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Windenergie Baden-Württemberg

Baden-Württemberg gehört zu den windschwächsten Flächenländern Deutschlands und hat zugleich einen hohen Nachholbedarf beim Wind-Ausbau. Der Charakter des Landes als Schwachwind-Standort und die naturschutzfachlich sensiblen Mittelgebirgs-Höhenlagen prägen jede Repowering- und Neubau-Entscheidung stärker als in norddeutschen Küstenländern. Dieser Überblick ordnet die drei bestimmenden Faktoren ein: die Schwachwind-Anlagentechnik, den Konflikt zwischen Höhenlagen-Windhöffigkeit und Artenschutz sowie die Regionalplanung, die über das Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) unter Zugzwang steht.

Warum Baden-Württemberg ein Schwachwind-Land ist

Anders als an der Küste, wo hohe mittlere Windgeschwindigkeiten Standard-Anlagen tragen, liegt Baden-Württemberg im Binnenland-Schwachwind-Bereich. Wirtschaftlich tragfähige Standorte finden sich vor allem auf den Höhenzügen — dem Schwarzwald-Höhenkamm, der Schwäbischen Alb und in Hohenlohe. Der Standard hier sind Schwachwind-Anlagen mit großem Rotordurchmesser, niedriger spezifischer Flächenleistung und Nabenhöhen von rund 175 Metern, die auch bei moderatem Wind hohe Volllaststunden erreichen. Für die Frage, ob sich ein Repowering an einem konkreten Standort rechnet, ist deshalb weniger die nackte Windgeschwindigkeit entscheidend als das Zusammenspiel aus Anlagentyp, Nabenhöhe und Förderkulisse. Wer das quantifizieren will, findet im Repowering-Ertragsrechner einen ersten Anhaltspunkt; zur Anlagenauswahl vertieft die Seite Schwachwind-Anlagen.

Marktdaten im Überblick

WEA-Bestandca. 800 Anlagen
Installierte Leistung2,0 GW
Repowering-Kandidaten 2026–2030ca. 200
Top-RegionenSchwarzwald-Höhenkamm, Schwäbische Alb, Hohenlohe

Der vergleichsweise kleine Bestand bedeutet, dass jede repowering-fähige Altanlage überproportional zum Landesziel beiträgt. Repowering ersetzt bestehende, oft niedrigere Anlagen der 1,5- bis 2-MW-Klasse durch moderne Schwachwind-Turbinen — bei gleicher oder geringerer Anlagenzahl steigt die installierte Leistung deutlich. Der genaue Bestand je Standort lässt sich über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nachvollziehen.

Schwarzwald-Höhenlagen: Windhöffigkeit trifft Artenschutz

Die windhöffigsten Flächen liegen ausgerechnet dort, wo der Artenschutz am strengsten greift. In den Schwarzwald-Höhenlagen ist das Auerhuhn die kritische Art; hinzu kommen Rotmilan und Wildkatze. Für Projekte in diesen Lagen sind ein avifaunistisches Gutachten und eine saubere artenschutzrechtliche Prüfung regelmäßig verfahrensentscheidend — nicht selten scheitern Standorte weniger am Wind als am Habitat-Konflikt. Repowering hat hier einen strukturellen Vorteil: An bereits erschlossenen Altstandorten ist die naturschutzfachliche Vorbelastung dokumentiert, was die Prüfung gegenüber einem Standort auf der grünen Wiese oft berechenbarer macht.

Regionalplanung und die WaLG-Flächenkulisse

Baden-Württemberg weist Windflächen über die Regionalverbände aus. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz sind verbindliche Flächenziele hinterlegt: 1,8 % der Landesfläche bis 2032. Der aktuelle Ausweisungsstand von rund 0,3 % zeigt einen starken Verzug. Praktisch relevant ist die WaLG-Systematik, weil bei Nicht-Erreichen der Flächenziele die Ausschlusswirkung bestehender Konzentrationszonen entfällt — Windenergie wird dann in weiteren Außenbereichs-Lagen nach § 35 BauGB privilegiert zulässig. Für Projektierer verschiebt das die Planungsgrundlage: Flächen, die heute außerhalb der Kulisse liegen, können mittelfristig in den Blick geraten. Die rechtlichen Grundlagen dazu behandelt die Seite § 35 BauGB.

Wirtschaftlichkeit: Schwachwind-Anlagen plus EEG-Süd-Bonus

BW-Standorte erreichen typisch 5,5–6,5 m/s in 150 m Nabenhöhe — mit Standard-Anlagen nicht wirtschaftlich. Schwachwind-Anlagen (V162-5.0, E160 EP3) + EEG-Süd-Bonus + Standortqualitäts-Korrektur ermöglichen LCOE 75–95 €/MWh — wirtschaftlich, aber knapp. Der EEG-Süd-Bonus von +0,30 ct/kWh ist dabei kein Randfaktor, sondern für viele Höhenlagen-Projekte der Unterschied zwischen tragfähig und defizitär; die Details regelt das EEG 2024. Ein Repowering, das den knappen Deckungsbeitrag verbessern soll, steht und fällt mit der Anlagenwahl und der realen Nabenhöhe.

