Repowering vs. Weiterbetrieb
Nach 20 Jahren endet die EEG-Förderung. Die Frage: weiterbetreiben (oft 5–8 Jahre zusätzlich technisch möglich), oder repowern (neue Anlagen, neue 20-Jahre-Förderung)? Die Entscheidung hängt von wenigen, klaren Kriterien ab.
Die Entscheidungs-Matrix
| Kriterium | Weiterbetrieb attraktiv | Repowering attraktiv |
|---|---|---|
| Anlagen-Zustand | gut, wenig Verschleiß | Verschleiß, häufige Stillstände |
| Standortqualität | akzeptabel für Bestand | für moderne Anlage deutlich besser |
| Restpacht-/Vertragslaufzeit | läuft mit Anlage aus | verlängerbar mit Eigentümern |
| Mindestabstand neue Anlagen | — | einhaltbar mit größerer Anlage |
| Lokale Akzeptanz | Konflikt-Niveau | Akzeptanz besser bei weniger, moderneren Anlagen |
| Strom-Vermarktung Post-EEG | PPA möglich | EEG-Marktprämie 20 Jahre |
| Investitions-Bereitschaft | gering — nur Wartung | volle Neuinvestition tragbar |
Option A — Weiterbetrieb
Nach EEG-Ende läuft die Anlage technisch weiter, vermarktet wird sie:
- Sonstige Direktvermarktung: am Spotmarkt zum jeweiligen Stundenpreis
- PPA: Direktvertrag mit Industriekunde, oft 5-7 Jahre Laufzeit
- Eigenversorgung: Strom-Lieferung an Standort-Verbraucher (Industrie, Gewerbe)
Realität 2026: Strommarkt-Preise schwanken stark, Durchschnitt 40–80 €/MWh. Onshore-Wind-Anlagen erreichen mit OPEX-Stand ihre Wirtschaftlichkeitsschwelle bei ca. 30–45 €/MWh — also profitabel weiterbetreibbar.
Weiterbetriebs-Risiken
- Steigende Wartungskosten: nach 20+ Jahren häufiger Verschleißteil-Wechsel, höherer Bauteil-Ausfall, schwierigere Ersatzteil-Versorgung (besonders Steuerelektronik)
- Längere Ausfallzeiten: Hersteller-Support endet typisch nach 20 Jahren, Reparaturen müssen oft selbst organisiert werden
- Versicherung: Maschinenbruch-Versicherung wird ab 20 J teurer und Selbstbehalt höher
- Genehmigungsauflagen: BImSchG-Auflagen wie BNK-Nachrüstung greifen auch im Altbestand
- Standortbindung: laufende Pacht muss verlängert werden, oft mit höheren Forderungen
Option B — Repowering
- Volle Neuinvestition: typisch 1.000–1.500 €/kW
- Komplettes neues BImSchG-Verfahren mit allen Gutachten
- EEG-Ausschreibung: 20 Jahre Marktprämie zum Zuschlagswert
- Deutlich höherer Ertrag: typisch 2–3-facher Jahresertrag
- Verfahrens-Erleichterungen: WaLG (2022) hat 1:1-Repowering vereinfacht
Wirtschaftlichkeits-Beispiel
Park mit 8 × 1,5 MW (in Betrieb seit 2002, EEG-Ende 2022):
| Weiterbetrieb 5 J | Repowering 3 × 6 MW | |
|---|---|---|
| Investition | 0,5 Mio. € (Großwartung, BNK) | 25 Mio. € |
| Jahresertrag | 22 GWh/a | 54 GWh/a |
| Strompreis-Erlös | 50 €/MWh (PPA) | 72 €/MWh (EEG) |
| Jahresumsatz | 1,1 Mio. € | 3,9 Mio. € |
| OPEX | 0,8 Mio. €/a | 0,9 Mio. €/a |
| Cashflow vor Steuern | 0,3 Mio. €/a × 5 J | 3,0 Mio. €/a × 20 J |
| Gesamtertrag | 1,5 Mio. € | 60 Mio. € (vor Diskont.) |
Vereinfachte Rechnung ohne Diskontierung, ohne Steuern. Die exakte Wirtschaftlichkeitsrechnung erfolgt im DCF-Modell — siehe Wirtschaftlichkeit.
