering-Ertragsrechner einen ersten Anhaltspunkt; zur Anlagenauswahl vertieft die Seite Schwachwind-Anlagen.
Marktdaten im Überblick
| WEA-Bestand | ca. 800 Anlagen |
| Installierte Leistung | 2,0 GW |
| Repowering-Kandidaten 2026–2030 | ca. 200 |
| Top-Regionen | Schwarzwald-Höhenkamm, Schwäbische Alb, Hohenlohe |
Der vergleichsweise kleine Bestand bedeutet, dass jede repowering-fähige Altanlage überproportional zum Landesziel beiträgt. Repowering ersetzt bestehende, oft niedrigere Anlagen der 1,5- bis 2-MW-Klasse durch moderne Schwachwind-Turbinen — bei gleicher oder geringerer Anlagenzahl steigt die installierte Leistung deutlich. Der genaue Bestand je Standort lässt sich über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nachvollziehen.
Schwarzwald-Höhenlagen: Windhöffigkeit trifft Artenschutz
Die windhöffigsten Flächen liegen ausgerechnet dort, wo der Artenschutz am strengsten greift. In den Schwarzwald-Höhenlagen ist das Auerhuhn die kritische Art; hinzu kommen Rotmilan und Wildkatze. Für Projekte in diesen Lagen sind ein avifaunistisches Gutachten und eine saubere artenschutzrechtliche Prüfung regelmäßig verfahrensentscheidend — nicht selten scheitern Standorte weniger am Wind als am Habitat-Konflikt. Repowering hat hier einen strukturellen Vorteil: An bereits erschlossenen Altstandorten ist die naturschutzfachliche Vorbelastung dokumentiert, was die Prüfung gegenüber einem Standort auf der grünen Wiese oft berechenbarer macht.
Regionalplanung und die WaLG-Flächenkulisse
Baden-Württemberg weist Windflächen über die Regionalverbände aus. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz sind verbindliche Flächenziele hinterlegt: 1,8 % der Landesfläche bis 2032. Der aktuelle Ausweisungsstand von rund 0,3 % zeigt einen starken Verzug. Praktisch relevant ist die WaLG-Systematik, weil bei Nicht-Erreichen der Flächenziele die Ausschlusswirkung bestehender Konzentrationszonen entfällt — Windenergie wird dann in weiteren Außenbereichs-Lagen nach § 35 BauGB privilegiert zulässig. Für Projektierer verschiebt das die Planungsgrundlage: Flächen, die heute außerhalb der Kulisse liegen, können mittelfristig in den Blick geraten. Die rechtlichen Grundlagen dazu behandelt die Seite § 35 BauGB.
Wirtschaftlichkeit: Schwachwind-Anlagen plus EEG-Süd-Bonus
BW-Standorte erreichen typisch 5,5–6,5 m/s in 150 m Nabenhöhe — mit Standard-Anlagen nicht wirtschaftlich. Schwachwind-Anlagen (V162-5.0, E160 EP3) + EEG-Süd-Bonus + Standortqualitäts-Korrektur ermöglichen LCOE 75–95 €/MWh — wirtschaftlich, aber knapp. Der EEG-Süd-Bonus von +0,30 ct/kWh ist dabei kein Randfaktor, sondern für viele Höhenlagen-Projekte der Unterschied zwischen tragfähig und defizitär; die Details regelt das EEG 2024. Ein Repowering, das den knappen Deckungsbeitrag verbessern soll, steht und fällt mit der Anlagenwahl und der realen Nabenhöhe.
Genehmigung & zuständige Behörden
- Mindestabstand: keine pauschale Landesregel, TA-Lärm-basiert
- Behörde: Regierungspräsidien (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen)
- WaLG-Ziel: 1,8 % bis 2032; aktueller Stand: ca. 0,3 % — starker Verzug
- EEG-Süd-Bonus: gilt — +0,30 ct/kWh
- Artenschutz: Rotmilan, Auerhuhn (Schwarzwald), Wildkatze
Anlagen über 50 m Gesamthöhe durchlaufen ein Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; den Ablauf beschreibt die Seite BImSchG-Verfahren.
Windenergie Baden-Württemberg – Marktdaten, WaLG-Status und Genehmigungsrahmen
Regional aktive Akteure
- EnBW (Karlsruhe) — größter regionaler Stromversorger, eigene Wind-Projekte
- juwi AG (BW-aktiv) — Projektentwicklung
- uhl-windkraft GmbH (Ellwangen) — regional
- LUBW (Karlsruhe) — Umwelt-Fachbehörde
Schwachwind-Repowering im Schwarzwald oder auf der Alb?
Ob sich ein Höhenlagen-Standort trotz Auerhuhn-Konflikt und knapper Schwachwind-Marge rechnet, entscheidet sich an Anlagenwahl, Nabenhöhe und Artenschutz-Prüfung. Wir vermitteln dich an Planungsbüros mit konkreter BW-Erfahrung in genau diesen drei Punkten.
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