Bundesland · 10H-Regel · WaLG-Druck
Windenergie Bayern
Bayern hat seit 2014 die 10H-Regel — 10× Anlagen-Gesamthöhe Mindestabstand zur Wohnbebauung. Das bremste den Wind-Ausbau dramatisch. Mit WaLG steht die Regel auf der Kippe: bei Nicht-Erreichen des Flächenziels entfällt die Wirkung. Politische Wende in Sicht.
Marktdaten
| WEA-Bestand | ca. 1.100 Anlagen |
| Installierte Leistung | 2,5 GW |
| Repowering-Kandidaten 2026–2030 | ca. 300 |
| Top-Regionen | Oberpfalz, Mittelfranken, Allgäu-Höhen |
Genehmigung & Recht
- Mindestabstand: 10H-Regel (10× Gesamthöhe, bei 200 m Anlage = 2.000 m)
- Behörde: Landratsamt / kreisfreie Stadt
- WaLG-Ziel: 1,8 % bis 2032; aktueller Stand: ca. 0,7 % — im Verzug
- EEG-Süd-Bonus: gilt — +0,30 ct/kWh
- Artenschutz: Rotmilan in Franken, Wachtelkönig im Alpenvorland
10H-Aushebelung durch WaLG
Wenn Bayern sein WaLG-Zwischenziel 2027 (1,1 %) verfehlt, entfällt die Ausschlusswirkung der 10H-Regel. Aktueller Stand 0,7 % macht das Verfehlen wahrscheinlich. Politisch wird das intensiv diskutiert — Projekt-Entwickler positionieren sich auf das mögliche Aushebeln.
Regional aktive Ingenieurbüros
- BayWa r.e. (München) — Marktführer, Wind + Solar
- juwi AG (Bayern-aktiv) — Projektentwicklung
- Stadtwerke München / Stadtwerke Erlangen — kommunale Projekte
- LfU Bayern (Augsburg) — Naturschutz-Fachbehörde
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Anfrage stellenBesonderheiten Bayern
- 10H-Regel: bislang prohibitiv, aber wackelig wegen WaLG-Verfehlung
- EEG-Süd-Bonus: macht Süd-Standorte rechnerisch interessant
- Schwachwind-Land: Anlagen mit niedriger spez. Leistung Standard
- Akzeptanz: trotz historischer Skepsis seit Energie-Krise 2022 zunehmend positiv