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Bundesland · 10H-Regel · WaLG-Druck

Windenergie Bayern

Bayern hat seit 2014 die 10H-Regel — 10× Anlagen-Gesamthöhe Mindestabstand zur Wohnbebauung. Das bremste den Wind-Ausbau dramatisch. Mit WaLG steht die Regel auf der Kippe: bei Nicht-Erreichen des Flächenziels entfällt die Wirkung. Politische Wende in Sicht.

Marktdaten

WEA-Bestandca. 1.100 Anlagen
Installierte Leistung2,5 GW
Repowering-Kandidaten 2026–2030ca. 300
Top-RegionenOberpfalz, Mittelfranken, Allgäu-Höhen

Genehmigung & Recht

  • Mindestabstand: 10H-Regel (10× Gesamthöhe, bei 200 m Anlage = 2.000 m)
  • Behörde: Landratsamt / kreisfreie Stadt
  • WaLG-Ziel: 1,8 % bis 2032; aktueller Stand: ca. 0,7 % — im Verzug
  • EEG-Süd-Bonus: gilt — +0,30 ct/kWh
  • Artenschutz: Rotmilan in Franken, Wachtelkönig im Alpenvorland

10H-Aushebelung durch WaLG

Wenn Bayern sein WaLG-Zwischenziel 2027 (1,1 %) verfehlt, entfällt die Ausschlusswirkung der 10H-Regel. Aktueller Stand 0,7 % macht das Verfehlen wahrscheinlich. Politisch wird das intensiv diskutiert — Projekt-Entwickler positionieren sich auf das mögliche Aushebeln.

Regional aktive Ingenieurbüros

  • BayWa r.e. (München) — Marktführer, Wind + Solar
  • juwi AG (Bayern-aktiv) — Projektentwicklung
  • Stadtwerke München / Stadtwerke Erlangen — kommunale Projekte
  • LfU Bayern (Augsburg) — Naturschutz-Fachbehörde

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Besonderheiten Bayern

  • 10H-Regel: bislang prohibitiv, aber wackelig wegen WaLG-Verfehlung
  • EEG-Süd-Bonus: macht Süd-Standorte rechnerisch interessant
  • Schwachwind-Land: Anlagen mit niedriger spez. Leistung Standard
  • Akzeptanz: trotz historischer Skepsis seit Energie-Krise 2022 zunehmend positiv