Genehmigung & zuständige Behörden

  • Mindestabstand: keine pauschale Landesregel, TA-Lärm-basiert
  • Behörde: Regierungspräsidien (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen)
  • WaLG-Ziel: 1,8 % bis 2032; aktueller Stand: ca. 0,3 % — starker Verzug
  • EEG-Süd-Bonus: gilt — +0,30 ct/kWh
  • Artenschutz: Rotmilan, Auerhuhn (Schwarzwald), Wildkatze

Anlagen über 50 m Gesamthöhe durchlaufen ein Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; den Ablauf beschreibt die Seite BImSchG-Verfahren.

Windenergie Baden-Wuerttemberg: 800 WEA, 2,0 GW, 200 Repowering-Kandidaten. Schwachwind 175 m Nabe. WaLG 0,3 Prozent von 1,8 Prozent starker Verzug. Kein Pauschalabstand, Auerhuhn Schwarzwald, EEG-Sued-Bonus

Windenergie Baden-Württemberg – Marktdaten, WaLG-Status und Genehmigungsrahmen

Regional aktive Akteure

  • EnBW (Karlsruhe) — größter regionaler Stromversorger, eigene Wind-Projekte
  • juwi AG (BW-aktiv) — Projektentwicklung
  • uhl-windkraft GmbH (Ellwangen) — regional
  • LUBW (Karlsruhe) — Umwelt-Fachbehörde

Netzanschluss: Der zweite Flaschenhals nach der Fläche

Neben Fläche und Artenschutz entscheidet in Baden-Württemberg zunehmend der Netzanschluss über die Realisierbarkeit eines Repowering-Vorhabens. Viele Bestandsanlagen aus den 2000er-Jahren hängen an Netzverknüpfungspunkten, die für deutlich geringere Einspeiseleistung ausgelegt wurden. Wird eine 1,5-MW-Altanlage durch eine moderne Schwachwind-Turbine mit mehr als der doppelten Nennleistung ersetzt, reicht die vorhandene Trafokapazität am Standort häufig nicht mehr aus. Für Projektierer bedeutet das: Die Anfrage beim zuständigen Verteilnetzbetreiber gehört an den Anfang der Projektierung, nicht ans Ende. In der Praxis verzögert eine späte Netzanschluss-Prüfung Repowering-Vorhaben regelmäßig stärker als die eigentliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Wo ein Verstärkungsbedarf am Netzverknüpfungspunkt entsteht, verlängert sich die Vorlaufzeit oft um mehrere Monate bis Jahre, weil Ausbaumaßnahmen beim Netzbetreiber selbst Planungs- und Bauzeit brauchen.

Kommunale Wertschöpfung als Standortfaktor

Baden-Württemberg hat mit der verpflichtenden finanziellen Beteiligung von Standort- und Nachbargemeinden nach § 6 EEG einen eigenen Akzentpunkt gesetzt, der über die bundesweite Regelung hinausgeht. Für Kommunen im Schwarzwald oder auf der Schwäbischen Alb, deren Höhenlagen touristisch geprägt sind, ist die Aussicht auf laufende Einnahmen aus dem Anlagenbetrieb häufig der Punkt, an dem sich lokale Zustimmung überhaupt erst einstellt. Repowering-Vorhaben an etablierten Standorten profitieren dabei von bereits bestehenden Beteiligungsstrukturen und einer Bevölkerung, die den Anblick der Anlagen seit Jahren kennt — ein Vorteil gegenüber Neubau-Standorten ohne Wind-Historie. Wer ein Repowering plant, sollte die bestehenden Pacht- und Beteiligungsverträge früh sichten, da sie beim Anlagenwechsel in aller Regel neu verhandelt werden müssen. Ergänzend liefert der LCOE-Rechner eine Einordnung, wie sich höhere Beteiligungskosten auf die Stromgestehungskosten eines Schwachwind-Standorts auswirken.

Schwachwind-Repowering im Schwarzwald oder auf der Alb?

Ob sich ein Höhenlagen-Standort trotz Auerhuhn-Konflikt und knapper Schwachwind-Marge rechnet, entscheidet sich an Anlagenwahl, Nabenhöhe und Artenschutz-Prüfung. Wir vermitteln dich an Planungsbüros mit konkreter BW-Erfahrung in genau diesen drei Punkten.

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