Entscheidungsmatrix Repowering vs. Weiterbetrieb — Cashflow-Vergleich und Hybrid-Strategie
Weiterbetriebsgutachten — die technische Voraussetzung
Ein Weiterbetrieb über die ursprünglich zertifizierte Entwurfslebensdauer (meist 20 Jahre) hinaus ist nicht automatisch zulässig. Er setzt ein Weiterbetriebsgutachten voraus, das die Standsicherheit für den verlängerten Zeitraum nachweist. Grundlage ist die BWE-Richtlinie zum Weiterbetrieb, ergänzt um die DIBt-Vorgaben. Zwei Bausteine:
- Analytischer Teil: Nachrechnung der Restlebensdauer anhand der real gemessenen Standortwindverhältnisse und der tatsächlichen Betriebslasten — oft günstiger als ursprünglich unterstellt, weil der Standort schwächer war als der Auslegungswind.
- Praktischer Teil: Vor-Ort-Inspektion von Turm, Fundament, Rotorblättern, Triebstrang und elektrischen Komponenten durch einen Sachverständigen.
Das Gutachten legt einen zulässigen Weiterbetriebszeitraum fest, häufig in Schritten von wenigen Jahren mit erneuter Nachprüfung. Fällt es negativ aus oder werden teure Ertüchtigungen nötig, verschiebt sich die Abwägung klar Richtung Repowering.
Rechtsrahmen nach dem EEG-Ende
Mit dem Auslaufen der 20-jährigen Vergütung endet der gesetzliche Zahlungsanspruch, nicht die Betriebserlaubnis. Die BImSchG-Genehmigung gilt fort. Für die Vermarktung greift die sonstige Direktvermarktung: Der Strom wird über einen Dienstleister am Markt verkauft, ohne Marktprämie. Auflagen aus der Genehmigung — etwa eine nachzurüstende bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) — gelten unabhängig vom Förderstatus weiter und belasten gerade Altanlagen mit Fixkosten, die sich auf wenige Reststandjahre verteilen.
Wer stattdessen repowert, durchläuft ein vollständig neues BImSchG-Verfahren und tritt in die EEG-Ausschreibung ein — mit erneut 20 Jahren Marktprämie zum Zuschlagswert.
Hybrid-Strategie
In vielen Projekten sinnvoll: Weiterbetrieb 2–4 Jahre, parallel Repowering-Genehmigung erarbeiten. Wenn die BImSchG-Genehmigung da ist und der Ausschreibungs-Zuschlag erreicht wurde: Altanlage demontieren, neue bauen. So entstehen keine Wartezeiten ohne Strom-Erlös.
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Analyse anfragenHäufige Fragen
Wie lange läuft eine Anlage über die EEG-Förderung hinaus technisch?
Hersteller-Garantie 20 Jahre, technisch realistisch 25–30 Jahre bei guter Wartung. Bei älteren Anlagen aus den 1990er-Jahren sind 25 Jahre der Standard, danach steigen die Wartungskosten progressiv.
Können wir den Repowering-Standort einfach selbst behalten?
Ja, sofern eigene Flächen oder verlängerbare Pacht. Bei mehreren Eigentümern oft Verhandlungsbedarf, weil moderne Anlagen größere Fundamente und Kran-Stellflächen brauchen.
Was passiert mit dem Anlagen-Restwert beim Repowering?
Recycling-Erlös abzgl. Demontagekosten ist meist marginal — typisch 0–50.000 € pro Anlage netto. Bei Rotorblättern und Generatoren teilweise sogar Zuzahlung nötig.
Können wir das Repowering ohne EEG machen?
Ja — über PPA mit Industrie-Abnehmer oder Eigenversorgung. Wirtschaftlich aktuell nur an Top-Standorten und mit langfristigem PPA (10+ Jahre).
Wie oft muss das Weiterbetriebsgutachten wiederholt werden?
Das Gutachten legt selbst fest, für welchen Zeitraum die Standsicherheit bestätigt wird — üblich sind Schritte von wenigen Jahren mit erneuter Prüfung, statt einer einmaligen Freigabe bis zum tatsächlichen Lebensende. Jede Verlängerung erfordert damit eine neue Begutachtung, deren Kosten in die Weiterbetriebs-Wirtschaftlichkeit einzurechnen sind — bei einer Anlage mit nur noch wenigen wirtschaftlich sinnvollen Jahren kann das den Ausschlag zur früheren Repowering-Entscheidung geben, statt Jahr für Jahr neue Gutachterkosten für einen immer kürzeren Restbetriebszeitraum zu tragen — eine Rechnung, die sich mit fortschreitendem Anlagenalter zunehmend zugunsten des Repowerings verschiebt. In der Praxis lohnt sich deshalb eine regelmäßige Neubewertung statt einer einmaligen Entscheidung kurz nach dem EEG-Ende: Standortqualität, Anlagenzustand und die aktuelle Ausschreibungssituation der Bundesnetzagentur können sich innerhalb weniger Jahre spürbar verändern.